Büro-KniggeWie lange soll ich den Kollegen noch ein „Frohes neues Jahr“ wünschen?

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Mit einer Taschenlampe zeichnet ein Mann die Jahreszahl 2019 in den Abendhimmel.

Wer einen Kollegen im neuen Jahr zum ersten Mal sieht, wünscht ihm in der Regel ein „frohes Neues”. Aber wie lange sollten Neujahrsgrüße verteilt werden? Schließlich kann es schnell peinlich werden, wenn das Gegenüber schon längst im neuen Jahr angekommen ist und solche Wünsche unangebracht findet. Zum Glück gibt es eine einfache Regel, an der man sich orientieren kann.

Mitte Januar als Stichdatum

Als Faustformel gilt: Mitte Januar ist damit Schluss. „Man sagt, dass das neue Jahr danach schon zu alt ist”, erläutert Karrierecoach Carolin Lüdemann. Das gilt auch für Neujahrsgrüße per Postkarte. Die sollten jetzt möglichst schnell in den Briefkasten, damit sie bis Monatsmitte beim Empfänger ankommen, rät Lüdemann. Diese Faustregel gelte auch für private Post.

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Das heißt aber nicht, dass das neue Jahr nach dem 15. Januar kein Gesprächseinsteig mehr sein darf. Das Thema sollte dann nur anders verpackt werden. Eine Möglichkeit sei zum Beispiel der Satz „Ich hoffe, das neue Jahr hat gut für Sie begonnen”, empfiehlt Lüdemann. „Damit greift man das zwar auf, bleibt aber offener.” (dpa)

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