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WeihnachtsmarktDarf ich die Glühwein-Tasse mitnehmen?

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glühwein tasse

Ist der Glühwein-Becher ausgetrunken, wandert er oft unauffällig in die Jackentasche.

Köln – Ob Glühwein, Grog, Feuerzangenbowle oder Eierpunsch: Neben deftigen Snacks, süßen Nachspeisen und möglichen Weihnachtsgeschenken locken vor allem alkoholische Heißgetränke zahlreiche Besucher auf den Weihnachtsmarkt. Etwa 3000 Märkte gab es bundesweit im vergangenen Jahr, gibt der Deutsche Schaustellerbund an – mit insgesamt rund 160 Millionen Besuchern.

Glühweintasse mitnehmen – verboten oder erlaubt?

Nicht wenige der Millionen Weihnachtsmarkt-Besucher lassen ihre Glühweinbecher in der Tasche verschwinden, als Andenken an den schönen Weihnachtsmarktbesuch oder sogar, weil sie die Glühwein-Tassen sammeln. Die bunten Becher, die jedes Jahr anders aufwendig bedruckt werden, laden schließlich dazu ein, sie mitzunehmen. Der Standbesitzer behält das Pfand, daher finden viele erst einmal nichts dabei. Aber ist das wirklich erlaubt?

Die Glühwein-Tasse einfach einzustecken, ist zwar nicht unüblich. Legal ist es aber eigentlich nicht, sie mitzunehmen, erklärt Stiftung Warentest. Beim Glühweinkauf wechsle zwar der Tasseninhalt den Besitzer, die Tasse selbst aber nicht: Sie bleibe trotz Pfand im Eigentum des Standbesitzers. Streng genommen machen sich die Standbesucher sogar der Unterschlagung schuldig, wenn sie die Tassen einfach mitnehmen, so Stiftung Warentest.

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Standbesitzer planen Tassen-Mitnahme ein

Rechtlich betrachtet ist das Einstecken der Tasse also eine Straftat. Allerdings ist es auf Weihnachtsmärkten in Deutschland in der Regel trotzdem akzeptiert und sogar gern gesehen, wenn Besucher die Pfandbecher vom Glühweinstand behalten.

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Wirklich nachgehen werde dieser Straftat wohl keiner der Standbesitzer, erklärt Stiftung Warentest. Bereits bei der Produktion werde eingeplant, dass viele von ihnen einfach mitgenommen werden. „Rund 80 Prozent der Tassen kommen nicht wieder am Stand an“, schätzt Nina Kampe vom Santa Pauli Weihnachtsmarkt in Hamburg.

Der ehrliche Weg: Tasse käuflich erwerben

Wer seinen Glühweinhändler des Vertrauens nicht prellen will, aber trotzdem gern eine Tasse als Andenken hätte, dem bleibt noch der ehrliche Weg. Meist haben Besucher die Möglichkeit, Tassen käuflich und ganz legal am Glühweinstand zu erwerben.

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