Abo

Kuriose ReiseurteileUrlauber klagte, weil „Einheimische am Strand“ lagen

Lesezeit 4 Minuten
Neuer Inhalt

Manche Reise endet im Gerichtssaal, statt im Traumurlaub (Symbolfoto). 

Köln – Die Koffer sind gepackt und es kann endlich in den lang ersehnten Urlaub gehen. Doch manchmal scheitern Reisende schon am Flughafen und der Urlaub endet, statt am Traumstrand im Gerichtssaal.

Und auch mit den Zuständen am Urlaubsort möchte sich so mancher Tourist nicht anfreunden. Der Frust von Reisenden sorgt immer wieder für erstaunliche Fälle vor Gericht. Acht kuriose Klagen lesen Sie hier.

Nordseekrabbensalat darf nicht ins Handgepäck

140 Gramm „Flensburger Fördertopf“, 272 Gramm Mozzarella und 155 Gramm Nordseekrabbensalat waren im Gepäck eines Mannes bei der Kontrolle am Flughafen Berlin-Tegel. Damit kam er nicht durch den Sicherheitscheck, da es sich um Flüssigkeiten handelte. Diese dürfen nur in 100 Milliliter großen Flaschen und in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit ins Handgepäck. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass das Flughafenpersonal richtig gehandelt habe und die Polizei nicht dazu verpflichtet war, die Lebensmittel auf Flüssigsprengstoff zu untersuchen (Az. OVG 6 B 70.15).

Affen sind in Afrika normal

Wer als Urlauber in Kenia mit einer Banane in der Hand umherläuft, darf sich nicht darüber wundern, wenn ihn ein Affe beißt. Ein Kölner hatte im Urlaub die Banane vom Frühstücksbuffet mitgenommen. Ein Affe schnappte sich die Banane und biss den Mann in den Finger. Die Wunde entzündete sich und der Kölner musste vom Arzt behandelt werden. Der Mann verklagte den Reiseveranstalter, der nach seiner Sicht vor der Gefahr durch Affen hätte warnen müssen. Das Amtsgericht Köln wies die Klage ab – ein Urlauber müsse in Afrika mit Affen rechnen (Az. 138 C 379/10).

Einheimische am Urlaubsort

Am Urlaubsort gibt es Einheimische? Das hat einem Paar gar nicht gefallen – sie haben geklagt, weil sie sich den Strand am Urlaubsort Mauritius mit Einheimischen teilen mussten. Der Mann und seine Frau hatten sich gestört gefühlt, unter anderem deshalb wollten sie den Reisepreis mindern. Außerdem sei das Essen im Hotel ungenießbar gewesen. Das Amtsgericht Aschaffenburg wies die Klage ab (Az. 13 C 3517/95). 

Der „bombige" Urlaub

Da hat sich jemand wohl zu sehr auf seinen Urlaub gefreut: Ein Mann aus Schleswig-Holstein sagte dem Sicherheitspersonal am Düsseldorfer Flughafen, dass sein Reisezweck ein „bombiger Urlaub“ sei. Das Wort „bombig“ ließ bei dem Flughafenpersonal sämtliche Alarmglocken schrillen. Das Flugzeug nach Fort Myers in Florida startete ohne den Mann an Bord. Auch wenn dieser dem Personal noch mehrfach versuchte zu erklären, dass er „bombig“ im Sinne von „super“ meinte.

Dagegen klagte er und forderte von der Airline das Geld für Flugtickets, Bahnrückfahrkarte und Mietwagenkosten in den USA zurück. Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Mann recht und sprach ihm 1.400 Euro Schadenersatz zu (Az. 42 C310/18).

Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Durchfall

Wegen Durchfalls konnte eine Frau ihren Flug nach China nicht antreten. Die Reiserücktrittsversicherung wollte nicht zahlen. Dagegen klagte die Frau, das Landgericht Verden stimmte der Versicherung zu: Am Flughafen, im Flugzeug und am Flughafen in China seien genug Toiletten. Das Oberlandesgericht Celle hingegen war auf der Seite der Klägerin: Der Reiseantritt wäre zwar technisch durchführbar, aber unzumutbar gewesen, so das Urteil (Az. 8 U 165/18).

Das könnte Sie auch interessieren:

Kreditkarte als Reisedokument

Eine Frau scheiterte am Check-In-Schalter einer spanischen Fluggesellschaft. Sie hatte ihren Flug über das Internet gebucht und mit Kreditkarte gezahlt. Die Airline wollte beim Check-In die Kreditkarte der Frau sehen. So steht es in den Geschäftsbedingungen der Airline. Das Problem: Sie konnte die Karte nicht zeigen, weil diese aus Sicherheitsgründen von der Bank ausgetauscht wurde. Die Frau musste gegen eine Gebühr von 50 Euro auf einen zwei Tage späteren Flug umbuchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass die Kreditkarte nur ein Zahlungsmittel sei aber kein Reisedokument. Die Klausel in den Geschäftsbedingungen darf die Airline nicht mehr verwenden (Az. 16 U 43/11).

Taschenkontrollen für Hotelgäste

Der Türkei-Urlaub war für eine Frau weniger schön als gedacht – sie klagte vor dem Amtsgericht Kleve unter anderem, weil das Hotelpersonal täglich Taschenkontrollen bei den Touristen durchgeführt hatte. Das Reiseunternehmen verteidigte sich mit der Behauptung, mit dieser Maßnahme die Mitnahme von Getränken und Speisen auf die Hotelzimmer verhindern zu wollen. Das Amtsgericht in Kleve sah das anders: diese Maßnahme entspreche nicht einem Hotel der gehobenen Mittelklasse. Die Urlauberin bekam deshalb Schadenersatz zugesprochen (Az.3 C 346/00).

Schnarchen ist ein Reisemangel 

Der Urlaub könnte so erholsam sein, wenn nicht ein Schnarcher die Zimmergenossen um den Schönheitsschlaf bringt. Ein Mann hatte ein Einzelzimmer für eine Amazonasrundreise gebucht, bekam aber für einige Tage ein Mehrbettzimmer. Das musste er sich mit anderen Reisenden teilen. Das Problem: schnarchende Zimmergenossen. Das Amtsgericht Königstein urteilte, dass lautes Schnarchen Lärmbelästigung sei und somit als Reisemangel gelte (Az. 22 C 139/95).

KStA abonnieren