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Neue RegelungDiese Dinge dürfen ab sofort nicht mehr in den Hausmüll

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Einfach in die Tonne? Ab dem 15.08.2018 treten neue Regelungen für die Entsorgung von Elektroschrott in Kraft.

Köln – Ab heute gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Elektroschrott. Die neue Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat nun auch Folgen für die Haushalte in Deutschland. Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs („Open Scope“) fallen nun alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen sind.

Damit können künftig auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Darunter fallen künftig also auch Gebrauchsgegenstände wie strombetriebene Möbel (etwa elektrisch höhenverstellbare Schreibtische) oder Kleidung mit elektronischen Funktionen (zum Beispiel leuchtende LED-Schuhe).

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Deutlicher Hinweis ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne. „Dadurch wird das Spektrum der Elektrogeräte, die unter das Gesetz fallen, noch einmal vergrößert“, erklärt Ragna Sturm von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist. Voraussetzung dafür sei aber, dass die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden könnten. (sar und dpa)

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