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Rente, Onlinebanking, FahrverboteDiese Änderungen kommen 2019 auf Verbraucher zu

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Viele Änderungen treten direkt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Köln – Das neue Jahr ist da und damit tritt auch die eine oder andere Gesetzesänderung in Kraft. Verbraucher können sich auf einen höheren Mindestlohn, mehr Rente und mehr Zeit für die Steuererklärung freuen.

Was sonst noch so ansteht – die wichtigsten 13 Änderungen für das Jahr 2019:

Werbung bei Whatsapp

Ab 2019 erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Werbung bei Whatsapp auszuspielen. Diese erscheinen aber nur im Status-Bereich, nicht in den persönlichen Chatverläufen. Angeblich soll es Unternehmen möglich gemacht werden, Werbenachrichten gezielt nach Region oder Altersgruppe an Nutzer zu schicken.

Rente

Laut einem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung, sollen ab dem 1. Juli 2019 die Renten in Deutschland steigen. Im Westen um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. So soll auch die Angleichung der Renten in West- und Ostdeutschland vorangetrieben werden.

Die Erhöhung gilt für alle Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, gesetzliche Unfallrente und für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Eine endgültige Entscheidung über die Rentenanpassung ist für das Frühjahr 2019 geplant.

Bereits zum 1. Januar 2019 tritt die Mütterrente II in Kraft. Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, bekommen mehr Rente. Statt 2 Entgeltpunkten werden dann 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Ein Rentenpunkt entspricht in Westdeutschland aktuell 32,03 Euro, in Ostdeutschland 30,69. Diese Beträge steigen in 2019 dann voraussichtlich auf 33,04 Euro im Westen und 31,88 Euro im Osten.

Wer ab dem 1. Januar 2019 neu in Rente geht, bekommt die Mütterente II gleich mit ausgezahlt, während für die, die bereits Rente beziehen die Auszahlung erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2019 umgesetzt wird.

Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar 2019 müssen geringverdienende Selbstständige weniger für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Der Mindestbeitrag sinkt mit dem Versichertenentlastungsgesetz auf rund 171 Euro im Monat. Bisher setzten Krankenkassen bei Kleinselbstständigen ein fiktives monatliches Gehalt von 2284 Euro fest, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Daraus ergab sich ein Monatsbeitrag von etwa 340 Euro. Mit dem Jahreswechsel wird der das fiktive monatliche Gehalt auf 1038,33 Euro verringert.

Arbeitslosenversicherung

Ebenfalls zum 1. Januar 2019 wird durch eine Gesetzesänderung der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens dauerhaft gesenkt. Außerdem ist eine weitere Senkung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte bis Ende 2022 verordnet.

Pflegeversicherung

Wegen des Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetzes werden höhere Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung fällig. Ab 1. Januar 2019 wird der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht.

Höherer Mindestlohn

Mit dem neuen Jahr steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Im Jahr 2020 soll außerdem eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro kommen. Wegen des höheren Mindestlohns können Minijobber allerdings auch weniger Stunden arbeiten.

Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Eltern 10 Euro mehr Kindergeld, pro Kind, pro Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro statt 194 Euro. Für das dritte Kind gibt es ab Juli 210 Euro, für jedes weitere 235 Euro. Schon ab Januar 2019 erhöht sich auch der Kinderfreibetrag, den es anstelle von Kindergeld gibt. Da bekommen Eltern statt 4788 Euro, 4980 Euro pro Kind. Mit Betreuungsfreibetrag sind das statt 7428 Euro, 7620 Euro pro Kind.

Der Unterhalt für Trennungskinder wird ebenfalls erhöht. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis sieben Jahre 354 Euro, statt 348 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 406 Euro statt 399 Euro. Kindern von 13 bis 18 steht ab 2019 ein monatlicher Unterhalt von 476 Euro zu, im Gegensatz zu den aktuellen 467 Euro. Der Mindestbedarf von volljährigen Kindern bleibt jedoch unverändert.

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld

Die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II steigen in 2019. Ab dem 1. Januar erhalten zum Beispiel Alleinstehende und Alleinerziehende pro Monat 424 Euro statt bislang 416 Euro. Paare beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften bekommen pro Person 7 Euro mehr. Genauso wie erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen. Jugendliche von 14 bis 16 Jahren, sowie Kinder von 6 bis 12 Jahren bekommen jeweils 6 Euro mehr. Bei Kindern von 0 bis 5 Jahren erhöht sich der Betrag um 5 Euro.

Steuern

Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen im nächsten Jahr um 1,84 Prozent. Das kommt allen Steuerzahlern zugute. Die Inflationsrate aus diesem Jahr wird so in den Steuertarif eingerechnet. Damit soll vermieden werden, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Wie der Kinderfreibetrag steigt auch der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer. Für Ledige steigt der Grundfreibetrag auf 9168 Euro statt bislang 9000 Euro. Verheirateten stehen ab 2019 18.336 Euro, also 336 Euro mehr, zu.

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Für das Steuerjahr 2018 gilt außerdem eine längere Frist für die Steuererklärung. Statt wie bisher Ende Mai, ist der Stichtag ab 2019 der 31. Juli. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gemacht, bleiben ebenfalls zwei Monate länger Zeit. Die Erklärung für 2018 kann als bis zum 29. Februar 2020 abgegeben werden.

Darüber hinaus müssen mit der Steuererklärung für 2018 keine Belege mehr eingereicht werden. Trotzdem können diese noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids angefordert werden. Es muss also bis dahin dennoch alles aufbewahrt werden.

Neue Geldscheine

Ab dem 28. Mai 2019 werden neue 100- und 200-Euro -Scheine von der Europäischen Zentralbank ausgegeben. Die Scheine sind komplett überarbeitet und verfügen über neue Sicherheitsmerkmale, die es Geldfälschern schwerer machen soll. Mit ihrer Einführung ist die zweite Generation von Euro-Banknoten komplett. Lesen Sie hier Genaueres zu den neuen 100-und 200-Euro-Scheinen.

Aus für die TAN-Liste

Ein Dauerauftrag oder eine Überweisung via Onlinebanking muss ab dem 14. September 2019 nicht mehr mit einer Transaktionsnummer freigegeben werden. Um das Risiko von Missbrauch bei Onlinebanking zu minimieren, verzichten einige Banken schon länger auf die auf Papier verschickten TAN-Listen. Moderne Authentifizierungsverfahren sind zum Beispiel TAN-Generator, Photo-TAN oder mobile-TAN.

Telefonieren in der EU

Nachdem Roaminggebühren für Telefonieren, SMS und mobiles Surfen im EU-Ausland bereits seit 2017 abgeschafft sind, folgen jetzt auch Preisregelungen für Telefonate aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland. Voraussichtlich sollen ab dem 15. Mai 2019 Preisobergrenzen festgelegt werden. Egal, ob vom Handy oder Festnetz in ein anderes EU-Land telefoniert wird, eine Gesprächsminute soll nicht mehr als 19 Cent kosten.

Dieselfahrverbote

Im Laufe des Jahres 2019 treten zahlreiche Diesel-Fahrverbote in verschiedenen Städten in Deutschland in Kraft. Den Anfang macht ab dem 1. Januar 2019 Stuttgart. Fahrer von Diesel-Fahrzeugen mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter sind betroffen. Allerdings gilt für Anwohner und Handwerksbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Bei einem Verstoß beträgt das Bußgeld 80 Euro. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge und Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen.

Ab dem 1. Februar 2019 gilt in Frankfurt innerhalb der Umweltzone ein Fahrverbot für Euro-4-Diesel und Benziner mit Euro 1 oder 2. Ab dem 1. September weitet Frankfurt das Diesel-Verbot dann auf Euro 5 aus.

Köln und Bonn sind ab dem 1. April von Fahrverboten betroffen. In Bonn gilt das Verbot auf zwei besonders belasteten Straßen für Diesel mit Euro-Norm 1 bis 4 und Benziner mit Euro Norm 1 und 2. Für die gleichen Fahrzeuge gilt in der gesamten Umweltzone von Köln das Fahrverbot. Auch hier wird dieses ab 1. September 2019 auf Euro 5 Diesel ausgeweitet.

Essen und Gelsenkirchen folgen am 1. Juli 2019. Die aktuelle grüne Umweltzone, in der das Fahrverbot in Essen greifen wird, umfasst auch einen Abschnitt der A40. In Gelsenkirchen gilt das Fahrverbot direkt für Diesel-Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 5.

In Berlin wird für spätestens Juni 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Autos der Abgasnorm 1 bis 5 auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt erwartet.

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