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Restaurant auf RügenDarf ein Gastronom Kindern überhaupt den Zutritt verwehren?

Lesezeit 3 Minuten
Kinderverbot im Restaurant dpa

Im Restaurant "Oma's Küche" in Binz auf Rügen sind Kinder unter 14 Jahren ab 17 Uhr nicht erwünscht. 

Köln – Der Fall eines Restaurantbesitzers auf der Insel Rügen hat kürzlich hitzige Diskussionen ausgelöst: Dieser lässt ab 17 Uhr keine Gäste mehr mit Kindern in sein Restaurant. Aber: Darf ein Gastronom überhaupt bestimmten Gruppen den Zutritt zu seinem Lokal verwehren? Oder gilt das bereits als Diskriminierung? Wir erklären die rechtliche Lage.

Darf ein Gastronom Kinder in seinem Restaurant verbieten?

„Grundsätzlich steht es Gastronomen frei, im Rahmen ihres Hausrechts bestimmten Personen den Zugang zu den Restaurant-Räumlichkeiten zu verwehren“, erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt aus Köln. Dieses Recht habe jedoch Grenzen: So dürfe laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) niemand einfach aufgrund seines Lebensalters vom Besuch einer Lokalität ausgeschlossen werden.

Läge jedoch ein sachlicher und nachvollziehbarer Grund für die Ungleichbehandlung vor, dürften Maßnahmen ergriffen werden, um den Gästen wieder einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. „Ob allerdings ein höherer Lärmpegel bereits ausreichend ist, um pauschal alle Kinder unter einem bestimmten Alter auszuschließen, ist rechtlich diskutabel“ so Solmecke.

Kinderfreie Hotels gibt es schon länger

Das AGG stelle aber auch einen Schutz für die Gastronomen dar, betonte Sandra Warden, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) im Gespräch mit der Augsburger-Allgemeine. Als anderes Beispiel führte Warden die bereits praktizierten, kinderfreien Zonen in den sogenannten „adults-only-Hotels“ an, in denen nur Erwachsene als Gäste zugelassen seien. Im Fall um ein ebensolches Hotel wurde bereits im Jahr 2013 ein Urteil zugunsten des Hotels gesprochen: Das Landgericht Hannover (Urt. v. 23.01.2013 – 6 O 115/12) erläuterte seine Entscheidung mit dem „gänzlich anderen Ruhe- und Erholungsbedürfnis“ von Kindern und Erwachsenen. „Dementsprechend war das Kinderverbot im Hotel zulässig.“, erklärt Solmecke.

Auch der Gastronom auf Rügen könne, so der Rechtsanwalt, als Grund für den Ausschluss von Kindern mit dem Kundenkreis argumentieren. Vorsicht sollten Restaurantbesitzer laut Solmecke dennoch walten lassen, da im Falle eines Verfahrens auch gegen sie entschieden werden könne.

Was können Eltern tun?

Liegt ein Verstoß gegen das AGG vor, können Eltern die Betreiber verklagen. Sollte daraufhin tatsächlich ein Diskriminierungsfall festgestellt werden, würde den Betroffenen Schadensersatz zustehen. Zusätzlich hätten sie, so Solmecke, einen Anspruch auf Entschädigung: „Also sozusagen ein Schmerzensgeld für die Ungleichbehandlung“.

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Darf ein Restaurant Männern oder Frauen den Zutritt verbieten?

Auch das Geschlecht ist, ebenso wie das Alter, einer der im AGG aufgelisteten Punkte. Zuletzt hatte eine Berliner Shisha-Bar für Aufsehen gesorgt, die Männern den Zutritt verboten hatte. Gegenüber der Augsburger-Allgemeine erklärte Sandra Warden hierzu, dass ein solches Angebot zulässig sein könne - wenn es in erster Linie dem Schutz der Frauen diene oder so ihre Intimsphäre gewahrt werden solle.

Im Falle der Berliner Bar hatte der Gastronom argumentiert, seine weiblichen Gäste seien mehrfach Belästigungen durch Männer ausgesetzt gewesen und das Verbot sei infolgedessen ausgesprochen worden. Christian Solmecke äußert sich hierzu skeptisch: „Einen sachlichen Grund zu finden, der den Ausschluss von Männern oder Frauen in der Gastronomie rechtfertigt, dürfte schwierig sein“. Als Beispiel für rechtlich erlaubte Ausschlüsse nennt der Rechtsanwalt die Einrichtung von Frauenparkplätzen oder die getrennten Umkleiden in Schwimmbädern und Saunen.

Eines steht fest: Sowohl Verbote von Kindern in Gaststätten, ebenso wie reine Frauen- oder Männerbars, werden auch in Zukunft weiter für hitzige Diskussionen sorgen.

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