Verstecken oder angreifen?So sollten Sie sich verhalten, wenn Einbrecher im Haus sind

Lesezeit 3 Minuten
Einbrecher

Wenn Einbrecher im Haus sind, sollten Sie eine Konfrontation vermeiden.

Köln – Eine Horrorvorstellung: Man liegt im Bett und hört plötzlich ein ungewohntes Geräusch. Dann Schritte. Ein Einbrecher ist im Haus. 2017 registrierte die Polizei mehr als 116.450 Einbruchsfälle in Deutschland.

Auch wenn es nicht leicht sein wird: Wer in so eine Stresssituation gerät, muss ruhig und überlegt handeln. „Konfrontationen sollte man auf jeden Fall vermeiden“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des Opferhilfevereins Weisser Ring in Mainz. Sie beantwortet die wichtigsten Fragen zur Situation.

Was sollte man tun, nachdem man gemerkt hat, dass ein Einbrecher im Haus ist?

„Wenn es geht, verlässt man Haus oder Wohnung. Erst draußen wird die Polizei gerufen. Wer kein Handy dabei hat, klingelt bei den Nachbarn“, erklärt Bianca Biwer. Von dort könne man die Polizei rufen und auch abwarten, bis die Beamten eintreffen. Wer nach Hause kommt und bemerkt, dass eingebrochen worden ist, sollte die Wohnung erst einmal nicht alleine betreten, sondern auch die Polizei rufen.

Was ist, wenn man nicht flüchten kann?

Um sich selbst am besten zu schützen, sollte man jeder Konfrontation aus dem Wege gehen. Wer sich einem Einbrecher in den Weg stellt, gehe auch das Risiko ein, selbst verletzt zu werden, erklärt Max Weiß, Sprecher des Landeskriminalamts Hessen. Er rät daher: „Seien sie laut, schließen Sie sich in ihrem Schlafzimmer ein und rufen Sie die Polizei.“

Angenommen, auch das hilft nicht und man begegnet dem Einbrecher. Was nun?

„Keine Panik, nicht provozieren und keinesfalls tätlich werden. Die eigene Sicherheit hat Vorrang. Einbrecher gehen meist davon aus, dass niemand da ist. Treffen sie wider Erwarten jemanden an, flüchten sie in der Regel direkt“, empfiehlt Biwer. Wer kann, solle sich auffällige Merkmale des Diebes einprägen, um so später der Polizei zu helfen. 

Darf ich den Einbrecher angreifen?

Rechtlich gesehen darf sich jeder, der sich oder andere in Gefahr sieht, zur Wehr setzen. Allerdings gibt es hierfür auch Begrenzungen, erklärt Weiß. „Im Rahmen einer Körperverletzung wird ein Richter immer prüfen, inwiefern diese durch eine vorliegende Notwehr entschuldigt wird.“ Aber, so Weiß, wer sich einem Einbrecher in den Weg stelle, gehe auch das Risiko ein, selbst verletzt zu werden.“

Wie verhält man sich, wenn der Einbrecher weg ist?

Räumen Sie nichts auf, lassen Sie alles, wie es ist – denn nur so kann die Polizei die Spuren sichern. Außerdem sollten Sie den Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer melden. Auch müssen sie den Schaden so gering wie möglich halten, das heißt zum Beispiel: Kreditkarten sollte man sofort sperren.

Zusätzlich muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände angefertigt werden, die sogenannte Stehlgutliste. Dabei sollten Sie den Neuwert des Diebesgutes angeben und dieses detailliert beschreiben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Um diesen Prozess im Falle eines Einbruches zu vereinfachen, empfiehlt es sich, schon im Vorhinein die Gegenstände durch Fotos oder Einkaufsbelege dokumentiert zu haben, um sie dem Versicherer vorgelegt werden zu können.

Nach einem Einbruch sind viele Menschen verunsichert. Wie findet man zur Normalität zurück?

„Zunächst kann man sein Heim mit recht einfachen Mitteln einbruchs-sicherermachen. Dazu zählen abschließbare Fenstergriffe, Einbruchschutz am Fenster, Sperrbügel an der Haustür. Das steigert nach Einbrüchen die Sicherheit – gefühlt und faktisch,“ sagt Bianca Biwer. Wen der Einbruch stark psychisch belastet, dem könne eventuell der Gang zum Therapeuten helfen. (chs/dpa)

KStA abonnieren