Flugausfall nach SturmDiese Rechte haben Sie als Passagier

Lesezeit 3 Minuten
Airport CGN Annullierungen

Eine Anzeigetafel am Flughafen Köln/Bonn zeigt überwiegend „annulierte“ Flüge an.

Köln – Das Sturmtief „Sabine“ bringt Teile des öffentlichen Lebens in Köln und Nordrhein-Westfalen zum Erliegen. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Windstärken bis zu 130 Stundenkilometern. Auch der Flugverkehr ist deutschlandweit von den orkanartigen Böen beeinträchtigt.

Bis zum Sonntagnachmittag hatte der Flughafen Köln/Bonn bereits 42 Starts und Landungen abgesagt. In Düsseldorf waren bereits 111 Flüge betroffen. Beide Standorte fordern ihre Passagiere auf, sich bei ihren Airlines darüber zu informieren, ob ihr Flug planmäßig abhebe. Auch am Montag könne es noch Ausfälle geben.

Sturm „Sabine“: Eurowings streicht fast alle Flüge

Die Airline Eurowings hat fast alle Flüge für die Dauer des Sturmtiefs „Sabine“ abgesagt. Man streiche die Verbindungen von den Flughäfen Hamburg, Berlin, Hannover, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Stuttgart, teilte die Lufthansa-Tochter mit Sitz in Düsseldorf am Sonntag mit.

Alles zum Thema Flughafen Köln/Bonn

Lediglich von München und Stuttgart aus gebe es noch vereinzelt Flüge. Eurowings strebt an, den Flugbetrieb am Montag wieder aufzunehmen. Fluggäste können ihre Buchungen kostenfrei umbuchen. 

Situation am Flughafen Köln/Bonn ruhig

Trotz des Sturmtiefs ist die Situation am Flughafen Köln/Bonn ruhig. Viele Passagiere seien aufgrund von Annullierungen nicht zum Flughafen angereist, teilte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit.

Der Flughafen habe bereits in den Tagen zuvor übliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, wodurch der Flughafen sturmfest gemacht wurde. So wurden Fluggastbrücken extra befestigt, Treppen fixiert und Flugzeuge nachgetankt, sodass sie schwerer und standfest sind. 

Flugausfall: Das sind Ihre Rechte

Regelmäßig müssen Fluggäste mit Problemen aufgrund von Sturm, Unwetter oder Schneechaos rechnen: Flüge werden gestrichen, enden an einem nicht geplanten Zielflughafen oder starten zwar, müssen dann aber zum Abflughafen zurückkehren. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Probleme aufgrund von sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ auftreten. Diese beinhalten Sperrungen des Flughafens oder Luftraums, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, Streiks und eben Unwetter. 

Laut einer EU-Verordnungen müssen die Fluggesellschaften bei solchen außergewöhnlichen Umständen keinerlei Entschädigungen zahlen. Sind die Umstände von der Fluggesellschaft selbst verschuldet, wie etwa technische Defekte, so gelten andere Regelungen. Passagiere sollten sich aber in jedem Fall mit der Airline in Verbindung setzen, denn manche Fluggesellschaften bieten dennoch kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an.

Pflichten der Airlines

Bei Verspätungen, Verschiebungen und Annullierungen von Flügen, an denen die Fluggesellschaft selber Verantwortung trägt, haben Airlines immer Verpflichtungen. Die EU-Verordnung legt die sogenannte Versorgungsleistungen wie folgt fest:

  • Kurzstrecke bis 1500 km:
  • Mittelstrecke 1500-3500 km:
  • Langstrecke ab 3500 km:

Verschiebt sich der Flug auf den darauffolgenden Tag, muss die Airline für die Nacht ein Hotelzimmer organisieren. Wenn Fluggäste aufgrund einer Flugverspätung oder Annullierung fünf oder mehr Stunden am Flughafen warten müssen, haben sie das Recht ihren Flug zu stornieren und den vollen Flugpreis zurück zu verlangen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004 festgelegt. Die Vorschriften gelten für alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU sowie für andere internationale Fluglinien, wenn der Start innerhalb der EU geplant war. (red mit dpa)

KStA abonnieren