AusfallhonorarTermin verpasst – darf der Arzt jetzt Geld verlangen?

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Patient wird im Kalender an Zahnarzttermin erinnert

Zu spät zum Absagen? Wer es nicht zum vereinbarten Arzttermin schafft, gibt am besten rechtzeitig Bescheid. 

Köln – Wer es nicht zu einem Arzttermin schafft, sollte diesen absagen. Das gebietet schon die Fairness, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Die Praxis kann dann jemand anderes vielleicht schneller behandeln, andere Patienten kommen kurzfristig noch an einen dringend benötigten Termin.

Ob Termin-Schwänzer neben dem schlechten Gewissen finanzielle Konsequenzen fürchten müssen, ist aber unklar. Verlangt ein Arzt eine Gebühr für Nicht-Erscheinen oder arg kurzfristige Absagen, sollte er aber schon bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen. Und wer als Patient auf Nummer sicher gehen will, sagt Termine rechtzeitig und schriftlich ab. So gibt es im Zweifelsfall einen Beweis.

Unterschiedliche Urteile zu Ausfallgebühren für nicht erschienene Patienten

Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es dazu verschiedene Urteile: So entschied das Amtsgericht Diepholz 2011 (Az.: 2 C 92/11), dass eine Praxis für aufwendige Behandlungen bei Nicht-Erscheinen oder zu kurzfristiger Absage eventuell ein Ausfallhonorar verlangen kann. Der Arzt müsse den Schaden – und damit das Honorar – aber möglichst klein halten.

Andererseits entschied das Landgericht Berlin schon 2005 (55 S310/04), das generelle Ausfallhonorare im Anmeldeformular einer Zahnarztpraxis nicht zulässig sind. In dem Fall verlangte der Arzt 75 Euro, falls verhinderte Patienten nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagen. Und das Amtsgericht Bremen war 2012 der Ansicht (9 C 0566/11), das Patienten abgesprochene Termine jederzeit folgenlos stornieren dürfen.

Termine, die ausfallen, sind nicht immer mit Kosten für die Praxis verbunden

Kritisch sind versäumte Termine vor allem in vielen „Bestellpraxen“, die nur feste Zeiten vergeben und keine offene Sprechstunde anbieten. Umso mehr, wenn es um ambulante Operationen oder Untersuchungen geht, für die Geräte und Personal vorbereitet werden. „Hier entsteht den Praxen ein echter wirtschaftlicher Schaden“, sagt Dirk Heinrich, Chef des Verbands der niedergelassenen Ärzte NAV-Virchow-Bund. Die Verbraucherzentralen sehen es kritisch, wenn Ausfallgebühren gefordert werden. „Wird ein Routinetermin einmal versäumt, führt das üblicherweise nicht zu einem Schaden für die Praxis“, sagt Gesundheitsexpertin Petra Fuhrmann. Da könnten der nächste Patient behandelt oder Verwaltung erledigt werden.

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Wie verbreitet es überhaupt ist, dass Patienten ihre Ärzte versetzen, ist nicht ganz klar. „Da wird vieles behauptet, und es werden Vorwürfe gegen Patienten erhoben, aber repräsentative Daten sind zumindest uns nicht bekannt“, heißt es beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Laut Kassenärzte-Chef Andreas Gassen sind unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine aber „durchaus ein Problem“. Erste Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen schwankten von 5 bis fast 20 Prozent. Die niedergelassenen Ärzte berichten bei zentralen Telefonvergaben von 30 Prozent. Bei normalen Terminen kommt Verbandschef Heinrich in seiner HNO-Praxis auf 40 Fälle im Monat. (sar / mit dpa)

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