Fragen und AntwortenImpftermin-Vergabe startet am 25. Januar um 8.00 Uhr

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Impfung

Sechs Spritzen mit Covid-19 Impfstoff von Biontech/Pfizer, die aus einer einzigen Ampulle zubereitet wurden.

Düsseldorf – Am diesem Montag werden in Nordrhein-Westfalen die ersten Impftermine für die zu Hause lebenden über 80-Jährigen vergeben. In den 53 Impfzentren soll dann ab dem 8. Februar geimpft werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Bevölkerungsgruppe aufgerufen, sich impfen zu lassen.

Wie bekomme ich einen Termin?

Am besten online unter der Internetadresse www.116117.de. Erst ab 8.00 Uhr soll dies am Starttag möglich sein, nicht vorher. Von da an soll die Online-Terminvergabe aber rund um die Uhr möglich sein. Im Rheinland sollen die Bürger auch unter termin.coronaimpfung.de einen Termin vereinbaren können.

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Kann ich auch telefonisch einen Termin vereinbaren?

Ja. Wer im rheinischen Teil von NRW lebt, soll die kostenfreie Rufnummer 0800 116 117 01 wählen, Menschen in Westfalen die ebenfalls kostenfreie Rufnummer 0800 116 117 02. Die Leitungen sind von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr besetzt. Alle Anrufe werden in einem einzigen, für ganz NRW zuständigen Call-Center bearbeitet. Dafür stehen 1000 Mitarbeiter bereit.

Muss ich mit Wartezeiten schon bei der Terminvergabe rechnen?

Auf jeden Fall. Die für die Impfungen in den Zentren zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen rechnen mit Problemen - sowohl online als auch telefonisch. „Jeder Impfwillige wird drankommen, aber es ist Geduld gefragt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dirk Spelmeyer.

Soll ich es lieber online oder telefonisch versuchen?

Online, meint der Minister. Wenn man sich das nicht zutraue, „fragen Sie Ihr Enkelkind oder Ihre Kinder oder Ihre Nachbarn“, appellierte Laumann. Doch Achtung: „Falls Angehörige Ihre Anmeldung übernehmen, bitte unbedingt Doppelbuchungen vermeiden“, warnt das Ministerium.

Muss ich mich am Telefon beeilen, wenn ich durchkomme?

Nein. „Grundsätzlich soll jeder Anrufer genügend Zeit bekommen, einen Termin zu vereinbaren.“ Eine exakte Aufnahme der Daten sei für das Gelingen der Impfung unerlässlich, betonen die Verantwortlichen.

Muss ich selbst anrufen, oder kann das auch ein anderer für mich machen?

Die Terminvereinbarung können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen übernehmen.

Was brauche ich für die telefonische Terminvereinbarung?

Wer am Telefon einen Impftermin vereinbart, hält am besten Stift und Papier bereit, um die Daten zu notieren. Achtung: Es werden zwei Termine im Abstand von etwa drei Wochen vergeben.

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Den ersten für die Erstimpfung, den zweiten für die zweite Impfung. Erst die zweite Impfung gewährleistet den Impfschutz.

Ich habe noch keinen Info-Brief bekommen. Kann ich trotzdem schon einen Termin vereinbaren?

Ja. Das Ministerium hat betont, dass auch ohne Brief ein Termin vereinbart werden kann.

Ich bin noch keine 80 Jahre alt. Kann ich trotzdem schon einen Termin vereinbaren?

Nein. Einen Impftermin vereinbaren können zunächst nur Menschen ab 80 Jahren, die zu Hause leben.

Kann ich ab dem 8. Februar auch einfach so ohne Termin zu einem Impfzentrum gehen?

Nein. Eine Impfung in den jeweiligen Zentren ist nur mit Termin möglich, betont das Ministerium. (dpa)

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