Abo

Bis zu 3000 Euro StrafeDie Benimmregeln am Ballermann sollen erneut verschärft werden

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Verschärfte Benimmregeln: Palma will den Sauftourismus am Ballermann eindämmen.

Palma de Mallorca – Die Benimmregeln am Ballermann sollen noch einmal verschärft werden. Dafür haben sich die Regierungsparteien im Rathaus von Palma de Mallorca ausgesprochen, wie die Mallorca-Zeitung und Mallorca Diario berichten. Der Vorstoß soll den Exzessen und Saufgelagen an den Vergnügungsmeilen in El Arenal und am Paseo Marítimo Einhalt gebieten.

„Balconing“ wird mit bis zu 750 Euro geahndet

Mit der geänderten Verordnung soll künftig auch das unter Partytouristen beliebte „Balconing“ sanktioniert werden.  Gemeint ist das Springen vom Balkon in den Pool oder auch das Klettern von Balkon zu Balkon. Diese Praktik kann mit 100 bis 750 Euro Bußgeld geahndet werden.

Bis zu 3000 Euro Strafe für den nächtlichen Straßenverkauf von Alkohol

Der Straßenverkauf von Alkohol wird zwischen Mitternacht und acht Uhr untersagt. Auch Bars dürfen alkoholische Getränke nicht verkaufen, wenn diese außerhalb der eigenen Räumlichkeiten oder Terrasse konsumiert werden. Wer dagegen verstößt, muss zwischen 1500 und 3000 Euro Bußgeld zahlen.

Das Vertreiben von Lachgas wird ebenfalls mit einer Geldstrafe sanktioniert. Auch wer sich zum Pub Crawling, also zur Kneipentour, verabredet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gemeinsame Trinken in der Öffentlichkeit – das Botellón – bleibt verboten, wenn das Umfeld gestört wird.

Mit nacktem Oberkörper darf man sich nur noch „in der ersten Strandreihe“ aufhalten

Sex ist dem Papier zufolge nicht mehr nur in der Öffentlichkeit verboten, sondern auch in Räumlichkeiten, wenn Minderjährige den Akt sehen oder hören können. Mit nacktem Oberkörper dürfen Urlauber sich dem Papier zufolge nur noch in der „ersten Strandreihe“ aufhalten.

Bis zu 3000 Euro Strafe für sehr schwere Vergehen

Die Vergehen sollen in „leichte“, „schwere“ und „sehr schwere“ eingeteilt werden. Für leichte Verstöße fällt demnach eine Geldstrafe zwischen 100 und 750 Euro an, für schwere ein Bußgeld zwischen 750 und 1500 Euro. Für sehr schwere Delikte müssen zwischen 1500 und 3000 Euro gezahlt werden.

Änderungen treten frühestens im September in Kraft

Der Vorstoß ermöglicht es auch, in Krisengebieten, wie etwa der Schinkenstraße, Zonen auszuweisen, in denen die Behörden in bestimmten Monaten noch härter durchgreifen können.

Die Opposition muss den geplanten Änderungen allerdings noch zustimmen, sodass die neuen Regelungen frühestens im September in Kraft treten können.

Mallorca will mehr als ein Viertel der Gästebetten reduzieren

Zur Eindämmung des Massentourismus auf der Insel hat auch der Inselrat eine neue Maßnahme beschlossen: Mehr als ein Viertel der Gästebetten sollen auf der Baleareninsel gestrichen werden, wie das Mallorca-Magazin berichtet. Nach und nach sollen die derzeit 440.000 Betten in den kommenden Jahren auf 320.000 reduziert werden.

Schon im vergangenen Jahr hatte der Regierungsrat diese Plan gegen den Massentourismus angekündigt. Nun machen die mallorquinischen Politiker ernst: Die Reduzierung der Gästebetten ist Teil des „Interventionsplans im Tourismusbereich“, der diesen Sommer verabschiedet werden soll.  Wenn etwa ein Hotel schließt oder eine Ferienwohnung nicht länger vermietet wird, sollen die Gästebetten ersatzlos wegfallen und nicht – wie bislang üblich – neu vergeben werden. (rer)

Das könnte Sie auch interessieren:

KStA abonnieren