Brände in AustralienVeranstalter buchen Urlauber kostenfrei um

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Flughafen Sydney

Flugzeuge stehen bei dichtem Rauch am Flughafen Sydney.

Hannover/ Frankfurt am Main – Große deutsche Reiseveranstalter bieten ihren Australien-Urlaubern angesichts der verheerende Brände dort kostenlose Umbuchungen an. Wer eine Reise in von den Feuern betroffene Gebiete geplant hat, kann ohne Mehrkosten ausweichen.

Die Veranstalter im Überblick

DER Touristik mit den Marken Dertour und Meiers Weltreisen teilt auf Anfrage mit: Pauschalreisende vor Ort, bei denen Aufenthalte in Buschfeuer-Warngebieten vorgesehen waren, können ihre Reise vorzeitig beenden oder ihr Reiseprogramm wird angepasst. Touristen, die einzelne Reisebausteine über den Veranstalter gebucht haben, können bis zum 15. Januar kostenlos stornieren und umbuchen - sofern diese Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Das ist etwa der Fall, wenn eine gebuchte Unterkunft wegen der Brände nicht erreichbar ist.

Bei Tui können Urlauber derzeit für Anreisen bis einschließlich 3. Februar 2020 ihre Rundreise, ihr Hotel oder ihren Camper gebührenfrei umbuchen, wie der Veranstalter mitteilt. Kunden könnten zudem den Reiseverlauf nach ihren Vorstellungen anpassen. Das betreffe auch die Stornierung betroffener Hotels. Tui hat nach eigenen Angaben derzeit 80 Gäste im südlichen New South Wales. Dort toben die Feuer besonders heftig.

Auch FTI aus München ermöglicht kostenlose Stornierungen und Umbuchungen von Leistungen, die wegen der Brände nicht erbracht werden können. Dies gelte für Gäste in den Hotels „Kangaroo Island Wilderness Retreat“ und „Southern Ocean Lodge“ in South Australia für den Zeitraum vom 8. Januar bis einschließlich 29. Februar 2020.

Was das Reiserecht sagt

Manche Urlauber dürften sich auch die Frage stellen, ob sich ihre Australien-Reise noch lohnt, wenn Höhepunkte des Aufenthalts ausfallen müssen. Hier gilt: Ist die Hauptattraktion wegen der Buschbrände nicht zugänglich, dürfen Pauschalurlauber die ganze Reise gebührenfrei stornieren. Sie bekommen dann vom Veranstalter ihr Geld zurück. Dabei können sie sich auf eine BGH-Entscheidung vom Januar 2018 berufen (Az.: X ZR 44/17). Was die Hauptattraktion einer Reise ist, hängt im Einzelfall aber immer vom genauen Tour-Zuschnitt ab.

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Individualreisende haben dieses Stornorecht nicht. Wer lediglich einen Flug nach Australien gebucht hat, kann sein Ticket nicht einfach zurückgeben. Gleiches gilt für Hotelbuchungen, hier kommt es bei der Stornierungen auf die Konditionen der Unterkunft an. (dpa)

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