Corona-PandemieWas Sie vor einem Strandurlaub in Deutschland wissen sollten

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Alles wie immer an Ost- und Nordsee? Nicht ganz. Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf geplante Urlaube in Deutschland.

  • Wer einen Strandurlaub in Deutschland plant, muss in Zeiten der Corona-Pandemie auf einige Dinge achten.
  • Die rechtlichen Vorgaben sind zwar überschaubar, dennoch kann es zu Strand-Schließungen kommen.
  • Was sollten Urlauber vorab wissen? Wie hoch ist das Infektionsrisiko? Wir geben einen Überblick.

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie zieht es viele Familien in den Sommerferien an die deutschen Strände. Zwar haben die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen keine speziellen Regelungen für den Strandbesuch erlassen, einige rechtliche und gesundheitliche Aspekte gilt es für Touristen dennoch zu beachten.

In den drei Landesverordnungen wird vorgeschrieben, sich nicht mit mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit zu versammeln – sofern sie nicht demselben Haushalt angehören. Auch der allgemein gültige Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gruppen ist weiterhin einzuhalten. Eine Maskenpflicht am Strand gibt es nicht.

Strände zwischenzeitlich gesperrt

Vertreter aus der Tourismusbranche verweisen auf die Größe der jeweiligen Strände, die das Einhalten der Abstände in den meisten Fällen problemlos ermöglicht. In aller Regel können die Deutschen unkompliziert im Inland Urlaub machen – wenn sie nicht gerade aus den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh oder Warendorf kommen.

Es gibt allerdings Ausnahmen, wie ein Fall aus Ostholstein belegt. Hier wurden die beliebten Strände in Scharbeutz und Haffkrug zwischenzeitlich für Tagesgäste gesperrt. Grund dafür war eine Belegung großer Parkplätze von 70 Prozent, was eine geschätzte Besucherzahl von rund 10.000 Personen bedeutet. „Die Strandkorbvermieter im Zentrum haben bereits ihre Strandkorbvermietung geschlossen, weil tatsächlich nichts mehr geht“, sagte Bürgermeisterin Bettina Schäfer dem „NDR“.

Kölner Corona-Experte rät nicht vom Strandurlaub ab

Sperrungen wie diese liegen in der Verantwortung der Lokalpolitiker und können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. An größeren Stränden sind Sperrungen allerdings auch im Verlauf der Sommerferien bei konstanten Infektionszahlen eher selten zu erwarten.

Der Infektionsexperte Thomas Preis, Vorsitzender der Kölner Apotheken, rät im „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht grundsätzlich vom Strandurlaub ab: „Schlimm wäre es, wenn in einem ganzen Hotel oder größeren Ferienanlagen Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt werden würden. Dann könnte es durchaus sein, dass Gesundheitsämter für alle Hotelgäste Quarantäne anordnen müssten. Trotz allem bin ich mir sicher, dass die Infektionsgefahr im Urlaub beim Einhalten aller Regeln nicht größer als zu Hause ist.“ Die Gefahr sei „vielleicht sogar etwas geringer, weil man den Urlaub größtenteils an der frischen Luft genießt. Dort ist das Infektionsrisiko wesentlich niedriger als in geschlossenen Räumen.“ Wichtig sei vor allem die Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln.

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In der Lübecker Bucht haben die Behörden eine kreative Lösung zur Begrenzung der Besucherzahlen gefunden. Eine „Corona-Ampel“ soll hier anzeigen, wie viele Kapazitäten es in dem jeweiligen Strandbereich gibt. Auf 150 Metern wird die Ampel rot, wenn sich in dem Abschnitt mehr als 600 Personen aufhalten. Dieser gilt dann als voll und wird gesperrt. Bislang kommen die Informationen über die Besucheranzahl von Strandkorbvermietern und Beschäftigten, bei denen Touristen die Kurtaxe zahlen. In der kommenden Woche sollen Sensoren installiert werden, um die Anzahl präzise registrieren zu können.

Idee einer „Strand-App“ verworfen

Eine ursprünglich geplante „Strand-App“ von der Tourismus-Agentur „Lübecker Bucht“, die auch Daniel Günther, Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, befürwortete, wurde verworfen. Grund dafür war Kritik aus den umliegenden Gemeinden, die Registrierungen für ungerecht und umständlich hielten. Thomas Preis empfiehlt Touristen, „in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Zahl der täglichen Neuansteckungen ist. So können Sie sich selber ein Bild machen, ob Sie die Reise überhaupt antreten wollen.“

Reisen an Ost- und Nordsee sind auch in diesem Jahr möglich, die rechtlichen Einschränkungen sind überschaubar. Die Abwägung des gesundheitlichen Risikos bleibt den Besuchern selbst überlassen. Als kompliziert könnten sich die jeweiligen Hygieneregeln des gebuchten Hotels erweisen. Auch an dieser Stelle hilft ein frühzeitiges Erkundigen.

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