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Stornierung, EntschädigungDiese Rechte haben Fluggäste bei einem Streik am Flughafen

Lesezeit 3 Minuten
Wenn Flüge ausfallen, sind Passagiere genervt.

Wenn Flüge ausfallen, sind Passagiere genervt.

Immer wieder fallen streikbedingt Flüge aus. Wir zeigen, welche Rechte Sie als Fluggast bei einem Streik haben und beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie erfahre ich, ob mein Flug gestrichen wurde?

Ansprechpartner für Flugpassagiere ist die Fluggesellschaft. Bei Pauschalreisen ist der jeweilige Reiseveranstalter zuständig. Die Airline und die verschiedenen Flughäfen stellen auf ihren Internetseiten Informationen über die aktuellen Flüge zur Verfügung.

Kann ich einen gestrichenen Flug stornieren?

Der Kunde kann einen Flug, der wegen Streiks gestrichen wurde, stornieren und erhält dann sein Geld zurück ohne Stornogebühren zahlen zu müssen. Üblicherweise fallen solche Kosten an, wenn jemand vom Vertrag mit der Fluggesellschaft zurücktritt. Reisende haben aber auch Anspruch, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt noch einzulösen.

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Bekomme ich bei Flugausfall eine Entschädigung?

Fallen bei einem Streik von Flugbegleitern, Piloten oder Bodenpersonal Flüge aus oder verspäten sie sich, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21.8.2012 steht Passagieren bei solchen Streiks kein finanzieller Ausgleich gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu.

Wie komme ich trotzdem ans Ziel: Habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?

Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Passagieren steht daher eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf Partnerairlines zu. Oder sie werden ersatzweise per Bahn oder Bus transportiert. Den Flugschein kann man zum Beispiel am Schalter in einen Bahn-Fahrschein umwandeln. Weiterer Vorteil dieser Option: Eine Fluggesellschaft hat üblicherweise mehr Möglichkeiten, zu dem ausgefallenen Flug eine Alternative zu finden, als der einzelne Fluggast.

Wie läuft die Ersatzbeförderung im aktuellen Verdi-Warnstreik genau?

Die Lufthansa zum Beispiel bietet kostenlose Umbuchungen an. Das Ticket muss spätestens am 9. April ausgestellt worden sein. Das neue Reisedatum muss zwischen 9. und 17. April 2018 liegen. Wer eine innerdeutsche Lufthansa-Verbindung gebucht hatte, kann sein Ticket online in eine Bahnkarte umwandeln lassen. Wer dazu keine Zeit hat, kann selbst ein Zugticket kaufen - für die Erstattung wird der Wert des nicht genutzten Flugtickets zugrunde gelegt, so Lufthansa. Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover rät dazu, der Airline eine Frist für die Beschaffung einer alternativen Beförderung zu setzen, am besten schriftlich per E-Mail. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, kann der Flugreisende sich selbst einen Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen. Wenn ein Flug definitiv ausfällt oder sich um mehr als fünf Stunden verspätet, kann der Kunde grundsätzlich auch sein Ticket zurückgeben. Er bekommt das Geld dann zurück.

Was passiert, wenn ich am Flughafen strande? Bekomme ich Essen und Getränke?

Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. Bei einer Verspätung von drei Stunden reicht laut Verbraucherschützerin Fischer-Volk ein Gutschein über zehn Euro pro Person.

Darf ich auf Kosten der Airline telefonieren?

Gestrandete Passagiere haben Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei E-Mails.

Muss die Airline eine Unterkunft zahlen?

Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen. Dies war zum Beispiel nach den Flugannullierungen im Jahr 2010 wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull in Island der Fall, als an manchen Flughäfen alle Hotelbetten belegt waren. Auch den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen. Eine Obergrenze, wie viele Nächte sie höchstens zahlen muss, gibt es nicht. (dpa)

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