VogelgezwitscherPaar will Rechnung nicht zahlen und droht Hotel mit mieser Bewertung

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Küken im Nest

Ein Vogelnest im Gebälk des Hotels vermieste einem deutschen Ehepaar gehörig den Urlaub. (Symbolbild)

Zell am See – Urlaubszeit ist Erholungszeit. Und wo erholen wir uns besser als mit Blick auf Berge und viel Natur? Auch aus diesem Grund buchte ein deutsches Ehepaar eine Unterkunft im malerischen Zell am See in Österreich. Vier Nächte wollte das Paar im Juni 2019 dort verbringen.

Doch bereits nach drei Nächten reisten beide ab. Mit der Begründung, Vogelgezwitscher habe einen erholsamen Schlaf unmöglich gemacht. Den Salzburger Nachrichten sagte der Urlauber: „Wir wurden jeden Tag um 4.30 Uhr durch Vögel geweckt. Im Gebälk über unserem Zimmer war ein Nest. Wir wollten ein anderes Zimmer, aber es war keines frei.“ Durch den Schlafmangel sei das Paar regelrecht entkräftet gewesen.

Wütender Urlauber droht mit schlechten Bewertungen

Entrüstet beschwert sich der Mann nach dem Aufenthalt beim Tourismusverband, bei der Hoteliervereinigung und bei der Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft, wie Servus TV berichtet. Der Gast führt das Argument an, die Betreiberin der Pension hätte das Zimmer erst gar nicht vermieten dürfen. Denn: Die ganze Belegschaft habe gewusst, dass sich im Gebälk über dem Zimmer ein Vogelnest befinde.

Auch an das Hotel verfasst der wütende Urlauber einen Brief, in dem er mit schlechten Bewertungen in Buchungsportalen im Internet droht – es sei denn, er bekomme die Übernachtungskosten erstattet. Als Bewertungstext sei ihm folgendes „in den Sinn gekommen“: „Abzocke in Zell am See! Nicht empfehlenswert! Gieriger Vermieter bietet unbenutzbares Zimmer.“

Betreiberin des Hotels widerspricht den Darstellungen

Die Betreiberin des Hotels widerspricht der Darstellung des Gastes. Sie sagte den Salzburger Nachrichten, die Frau des Briefschreibers habe sich nach der ersten Nacht über das Vogelgezwitscher beschwert. Es sei jedoch nicht möglich gewesen, dem Paar in der ausgebuchten Herberge ein anderes Zimmer zu geben. „Ich habe ihnen nach einer Nacht freigestellt, auszuziehen und den Rest des Aufenthalts kostenlos zu stornieren“, das Angebot hätten die Urlauber nicht wahrgenommen. Stattdessen sei das Paar nach drei Nächten abgereist. Sie habe ihnen weder die dritte Nacht noch die Getränke berechnet, so die Betreiberin.

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Immer mehr Erpressungsversuche mit schlechten Bewertungen

Danach habe es keinerlei Kontakt mehr zu dem Ehepaar gegeben – bis der Beschwerdebrief nach fünf Wochen in der Post gewesen sei. Das Schreiben sei für sie ein offensichtlicher Erpressungsversuch, so die Hotel-Wirtin. Das sieht auch der Landesvorsitzende der lokalen Hoteliervereinigung, Walter Veit, so. Solche Erpressungsversuche würden immer öfter vorkommen, so Veit.

Er berichtet von einem Hotelier im Burgenland, der von Gästen, die schon abgereist waren, die Aufforderung erhalten habe, ihnen kostenlos einen Karton Wein zu schicken. Sonst gebe es keine gute Bewertung. Oder einem Paar in den Flitterwochen, das, obwohl sie vom Hotel eine Flasche Sekt geschenkt bekommen hatten, sich hinterher in den Bewertungen darüber beschwerten, nicht in die Suite eingebucht worden zu sein.

Der Landesvorsitzende rät seinen Kollegen, sich nicht erpressen zu lassen. Dennoch, die schlechten Bewertungen sind ein Problem: Diese lassen sich nur entfernen, wenn man nachweisen kann, dass man darin beschimpft wurde. Zudem drücke eine Bewertung mit nur einem Stern auf das Gesamtergebnis und könne dazu führen, dass ein Hotel nicht mehr auf der ersten Seite der Buchungsportale auftauche. (sar)

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