Abo

4 Fragen und AntwortenZum 1. Juli steigen die Renten – das müssen Sie wissen

Lesezeit 5 Minuten
220138289

Ab Juli gibt es mehr Geld für Rentner und Rentnerinnen in Deutschland.

Köln – Die Rentenerhöhung ist beschlossene Sache, am 1. Juli steigen die Beträge deutlich. In den alten Bundesländern gibt es dann 5,35 Prozent mehr, in den neuen sogar 6,12 Prozent. Das relativiert sich allerdings schnell, denn die Inflation treibt die Preise für den Lebensunterhalt ebenfalls nach oben. Warum es die Erhöhung nun gibt, wann sie auf dem Konto ankommt und an welchen Schrauben noch gedreht wurde – 4 Antworten auf 4 Fragen.

Frage 1: Gibt es jetzt eine Rentenerhöhung wegen der Inflation?

Nein. Wie hoch die Renten ausfallen, folgt einem komplexen, festgelegten Modell. Darin unterscheiden sie sich beispielsweise von einer Lohnerhöhung, bei der es auch darauf ankommt, ob der Arbeitgeber großzügig ist oder nicht. Vereinfacht lässt sich sagen, dass das Modell sich vor allem auf die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland aus dem Vorjahr bezieht. Steigen die Löhne, profitieren im Folgejahr auch Rentnerinnen und Rentner davon. Dieses Modell soll dafür sorgen, dass Renten und Löhne ungefähr im Gleichklang bleiben. Und weil die Löhne in Deutschland im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 gestiegen sind, werden die Renten in diesem Jahr nun erhöht.

Langjährige Rentner sind zuerst an der Reihe

Die Rentenerhöhung kommt nicht bei allen Menschen gleichzeitig an. Diejenigen, die schon seit März 2004 oder früher Rente beziehen, erhalten die angepassten Beträge bereits Ende Juni. Bei allen, deren Rentenbeginn nach März 2004 liegt, kommt das Plus erst einen Monat später auf dem Konto an.

Die Rentenerhöhung ist also keine Reaktion auf die Preise, die die Inflation aktuell nach oben treibt. Generell soll bei solchen Krisen anders reagiert werden. Die steigenden Preise sollen nicht durch Rentenerhöhungen, sondern durch eine besondere Berücksichtigung von Rentnerinnen und Rentnern bei Entlastungspaketen aufgefangen werden. Hier hatte es zuletzt Kritik gegeben, weil vielen genau diese Entlastung aktuell nicht weit genug geht.

Frage 2: Macht sich die Rentenerhöhung überhaupt im Portemonnaie bemerkbar?

Jein. Leider relativiert die Inflation die Rentenerhöhung zum Teil. Dennoch ist sie eine der größten seit Einführung der Rentenversicherung. So sagt es Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Allerdings hätte sie auch noch höher ausfallen können. Als Bremse wirkt hier der sogenannte Ausgleichsfaktor, auch Nachholfaktor genannt. Den hatte die Große Koalition ausgesetzt, die Ampel-Regierung hat ihn nun wieder eingeführt.

Weil die Rente sich immer an der Lohnentwicklung orientiert, könnte sie theoretisch auch ins Minus rutschen – wenn die Löhne in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr sinken. Um das zu verhindern, gibt der Staat eine Rentengarantie, Rentenkürzungen schließt er aus. So bleiben die Renten selbst im schlechtesten Fall auf dem gleichen Niveau. Erst im vergangenen Jahr ist dieser Fall eingetreten. Aufgrund der Corona-Krise waren die Löhne 2020 im Vergleich zum Vorjahr gesunken, was ohne Rentengarantie eine Kürzung der Bezüge für das Jahr 2021 bedeutet hätte. Weil der Staat das aber prinzipiell ausschließt, hatte es im vergangenen Jahr eine Nullrunde gegeben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Löhne und Rente waren also weiter als geplant auseinandergedriftet. Um das wieder einzufangen, gibt es den Nachholfaktor. Er besagt, dass künftige Rentenerhöhungen geringer ausfallen, wenn die Rentengarantie zum Einsatz gekommen ist – quasi als Ausgleich dafür, dass es keine Rentenkürzungen gab. „In schlechten Zeiten wird es in Deutschland niemals Rentenkürzungen geben“ – in besseren gebe es dafür einen Interessenausgleich zwischen Rentnern und Beitragszahlern, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Frage 3: Gibt es auch einen Zuschlag auf die Grundrente?

Ja, aber... Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Grundrente. Damit soll die Rente der Menschen, die lange gearbeitet, aber nur wenig verdient haben, aufgebessert werden. Weil die Regelung aber kompliziert ist und die Rentenversicherung jeden Anspruch individuell prüfen muss, wird es wohl bis Ende dieses Jahres dauern, ehe der Vorgang abgeschlossen ist. Die Prüfung läuft automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Ausgezahlt wird der Zuschlag dann rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Für einen solchen Zuschlag infrage kommen alle, die mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege vorweisen können – und gleichzeitig weniger als 80 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Versicherten verdient haben. Allerdings gibt es einige Einschränkungen, weshalb die Prüfungen immer noch andauern. Zum Beispiel wird ab einer bestimmten Höhe auch das Einkommen angerechnet, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Frage 4: Und gibt es auch einen Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente?

Nicht so rosig sieht es hingegen bei denjenigen aus, die die Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie soll diejenigen auffangen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Dabei wird die Rente so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Beginn der Erwerbsminderung weitergearbeitet. In der Vergangenheit hatte es Verbesserungen gegeben, von denen nur neue Rentner profitiert hatten. Das soll jetzt für alle nachgeholt werden. Wer zwischen 2001 und dem 30. Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, erhält einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei wem der Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 liegt, greift eine Erhöhung von 4,5 Prozent. Diese Aufstockungen greifen allerdings erst in zwei Jahren, treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Viele, die von dieser Erhöhung profitieren, beziehen mittlerweile allerdings gar keine Erwerbsminderungsrente mehr, sondern bekommen bereits Altersrente. Deshalb werden bei der Anpassung auch Altersrentnerinnen und -rentner berücksichtigt, die zuvor eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, deren Beginn in den entsprechenden Zeitraum zwischen 2001 und 2018 fällt. Insgesamt sollen laut Deutscher Rentenversicherung langfristig etwa drei Millionen Menschen von dieser Maßnahme profitieren.

KStA abonnieren