Alarmstufe beim Notfallplan GasWas Verbraucher gegen die steigenden Preise tun können

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Flamme Gasherd

Energieverbrauch auf Sparflamme? Beim Notfallplan Gas wurde die Alarmstufe aktiviert.

Berlin – Nach der Ausrufung der zweiten Krisenstufe im Notfallplan Gas haben Verbraucherschützer gefordert, Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu belasten. Zwar hat diese Entscheidung noch keine direkten Auswirkungen auf die Bevölkerung. Aber: Mit der Alarmstufe müssten Verbraucherinnen und Verbraucher „damit rechnen, dass die Energiepreise noch weiter steigen“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie seien „natürlich besorgt“.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Donnerstag die zweite Krisenstufe im Notfallplan Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Grund dafür sind die erheblich eingeschränkten russischen Gaslieferungen und die hohen Gaspreise. „Für sehr viele Menschen spitzt sich die Lage gerade extrem zu“, sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der „Augsburger Allgemeinen“. Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher nun reagieren?

Energie sparen

Das Sparen von Energie liegt auf der Hand. Allerdings ist das Ganze natürlich nicht so leicht wie ein Verzicht auf Süßigkeiten. Eine gewisse Menge an Energie brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher, ein riesiges Einsparpotenzial gibt es nicht. Deshalb sollte jetzt schon damit angefangen werden, zum Beispiel beim Wäschewaschen. Und gerade ein warmer Sommer bietet beispielsweise die Möglichkeit, den Verbrauch von Warmwasser zu reduzieren.

Geld zur Seite legen

So bitter es klingt: Auf Preissteigerungen in den kommenden Monaten bereiten sich Verbraucherinnen und Verbraucher am besten vor, indem sie jetzt schon – im Rahmen des Möglichen – etwas Geld zurücklegen. Denn die Nachzahlungen für das Jahr 2022 werden wohl hoch ausfallen.

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Zudem bietet der Notfallplan Gas die theoretische Möglichkeit für einen bislang noch nicht genutzten Preisanpassungsmechanismus. Danach können von hohen Preisen betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette ihre Gaspreise gegenüber Unternehmen und auch privaten Haushalten anpassen, außervertraglich und ohne Zeitverzögerung. Der vzbv forderte die grundsätzliche Überarbeitung dieser Möglichkeit. Es könne nicht sein, dass in der Notlage Verbraucher binnen einer Woche „gegebenenfalls unbegrenzte Preissteigerungen hinnehmen müssen“. Auch gegebenenfalls zugesicherte Preisgarantien seitens der Anbieter können durch das Energiesicherungsgesetz ausgehebelt werden.

Kleinere Maßnahmen an der Heizung

Auch die Heizkörper selbst lassen sich optimieren, sodass im Endeffekt weniger Energie für mehr Temperatur benötigt wird. „Bevor der Winter kommt, macht es eben Sinn, die Heizung noch einmal vernünftig einzustellen oder einen hydraulischen Abgleich durchzuführen“, sagte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) „Heizungsaustausch und hydraulischer Abgleich sind gängige Maßnahmen für Eigentümer.“ Das richtige Einstellen der Heizung, das auch Wirtschaftsminister Habeck dringend empfiehlt, könnte bis zu 15 Prozent des Gasverbrauchs einsparen. Eine professionelle Wartung der Heizung ist aber natürlich auch mit Mehrkosten verbunden. Wer seinem Heizkörper selbst helfen will, effizient zu arbeiten, kann dafür sorgen, dass keine Möbel vor ihm stehen. Und auch regelmäßiges Entlüften bringt etwas.

Solarenergie und Dämmung

Zudem könne über eine ergänzende Solarnutzung oder das Dämmen von Rolladenkästen sowie Tür- und Fensterschlitzen nachgedacht werden, sagt Sieverding. Viel könnten Mietende in der aktuellen Situation nicht tun, weshalb er Vermieterinnen und Vermieter am Zug sieht: „Alarmstufe heißt auch Alarmstufe für die Vermieter.“

Energiesparende Geräte

Wer es sich leisten kann oder ohnehin ein neues Gerät anschaffen wollte, sollte darauf achten, wie viel Energie ein Alternativmodell verbraucht. Denn auch hier lässt sich eine Menge einsparen. Ein gar nicht mal so offensichtliches Beispiel: der Duschkopf. Hier gibt es wassersparende Modelle, die weniger Wasser fließen lassen. Und das Duschgefühl dabei in der Regel nicht verändern. Auch solche Maßnahmen, sind sie auch noch so klein, können einen Beitrag leisten und, wenn sie sich summieren, einen Unterschied bei der Abrechnung ausmachen. (tli/afp) 

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