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Bald ist Abgabe7 häufige Fehler bei der Steuererklärung, die viel Geld kosten

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Geldscheine und ein Stift liegen auf einem Formular für die Steuererklärung.

Wer bei der Steuererklärung annimmt, das Finanzamt werde die Kosten schon an der richtigen Stelle berücksichtigen, liegt falsch. 

Jedes Jahr aufs Neue entgeht Steuerzahlern viel Geld bei der Steuererklärung, weil sie Ausgaben falsch eintragen oder sie ganz vergessen. Dabei müsste das Finanzamt diese Kosten anrechnen oder zumindest einen Teil erstatten. Damit Sie diese Fehler vermeiden und möglichst viel Geld zurückbekommen, haben wir gesammelt, bei welchen Punkten am meisten Geld liegen bleibt und worüber wir uns am meisten ärgern.

Fehler Nr. 1: Bar zahlen

Ein Griff zum Portemonnaie und die Haushaltshilfe oder der Gärtner werden bar bezahlt. Das ist ein Fehler: Diese Zahlungen lassen sich später nicht mehr nachweisen und werden nicht bei der Steuer berücksichtigt. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich nur mit Rechnung und Überweisungsträger absetzen, erklärt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Haushaltshilfe, Gärtner oder Pflegedienst gehören beispielsweise zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Von ihren Arbeitskosten inklusive Anfahrt lassen sich 20 Prozent absetzen, bis zu 4000 Euro. Handwerkerleistungen sind ebenfalls zu 20 Prozent steuerlich absetzbar. Es gibt maximal1200 Euro zurück.

Fehler Nr. 2: Einträge vertauschen

Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen – wo genau muss ich meine Kosten jetzt eintragen? Wer gutgläubig annimmt, das Finanzamt werde sie schon an der richtigen Stelle berücksichtigen, liegt falsch. „Das Finanzamt streicht zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein“, erklärt der VLH. Laien passiert dieser Fehler immer wieder. Die Rückzahlung bleibe dann einfach aus, sagt der VLH. Aktuelle Apps und Programme für die Steuererklärung können hilfreich sein, sie fragen mögliche Ausgaben an der passenden Stelle ab.

Fehler Nr. 3: Belege verlieren

Der Klassiker: Zwar haben Sie immer dran gedacht, sich eine Quittung oder eine Rechnung geben zu lassen und sie ordentlich wegzustecken. Dann aber vergeht das Jahr und zum entscheidenden Zeitpunkt ist die Hälfte nicht mehr auffindbar. „Ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren Beträge“, sagt der VLH. Falls das Finanzamt nachfragen sollte, fehlten außerdem die erforderlichen Nachweise. Der VLH rät, alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder Karton zu sammeln. Bei vielen Steuerprogrammen fotografieren Nutzer die Quittungen ab und die App sammelt sie dann digital.

Wer keine Software nutzt, kann ebenso gut Fotos oder Scans auch in einem Ordner auf dem Handy oder dem Computer sammeln und hat sie dann parat, wenn es an die Steuer geht. Wichtig: Die Belege nicht nur an einem Ort speichern, auf jeden Fall eine Sicherungskopie anlegen.

Fehler Nr. 4: Fristen verpassen

Drei wichtige Fristen sollte man auf dem Schirm haben:

Die Abgabefrist: In diesem Jahr wurde sie erneut um drei Monate verlängert, in NRW fällt sie auf den 31. Oktober 2022. Wer Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat noch bis Ende August 2023 Zeit. Gibt man die Steuererklärung zu spät ab, droht ein Verspätungszuschlag. Ob und in welcher Höhe, liegt im Ermessen des Finanzamts, manchmal verzichtet es auf den Zuschlag.

Die Frist, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen: Dafür ist ein Monat Zeit, aber nur wenige nutzen das. Viele sind wohl einfach froh, das Thema hinter sich zu haben. Doch auch hier verschenken Steuerzahler viel Geld – zumal ein Großteil bereits erledigt ist. Man solle genau prüfen, weshalb das Ergebnis im Steuerbescheid von den eigenen Berechnungen abweicht, rät der VLH. Steuer-Experten und zum Teil auch die Apps können dabei helfen.

Der Jahreswechsel: Hätte ich die neue Brille doch schon früher gekauft. Oder mit dem Umbau noch gewartet. In welches Jahr eine Zahlung fällt, entscheidet in manchen Fällen darüber, ob man sie absetzen kann oder nicht. Klassische Beispiele sind Krankheitskosten oder Handwerkerleistungen. Faustregel: Krankheitskosten möglichst geballt einreichen Handwerkerkosten lieber verteilen. Das heißt: Möglichst viele Krankheitskosten im selben Jahr sammeln, dazu gehören etwa Brillen, Zahnspangen, Zahnersatz, Reha, Kuren oder Rollatoren. Die Kosten lassen sich erst absetzen, wenn man damit über die „zumutbare Belastungsgrenze“ kommt. Sie wird individuell festgelegt und hängt vor allem von Einkommen und Kinderzahl ab. Für chronisch Kranke liegt sie niedriger. Dagegen sollte man bei Handwerkerleistungen nicht über 6000 Euro reine Arbeitskosten kommen und sie sonst besser ins Folgejahr legen. Davon lassen sich 20 Prozent absetzen, maximal 1200 Euro.

Fehler Nr. 5: Nebenkosten, Vorsorge: Kosten vergessen

Betriebskostenabrechnung: Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten absetzen und vergessen dabei häufig in ihre Nebenkostenabrechnung zu schauen. Vermieter sind dazu verpflichtet, sie gesondert auszuweisen. Dazu gehören etwa Kosten für Hausmeister-, Gärtner- oder Reinigungsleistungen oder Gerätewartungen an Brandmeldern, Aufzug oder Heizung.

Versicherung und Vorsorge: Viele Beiträge für Versicherungen und die Altersvorsorge werden zu den Sonderausgaben gezählt und können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, erklärt Finanztip. Beiträge zur gesetzlichen Rente, Riester oder Rürup gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Mehr als 16 Millionen Deutsche haben einen Vertrag für eine Riester-Rente. Die Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen. Entscheidend dafür ist der Dauerzulagenantrag, erklärt der VLH. Versicherte willigen damit zur Übermittlung ihrer Daten an das Finanzamt ein. Erst dann kann das zuständige Finanzamt die Riester-Beiträge als absetzbar anerkennen.

Fehler Nr. 6: 2021: Corona-Sonderregeln nicht nutzen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden einzelne Maßnahmen beschlossen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Steuererleichterungen bringen sollen. Zum Beispiel sind Corona-Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro oder in Form von Sachleistungen steuerfrei. Was genau für das Homeoffice, Kurzarbeitergeld oder den Kinderbonus bei der Steuer gilt: Das haben wir in einem eigenen Artikel zusammengestellt.

Fehler Nr. 7: Gar keine Steuererklärung zu machen

Laut dem Statistischen Bundesamt erhielten 2018 insgesamt 12,6 Millionen Steuerzahlende eine Rückerstattung, im Schnitt 1072 Euro. In den meisten Fällen lag sie zwischen 100 und 1000 Euro. Nachzahlen mussten rund 1,5 Millionen Menschen. Hilfe bekommen Steuerzahlende von Steuerberatern, -beraterinnen und Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerprogrammen oder offiziellen Ratgebern, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest. Da es auch 2022 eine Vielzahl an Sonderregeln gibt, kann es sich bei Unklarheiten lohnen, den Rat von Experten einzuholen.

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