Corona und BundestagswahlWas tun, wenn ich am Wahltag in Quarantäne muss?

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Wählen darf dieses Jahr auch, wer nicht persönlich zur Urne gehen kann.  

Köln – Die Bundestagswahl an diesem Sonntag, 26. September, steht ganz unter dem Zeichen der Pandemie – auch beim Wählen gelten die Corona-Bestimmungen und -ausnahmen. Doch im Wahllokal, anders als in Kneipen, Kinos und anderen Innenbereichen des öffentlichen Lebens in NRW, herrscht weder die 2G- noch die 3G-Regel: Es müssen lediglich Abstand gehalten und Masken getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auf den Wegen innerhalb des Wahllokals und in der Kabine selbst. Erlaubt sind ausschließlich medizinische Masken. Einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht in den Wahllokalen in NRW wies das Oberverwaltungsgericht Münster ab.

Plötzlich krank, darf ich trotzdem wählen?

Was passiert aber, wenn ich gar nicht ins Wahllokal gehen kann, weil ich kurz vor oder am Wahltag selbst in Quarantäne geschickt werde, oder wegen einer plötzlichen Erkrankung das Haus nicht verlassen kann? Auch dafür gibt es in diesem Jahr eine besondere Regel: Ausnahmsweise kann bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr bei dem örtlichen Wahlamt ein Wahlschein beantragt werden – und zwar schriftlich, etwa per E-Mail. Telefonisch ist das aber nicht möglich. Das teilt der Bundeswahlleiter Georg Thiel auf der Homepage der Behörde mit. Normalerweise können Briefwahlunterlagen nur bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden.

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Mit Vollmacht und Nachweis zum Wahlamt

Und das braucht man dafür: Eine Person des Vertrauens, die die Unterlagen, also Stimmzettel, beim zuständigen Wahlamt abholt und die den Nachweis der Quarantänepflicht oder ein Attest sowie die Vollmacht des oder der Wahlberechtigten im Gepäck hat. Die Vollmacht kann zuvor auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden. Auch die Adresse des jeweiligen Wahlamtes ist dort zu finden. 

So geht’s weiter: Die zuhause ausgefüllten Stimmzettel werden in den Umschlag gesteckt und per Botin oder Bote, sprich: der bevollmächtigten Person des Vertrauens, bis spätestens 18 Uhr zum zuständigen Wahlamt (nicht zum Wahllokal!) gebracht. Auch im Briefkasten des Wahlamtes kann der Umschlag eingeworfen werden. Per Post sollten die Unterlagen natürlich am Wahltag nicht mehr auf den Weg gebracht werden, sie kämen dann schlichtweg zu spät an.

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