Einreiseregeln, Personalausweis, SchulstartDas ändert sich für Verbraucher im August

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Ausweis

Auch beim Personalausweis gibt es Änderungen. 

Köln – Neuer Monat, neue Regeln: Ab dem 1. August gibt es wieder einige Änderungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher kennen sollten. Ein Überblick.

Einreiseregeln

Schon ab diesem Sonntag, 1. August, könnte es wichtige Änderungen für Reisende geben. Laut eines Referentenentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium soll es eine generelle Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland geben, um eine neue raschere Corona-Ausbreitung zu bremsen. Grundsätzlich sollen laut dem Entwurf künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein – Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Reist man mit einem „Beförderer“ wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung von Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die bisherige Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets soll entfallen.

Schuljahresbeginn

„Zurück in die Klassen“ heißt es jetzt nach und nach für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Ab dem 2. August kehren als Erstes die Jungen und Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zurück. In Nordrhein-Westfalen geht es am 18. August wieder los – laut derzeitigem Stand in Präsenz. Die Testungen zweimal pro Woche sollen laut dem Schulministerium NRW erst einmal fortgesetzt werden, außerdem gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen – im Freien nach aktuellem Stand nicht.

Eine vorsichtige, gute Nachricht gibt es vorerst auch für alle I-Dötzchen: Veranstaltungen zur Einschulung sollen möglich sein. Bei vollständigem Präsenzbetrieb und einer Inzidenz von unter 100 sollen auch die Ganztags- und Betreuungsangebote wieder aufgenommen werden.

Kinderfreizeitbonus

Ab August bekommen Familien mit geringem Einkommen eine Extrazahlung von einmalig 100 Euro je Kind. Der Bonus kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Das Geld bekommen minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die zum Beispiel auf Hartz-IV oder Wohngeld angewiesen sind. Der sogenannte Freizeitbonus ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.

Personalausweis

Auch eine wichtige Karte im Portemonnaie wird ab dem 2. August ihr Aussehen verändern: Wer nach diesen Stichtag einen neuen Personalausweis beim Amt beantragt, muss verpflichtend auch seine eigenen Fingerabdrücke abgeben. Über einen Chip im Ausweis werden diese gespeichert – und sollen den Ausweis so sicherer vor Fälschungen machen. Diese Änderung ist Teil einer EU-Verordnung. Beim Reisepass gilt diese Regel bereits seit dem Jahr 2007.

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Nutzung von Glyphosat

Privatnutzer dürfen das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bald nicht mehr im eigenen Garten verwenden. Der Wirkstoff darf dann auch nicht mehr auf Spiel- und Sportplätzen oder in Parks genutzt werden und nur noch in Ausnahmefällen auf Acker- und Grünland. Ausgenommen sind laut Ministerium Mittel mit bestandskräftiger Zulassung. Diese Änderung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten. Die Anwendung vor der Ernte und in Wasserschutzgebieten ist dann ebenfalls verboten. Auf Acker- und Grünland ist Glyphosat demnach nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Ein nationales Totalverbot ist europarechtlich nicht möglich, denn Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist sind dementsprechend EU-weit noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen. Das schreibt das europäische Recht so vor.

Urheberrecht

Auf Online-Plattformen gelten ab dem 1. August neue Regeln beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie von 2019 um, über die heftig gestritten wurde. Ein zentraler Punkt ist, dass Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in einigen Fällen Inhalte blockieren. Das Hochladen kleiner Ausschnitte bleibt weiter erlaubt. (sob/ dpa)

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