Ämter überlastetSo finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben

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Zu sehen sind mehrere neu gebaute Wohnhäuser, deren Balkone dicht aneinander liegen.

Nicht nur Mieter, auch Eigentümer können Wohngeld beantragen.

Mehr Haushalten steht ab sofort Wohngeld zu, gleichzeitig wird der Zuschuss für Wohnkosten aufgestockt. Auch in Köln: Bislang sind es hier 8000 Haushalte, die 2022 im Schnitt 340 Euro Wohngeld monatlich bezogen. Für 2023 rechnet die Stadtverwaltung mit einer „Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte und etwa einer Verdopplung der Wohngeldhöhe“.

Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ erreicht eine hohe Anzahl von Anträgen die Ämter, die bundesweit überlastet sind. Es kommt zu langen Wartezeiten. Der Wohngeldstelle Köln liegen bereits 5000 Anträge zur Bearbeitung vor. Laut Stadtverwaltung dauert es aktuell im Schnitt 3 Monate, bis ein Antrag bearbeitet wird. Ein Grund dafür ist der Personalmangel: Von rund 80 neu geschaffenen Stellen sind 57 unbesetzt, 34 Hilfskräfte sollen unterstützen.

Wie Sie prüfen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht, bevor Sie einen Antrag stellen und wie Sie das neue „Wohngeld Plus“ beantragen, online oder in Papierform: Die wichtigsten Fragen klären wir hier.

Für wen ist Wohngeld gedacht?

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, deren Einkommen oder Rente aber kaum ausreicht, um die Miete oder andere Wohnkosten zu zahlen. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Auch wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bekommt, kann Wohngeld beantragen.

Viele Menschen gehen davon aus, ihr Gehalt sei zu hoch oder die Miete zu teuer für Wohngeld  Experten gingen im vergangenen Jahr davon aus, dass Wohngeld eigentlich doppelt so vielen Haushalten zuständ. Auch Eigenheimbesitzer können einen Zuschuss bekommen.

Wohngeld 2023: Was ändert sich?

Deutlich mehr Menschen sollen berechtigt sein. Die Wohngeldsätze sollen zudem steigen.Künftig sollen auch Menschen Wohngeld bekommen können, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. 

Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass die Menschen schnell das Wohngeld Plus erhalten. Die Auszahlungen könnten direkt nach der Antragstellung im Januar oder Februar beginnen, versprach das Bauministerium im Dezember. Angesichts der überlasteten Ämter scheint das inzwischen wenig realistisch. Zuletzt hatte es Befürchtungen gegeben, Antragstellende müssten wegen der aufwändigen Umstellung in der Verwaltung lange auf ihr Geld warten.

Für Mieter und für Eigentümer

Wohngeld gibt es in zwei Varianten. Den Mietzuschuss: Wer eine Wohnung oder einzelne Zimmer zur Miete bewohnt, kann einen Zuschuss für Miete und Betriebskosten bekommen. Den Lastenzuschuss: Auch wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann Wohngeld beantragen als Zuschuss zu den Betriebskosten oder zur monatlichen Rückzahlung an die Bank. Voraussetzung ist, dass man selbst dort wohnt.

Wohngeld als Mietzuschuss können diese Gruppen bekommen: • Mieter • Untermieter • Heimbewohner nach dem Heimgesetz • Menschen mit Dauerwohnrecht – mietähnlich • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, die eine der Wohnungen selbst bewohnen

Wohngeld als Lastenzuschuss können diese Gruppen bekommen: • Eigentümer eines Eigenheims • Eigentümer einer Eigentumswohnung • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle • Menschen mit Dauerwohnrecht – eigentumsähnlich

Wie viel Geld wird gezahlt?

Wie viel Geld man monatlich bekommt, hängt von der Anzahl der Personen, dem Gesamteinkommen und den Wohnkosten ab. In den meisten Fällen erhielt ein Haushalt in NRW zuletzt zwischen 50 und 250 Euro im Monat. Im Schnitt waren es in Köln 255 Euro im Monat. Mit der Reform 2023 werden die Zahlungen bundesweit um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt.

Als Wohnkosten zählt in der Regel die Miete, allerdings ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Seit 1. Januar 2021 wird eine Pauschale für die Heizkosten berücksichtigt. Beim Gesamteinkommen werden Freibeträge berücksichtigt, etwa für Kinder, Alleinerziehende oder Schwerbehinderte. Angestellte können die Werbungskostenpauschale von 1200 Euro angeben.

So prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben

Folgende Wohngeld-Rechner berücksichtigen alle bereits die neuen Vorgaben ab 2023. Hier können Sie testen, ob Ihnen das neue Wohngeld zusteht und in welcher Höhe.

- Für einen ersten Überblick bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Wohngeld-Rechner an. Der Rechner fragt aber nicht alle wichtigen Angaben ab.

- Der offizielle Wohngeld-Rechner des Landes NRW ist kleinteilig, hat aber den Vorteil, dass Nutzer ihre Angaben im Anschluss übermitteln und somit Wohngeld beantragen können. Die Wohngeldstelle hat dann bereits die wichtigsten Informationen.

- Der Wohngeld-Rechner der Stadtentwicklung Berlin ist für alle Bundesländer angelegt und übersichtlich. Finanztip empfiehlt ihn insbesondere Eigentümern. 

Das brauchen Sie für den Wohngeld-Rechner

Ihre Wohnkosten: In der Regel reicht Ihr Mietvertrag oder eine ungefähre Aufschlüsselung der Nebenkosten, insbesondere für Heizung, Warmwasser und einen möglichen Stellplatz. Sind Sie Eigentümer und wollen testen, ob Ihnen ein Lastenzuschuss zusteht, können Sie monatliche Aufwendungen angeben, zum Beispiel Raten für die Baufinanzierung und Betriebskosten. Zudem wird abgefragt, wie groß die Wohnfläche ist und welche Fläche gegebenenfalls vermietet oder gewerblich genutzt wird.

Ihr Einkommen, also die jährlichen Einkünfte aller Haushaltsmitglieder. Angestellte bekommen die nötigen Angaben aus Ihren Lohnsteuerbescheinigungen, Rentner aus ihrem Rentenbescheid. Auch Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einmalzahlungen, und sonstige Einnahmen zählen dazu. Die aktuelle Steuererklärung kann hilfreich sein.

Wohngeld beantragen – online

In NRW ist das über den offiziellen Wohngeld-Rechner des Landes NRW möglich. Alle nötigen Daten werden dort bereits abgefragt – die Wohngeldstelle kann Ihren Antrag leichter bearbeiten und Sie müssen weniger nachreichen. Laut Bauministerium soll Wohngeld auch per Telefon oder formloser E-Mail beantragt werden können. Bei den bundesweit überlasteten Ämtern derzeit ist das jedocch zu bezweifeln.

Hier finden Sie die Wohngeld-Anträge online:

Alternativ können Sie die Formulare selbstherunterladen und ausfüllen. Sie finden sie auf der Wohngeld-Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung für NRW (MHKBD). Dort gehen Sie auf „Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen“. Hier finden Sie den  „Antrag auf Mietzuschuss“, etwa für Mieter oder Heimbewohner. Sowie den „Antrag auf Lastenzuschuss“, etwa für Eigenheimbesitzer.

Unterschrieben und gegebenenfalls mit den nötigen Anlagen geht der Antrag dann entweder per Post oder per E-Mail an die Wohngeldstelle der zuständigen Stadt oder Gemeinde schicken.

Für Köln: Zentrale Wohngeldstelle Köln Aachener Straße 220 50931 Köln poststelle-wohngeld@stadt-koeln.de

Wohngeld beantragen – per Post

Wenn Sie lieber einen Antrag auf Papier ausfüllen möchten, können Sie diesen bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde anfordern. Bei der Wohngeldstelle der Stadt Köln ist das in der Regel per E-Mail oder telefonisch unter 0221 / 221-0 möglich.

Gut zu wissen

Für Kinder gibt es viele zusätzliche Fördermöglichkeiten, die Sie direkt mit beantragen können. Über Näheres klärt das MHKBD auf.

Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.

Wohngeldrechner geben einen Betrag an, den Sie voraussichtlich im Monat erhalten würden. Das Ergebnis ist nicht verbindlich, die tatsächliche Höhe wird erst von der zuständigen Wohngeldstelle ermittelt. (mit dpa)

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