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Niemals hungrig bestellenWas man beim Einkaufen per Lieferdienst beachten sollte

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Das Schleppen von Einkaufstüten kann man sich durch Lebensmittel-Bestellungen bei Lieferdiensten sparen.

Potsdam/Berlin – Kein zeitaufwendiges Suchen nach einem Produkt im Supermarkt, kein langes Anstehen in der Schlange an der Kasse, kein Schleppen von schweren Einkaufstüten – es gibt ja Lieferdienste! Viele Supermärkte und Händler bieten einen solchen Service. Boten bringen die via Internet georderten Waren an die Haustür des Kunden.

„Gerade in Corona-Zeiten kann ein solcher Lieferdienst von Vorteil sein, wenn der Besteller pandemiebedingt seine Kontakte reduzieren will“, sagt Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Doch das Einkaufen über Lieferdienste hat nicht nur Vorteile. Es kann auch seine Tücken haben.

Einkaufszettel neben PC oder Smartphone legen

Es fängt schon beim Bestellen an. Da sitzen Kunden bequem zu Hause auf dem Sofa, surfen auf der Webseite des Anbieters – und die Versuchung ist groß, mehr zu ordern als nötig. „Weil man sich nicht selten denkt, jetzt kommt extra jemand und bringt Waren, dann muss sich doch der Aufwand irgendwie lohnen“, sagt Reinke. Im Ergebnis geben Kunden dann mitunter mehr Geld aus als gewollt.

„Um nicht in diese Falle zu tappen, sollten Verbraucher sich, genauso wie beim Shoppen im Laden auch, einen Einkaufszettel neben den PC oder das Smartphone legen“, rät Reinke. Ihr Tipp: Niemals hungrig bei Lieferdiensten bestellen - denn auch dann ordert man oft mehr als gewollt.

Was beim Kauf von Lebensmitteln über Lieferdienste ein Nachteil sein kann: „Naturgemäß lassen sich Waren vor ihrem Kauf nicht auf ihren Zustand prüfen“, sagt Luise Molling von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Wie etwa sind die Bananen – grün, reif oder gar vollreif? Oder sind beispielsweise die Tomaten, wie gewünscht, fest oder nicht? „Der Kunde hat darauf keinen Einfluss und muss in solchen Fällen nehmen, was kommt“, so Molling.

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Sie weist darauf hin, dass es häufig Mängel bei der Kennzeichnung gibt. Stammen zum Beispiel die Trauben aus Indien, Südafrika oder Namibia oder sind die Tomaten aus Belgien, Spanien oder den Niederlanden? Und was, wenn statt Biofleisch herkömmliches Fleisch geliefert wird? Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, hält Molling für vergleichsweise gering. „Üblicherweise wird gleich beim Bestellen im Netz angezeigt, dass Biofleisch gerade nicht vorrätig ist“, sagt sie.

Falsch gelieferte Waren unmittelbar reklamieren

Kommt es dennoch mal dazu, sollten Verbraucher dies unmittelbar beim Händler reklamieren – etwa via Kundenhotline oder per E-Mail. Das gilt auch für Waren, die nicht mehr frisch sind, etwa schimmeliger Joghurt oder bei Erzeugnissen wie etwa Tiefkühlwaren, die halb angetaut geliefert wurden, weil beim Transport die Kühlkette unterbrochen war. „Kühlbedürftige Produkte sind immer ein Risiko“, sagt Reinke. Das gilt vor allem, wenn das Zeitfenster, in dem der Bote die Waren beim Besteller abliefert, weit gefasst ist – es etwa vom Lieferdienst heißt: „Wir liefern zwischen 10 und 16 Uhr.“ Das kann für die Einhaltung der Kühlkette bestimmter Waren schlecht sein, wenn der Besteller dann wegen des unbestimmten Zeitpunkts nicht zu Hause ist und die Lebensmittel beim Nachbarn zwischengelagert werden.

Aber es gibt auch Anbieter, mit denen eine feste Uhrzeit vereinbart werden kann. Klingelt der Lieferdienst dann pünktlich, ist alles bestens. Und dann: Die Ware gleich an der Haustür kontrollieren? „Das dürfte zumeist gerade bei größeren Lieferungen problematisch, weil zeitaufwendig sein“, so Molling. Bei einigen Lebensmittel-Lieferdiensten gibt es die Möglichkeit, dem Boten Kühlboxen und andere Verpackungselemente gleich wieder mitzugeben. Standard ist das aber längst nicht.

Ärgernis über Entsorgung der Verpackungen

Kommt die Ware im Postpaket aus Pappe, ist eine Rückgabe der Verpackung schon gar nicht möglich. Wobei es nicht nur die Pappe ist, die zu entsorgen ist. Hinzu kommt oft noch eine Vielzahl von Folien aus Kunststoff oder Packpapier sowie Kühlpacks, mit denen die Waren geschützt werden. „Im Ergebnis kann dies im Vergleich zu einem regulären Einkauf im Supermarkt eine riesige Menge an Verpackungsmüll sein, der die Umwelt belastet“, so Reinke.

Übrigens: Auch bei Lebensmitteleinkäufen im Internet haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wobei es Ausnahmen hiervon gibt: „Das sind etwa schnell verderbliche oder versiegelte Waren“, erläutert Reinke. Gleiches gilt für Produkte, die speziell auf Kundenwunsch angefertigt wurden – etwa eine Geburtstagstorte, die nach den Vorgaben des Bestellers dekoriert wurde. Man kann sie also bei Nichtgefallen nicht einfach zurückschicken. Liegt indes nachweisbar ein Mangel vor, kann die Ware reklamiert werden.

Lieferdienst-Hopping macht Zeitersparnis zunichte

Wer sich dafür entscheidet, sich Lebensmittel nach Hause liefern zu lassen, sollte möglichst bei einem Anbieter bleiben und sie nicht laufend wechseln, rät Reinke. Denn für das Anmelden beim neuen Anbieter – etwa mit Name, Adresse und bevorzugter Bezahlart - geht mitunter viel Zeit drauf - „und gerade die will man ja eigentlich mit dem Bestellen bei Lieferdiensten sparen“, so Reinke.

Aber Achtung: „Manche Anbieter fragen völlig unnötige Daten ab und mitunter hapert es mit dem Datenschutz“, warnt Molling. Diejenigen, die lieber anonym einkaufen möchten, sollten letztendlich doch besser in den Supermarkt gehen und dort bar – und nicht mit Karte – zahlen. (dpa)

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