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Juristin erklärtWann ist es erlaubt, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen?

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Arzttermin dpa

Die Öffnungszeiten von Arztpraxen sind in der Regel zeitgleich mit der Arbeitszeit, das ist oft ein Problem für Arbeitnehmer.

Köln – Den Kontrolltermin beim Zahnarzt oder beim Hautarzt muss man meist Monate im Voraus vereinbaren. Und dann liegt er so ungünstig, dass man vorher nichts geschafft bekommt und es sich nachher kaum lohnt, noch ins Büro zu kommen. Kein Wunder also, wenn der Chef wenig begeistert ist. Wann dürfen Beschäftigte Arzttermine während der Arbeit wahrnehmen? Und was, wenn das Kind einen Arzt braucht? Geht das während der Arbeitszeit der Eltern? Eine Übersicht.

Muss mein Chef mich für einen Arztbesuch freistellen?

Nein, das muss er nicht. Arztbesuche gelten generell erst einmal als Privatsache. Deshalb sollten sie wenn möglich in der Freizeit erledigt werden. Ist ein Arztbesuch jedoch ärztlich notwendig, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten von der Arbeit freistellen und seinen Lohn fortzahlen. Bescheinigen kann das der Arzt.

Zu den Sprechstundenzeiten der meisten Ärzte arbeite ich. Darf ich auch während meiner Arbeitszeit zum Arzt?

Für Vollzeitkräfte ist es nicht so einfach, es neben ihrer regulären Arbeitszeit noch zum Arzt zu schaffen: Verbreitete Büro- und Sprechstundenzeiten sind nahezu identisch. Aber irgendwann müssen sie schließlich gehen. „Wenn der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann, etwa wegen der Sprechstundenzeiten, dürfen Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen“, erklärt Dr. Natalie Oberthür, Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehe?

Mitarbeiter werden trotz Freistellung bezahlt und sollten daher die Dauer des Arbeitsausfalls möglichst gering halten. Sie sind beispielsweise dazu verpflichtet, sich zu bemühen, Termine an den Anfang oder ans Ende ihrer Arbeitszeit zu legen. „Wenn das nicht möglich ist, darf der Mitarbeiter auch während der Arbeitszeit gehen“, sagt Oberthür. Auch mitten am Tag. Das gilt auch für dringende Termine: „Ist ein Arztbesuch akut notwendig, muss der Chef seinen Mitarbeiter freistellen“, erklärt Oberthür.

Der nächste freie Termin ist erst in fünf Monaten – und mitten am Tag. Muss ich auf einen besseren Termin warten?

Arbeitsrechts-Expertin Oberthür erklärt dazu: Wenn der Arbeitnehmer lange auf einen passenden Termin warten müsste und dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei, dürfe er gleichermaßen einen Termin während der Kernarbeitszeit vereinbaren. „Der Arbeitnehmer muss auf Nachfrage des Arbeitgebers allerdings belegen, dass und gegebenenfalls, weshalb ein anderer Termin nicht möglich war.“ Für reguläre Vorsorgeuntersuchungen etwa bei Haut- oder Zahnarzt gilt jedoch: Im Normalfall ist die medizinische Notwendigkeit hier nicht gegeben. Der Arbeitnehmer muss warten oder Urlaub nehmen.

Ich arbeite in Teilzeit/Gleitzeit. Manchmal fällt trotzdem ein wichtiger Arzttermin in die Arbeitszeit. Was gilt hier?

„Mitarbeiter, die in Teilzeit oder mit Gleitzeit beschäftigt werden, haben es in der Regel leichter, Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren“, erklärt Oberthür. Und dazu seien sie auch verpflichtet: Je mehr „arbeitsfreie Zeit ein Arbeitnehmer hat, desto höher ist für ihn die Schwelle, einen Termin während der Arbeit vor seinem Arbeitgeber zu rechtfertigen. Bei akuten Problemen oder in Ausnahhmefällen dürfen Mitarbeiter in Teil- oder Gleitzeit aber auch während der Arbeit gehen.

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Ich pendle zur Arbeit. Wenn ich einen Arzttermin habe, geht schnell ein halber Tag drauf. Wie sieht das in meinem Fall aus?

„Hier gelten keine besonderen Regeln“, erklärt Oberthür. Der Mitarbeiter muss sich wie gehabt bemühen, die Zeit des Arbeitsausfalls gering zu halten, also auch die Fahrtzeit. Nach dem Arztbesuch sollte er sich also auf direktem Wege zur Arbeit begeben und nicht noch beim Bäcker und der Post Halt machen.

Was ist mit Untersuchungen in der Schwangerschaft? Oder mit regelmäßigen Therapieterminen?

Der Schutz des Mitarbeiters ist hier wichtiger als finanzielle Interessen des Arbeitgebers. Auch arbeitsrechtlich: „Bei Schwangerschaft, laufender Therapie oder ähnlichen Fällen liegt häufig eine gesundheitliche Indikation vor, die eine Verzögerung der Arzttermine nicht erlaubt“, so Oberthür. Dann gelten ähnliche Regeln wie bei akut notwendigen Arztterminen. Je häufiger die Termine stattfinden, desto dringender müssen sie sein, damit ein Arbeitnehmer freigestellt werden muss.

Darf ich während der Arbeitszeit mit dem Kind zum Arzttermin?

„Bei Kindern wird man verschiedene Fallgestaltungen unterscheiden müssen“, sagt der Arbeitsrechtler Johannes Schipp. Ist ein Kind akut krank, kann noch nicht für sich alleine sorgen und ein Arztbesuch ist zwingend erforderlich, können Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen und bekommen weiter Geld. Vorausgesetzt, es ist sonst niemand da, der das Kind zum Arzttermin begleiten kann. Im Gesetz wird davon ausgegangen, dass Kinder unter 12 Jahren regelmäßig nicht alleine für sich sorgen können.

Ist das Kind nicht akut krank, muss aber zum Arzt, gilt es wiederum die Fragen zu stellen: Kann es nur in Begleitung hingehen? Gibt es eine andere Person, die das Kind begleiten kann? Und ist der Arzttermin nur während der Arbeitszeit möglich?

Selbst wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, wird man laut Schipp eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage gegenüber dem Arbeitgeber brauchen, die bestätigt, dass der Termin nicht verschiebbar war.

Bei Routineuntersuchungen für Kinder sieht Johannes Schipp die rechtliche Lage wie bei eigenen Routineterminen. „Für alles, was bereits länger im Voraus planbar und kein dringender Termin ist, werden Eltern regelmäßig Urlaub nehmen müssen.“ (mit dpa)

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