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Klimastreik am 29. NovemberFotografieren, Filmen – wer darf was auf einer Demo?

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Schon beim letzten Klimastreik forderten Demonstranten rund um die Welt einen besseren Klimaschutz – auch in Köln (Archiv). 

Köln – Mit bunten Schildern, einprägsamen Sprüchen und großen Bannern machen Demonstranten bei großen Zügen auf ihr Anliegen aufmerksam – wie bei dem globalen Klimastreik, organisiert durch „Fridays for Future“, am 29. November. Die Demonstranten fordern einen „#NeustartKlima”. Bei großen Demonstrationen sind nicht nur auf Nachrichtenseiten viele Bilder der Veranstaltung zu finden, auch in sozialen Netzwerken werden die Erlebnisse teils live geteilt.

Wer bei einer Demonstration fotografieren und filmen darf und ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen, erklärt die Juristin Lea Voigt. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und klärt auch darüber auf, was die Polizei bei einer Demonstration darf und was nicht.

Kunsturhebergesetz erlaubt Filmen und Fotografieren

„Wer an einer Demonstration teilnimmt, muss damit rechnen auf Bildaufnahmen aufzutauchen“, sagt Voigt. Nach dem Kunsturhebergesetz Paragraf 23 ist es erlaubt, Bilder von einer Versammlung ohne Einwilligung der Fotografierten zu schießen und zu veröffentlichen.

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Demonstranten können sich juristisch auch nicht dagegen wehren, wenn sie im Zusammenhang mit einer Demonstration auf Film- oder Bildmaterial in den Medien landen. „Könnte eine einzelne Person gegen Pressebilder von Versammlungen vorgehen, wäre eine Berichterstattung über dieses Geschehen nicht mehr möglich – das wäre eine Einschränkung der Pressefreiheit“, erklärt Voigt.

Möchte ein Demonstrant Bilder von der Veranstaltung machen, könne er das Geschehen dort abbilden und auch auf Facebook oder Instagram veröffentlichen.  

Demonstranten dürfen sich nicht vermummen

Auf Demonstrationen herrscht nach Paragraph 17a des Versammlungsgesetzes ein Vermummungsverbot. „Demonstranten dürfen sich nicht mit dem Ziel verhüllen, ihre Identität zu verschleiern“, sagt die Rechtsexpertin. Verkleiden dürfe man sich bei einer Demonstration prinzipiell schon. Es sei dann immer eine Abwägung, ob es in Ordnung ist oder unter das Vermummungsverbot falle.

Die Polizei darf auf Demonstrationen keine Fotos machen

Für die Polizei oder andere staatliche Behörden gelten bei Demonstrationen strenge Regeln: „Die Polizei braucht eine Ermächtigungsgrundlage, um Bilder bei einer Versammlung zu machen.“

Wenn die Polizei einfach so Fotos und Videos von Demonstrationsteilnehmern anfertigen dürfte, würde das die Versammlungsfreiheit einschränken. Es könnte Menschen abschrecken an einer Demonstration teilzunehmen, wenn der Staat um die Identität der Demonstrationsteilnehmer wisse.

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Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darf die Polizei keine Bilder einer Demonstration machen und auch nicht veröffentlichen. Sie darf auch nicht ohne Anlass Überblicksbilder des Geschehens machen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 15 A 4753/18).  Etwas anders gilt nur dann, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Dann können polizeiliche Video- und Fotoaufnahmen von Versammlungen unter strengen Bedingungen zulässig sein.

Es gelten strenge Regeln für die Polizei, um die Versammlungsfreiheit zu schützen

Auch sonst muss sich die Polizei bei Versammlungen an strenge Vorgaben halten, sagt Voigt. Demonstranten müssten der Polizei nicht alle Fragen beantworten – zum Beispiel warum sie an einer Demonstration teilnehmen. „Demonstranten müssen der Polizei auch nicht einfach so ihre Identität preisgeben.“ Die Polizei benötige immer eine Grundlage für die Identitätsfeststellung.

Zudem müssten Demonstranten vor der Polizei keine Angaben zu Straftaten Dritter machen – „eine Aussagepflicht kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn man förmlich als Zeuge geladen wurde”, erklärt Voigt. Teilnehmer einer Versammlung durchsuchen oder festhalten darf die Polizei nur, wenn der begründete Verdacht einer Straftat besteht oder die Versammlung zuvor aufgelöst wurde und eine konkrete Gefahr vorliegt.  

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