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Neue Geldscheine, Steuererklärung, MindestlohnWas sich für Verbraucher im Mai ändert

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Ab dem 28. Mai gibt es neue 100- und 200-Euro-Scheine.

Köln – Der Wonnemonat Mai bringt einige Veränderungen für Verbraucher. Es geht vor allem ums Geld: die Frist für die Steuererklärung verändert sich und eine Branche kann sich über einen höheren Mindestlohn freuen.

Änderung bei der Steuererklärung

Bisher mussten Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung immer bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen. Wer später dran war, musste mit Mahnungen vom Finanzamt rechnen. Diese Frist fällt weg. Ab 2019 muss die Steuererklärung erst am 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Wer umzieht oder krank ist, hat noch länger Zeit. Wer Hilfe von einem Steuerberater bekommt, kann laut Homepage der Vereinigten Lohnsteuerhilfe die Erklärung von 2018 bis Ende Februar 2020 abgeben. 

Neue 100- und 200-Euro-Geldscheine

Ab dem 28. Mai kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Die neuen Geldscheine sollen vor allem sicherer sein. Die 100- und 200-Euro-Banknoten haben ein überarbeitetes Sicherheitsmerkmal: unten links auf dem Schein ist eine glänzende Zahl aufgedruckt, die ihre Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau ändert, wenn man den Schein neigt. Die Banknoten sind Teil der „Euro-Serie“, die zweite Generation. Die Banknoten mit den Werten fünf, zehn, 20 und 50 Euro sind bereits im Umlauf. Mit den 100- und 200-Euro-Scheinen ist die Serie komplett. Eine 500-Euro-Note wird es nicht mehr geben. Die älteren Geldscheine werden langsam aus der Verkehr gezogen, sie verlieren aber nicht ihren Wert.

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Telefonate und SMS ins EU-Ausland

Ab dem 15. Mai gibt es eine Obergrenze für die Gebühren von Telefonaten und SMS ins EU-Ausland. Wer ab Mitte Mai beispielsweise nach Frankreich, Dänemark, Polen oder Niederlande telefoniert, zahlt maximal 19 Cent pro Minute. Dies gilt für Gespräche vom Handy und vom Festnetz gleichermaßen. Eine SMS aus dem Heimatland in ein anderes EU-Land kostet künftig maximal sechs Cent. Die Kostenobergrenze für Auslandstelefonate und SMS folgt nun, nachdem die Roaming-Gebühren bereits Mitte 2017 abgeschafft wurden.

Mindestlohn für Maler und Lackierer

Ab Mai steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer. Ungelernte Kräfte erhalten pro Stunde statt 10,60 Euro dann 10,85 Euro. Gesellen in Ostdeutschland bekommen nach ihrer Ausbildung 12,95 Euro pro Stunde. In Westdeutschland hingegen liegt der Mindestlohn für Gesellen schon seit Mai 2018 bei 13,30 Euro pro Stunde und wird erst 2020 auf 13,50 Euro erhöht. Auch ausländische Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohn zu bezahlen, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden. (rha)

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