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Steuer, Rente, HaustiereWas sich im Juli 2020 für Verbraucher ändert

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Zwar müssen Händler die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Verbraucher weitergeben, aber viele bieten dennoch ab Juli Rabatte und Preissenkungen an.

Köln – Auch im Juli kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucher zu. Die Mehrwertsteuersenkung tritt in Kraft und sorgt eventuell für Schnäppchen beim Einkauf. Für Rentner gibt es mehr Geld durch eine Rentenerhöhung. Außerdem werden die Einreisebestimmungen weiter gelockert.

Die wichtigsten Änderung für Verbraucher haben wir im Überblick zusammengefasst:

Mehrwertsteuersenkung

Ab dem 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Davon profitieren Verbraucher, wenn sie in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember Waren geliefert und Leistungen erbracht bekommen. Unternehmen müssen diese Steuersenkung jedoch nicht an Kunden weitergeben. Auch die Preise müssen nicht komplett neu ausgezeichnet werden: Wenn Händler und Anbieter von Dienstleistungen die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben wollen, können sie zum Beispiel auch Rabatte an der Kasse gewähren. Dabei kann der Händler außerdem frei entscheiden, ob dies für das gesamte Sortiment oder nur für bestimmte Produkte oder Warengruppen gelten soll, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

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Rentenerhöhung

Freuen dürfen sich Rentner, denn ab dem 1. Juli werden die monatlichen Rentenzahlungen erhöht. In den westdeutschen Bundesländern um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent. Hierdurch sollen sich die Ost und West-Bezüge annähern. Gut zu wissen: Die Rentenanpassung gilt nicht nur für „reguläre“ Renten, sondern auch für Hinterbliebenenrenten wie die Halbwaisenrente.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Auch für Autofahrer ändert sich ab dem 1. Juli etwas: Die grüne Versicherungskarte, die jahrelang als Nachweis einer Kfz-Haftpflicht galt, wechselt die Farbe und wird nun in weiß gehalten sein. Dies ist unter anderem vorteilhaft, weil die Karte künftig als PDF verschickt werden soll und ein Ausdrucken nun durch die weiße Farbe erleichtert wird. Bislang kamen die grünen Karten per Post oder mussten sogar beim Versicherer abgeholt werden, dieser Mehraufwand entfällt mit der neuen Handhabung. Wichtig für Autofahrer ist jedoch: Das Vorzeigen der Karte als PDF auf dem Smartphone reicht nicht aus – der Versicherungsnachweis muss ausgedruckt mitgeführt werden.

Meldepflicht von Corona-Infektionen bei Haustieren

Da mittlerweile gesichert ist, dass sich auch Haustiere mit dem Coronavirus anstecken können, hat die Bundesregierung eine Meldepflicht für infizierte Tiere beschlossen. Ab dem 3. Juli müssen infizierte Haustiere bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Nach wie vor sind allerdings weltweit nur wenige solcher Fälle bekannt.

Lockerungen beim Einreisestopp in der EU

Viele Einreisestopps wegen des Coronavirus wurden bereits im Juni aufgehoben oder gelockert, nun soll auch Touristen aus Nicht-EU-Ländern die Einreise wieder ermöglicht werden – allerdings schrittweise und abhängig davon, wie sich die Infektionslage im Herkunftsland gestaltet. In der Pressemitteilung vom 11. Juni stellte die Europäische Kommission klar, dass „die Beschränkungen zunächst nur für Länder aufgehoben werden, deren epidemiologische Situation dem EU-Durchschnitt ähnlich ist und in denen ausreichende Kapazitäten zur Bekämpfung des Virus vorhanden sind“. Urlauber, die selbst ins EU-Ausland reisen möchten, können ebenfalls mit baldigen Lockerungen rechnen.

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Neue P2B-Verordnung für Online-Händler

Außerdem tritt ab dem 12. Juli 2020 eine neue Verordnung für den Online-Handel in Kraft. Diese soll kleinere Händler stärken. Gelten wird die P2B-Verordnung für sämtliche Marktplätze, allgemeine Online-Suchmaschinen, App-Stores, Social-Media-Präsenzen oder Preisvergleichsportale wie „Idealo“, die ihre Dienstleistungen für Unternehmen mit Sitz in der EU erbringen.

Mieterschutz wegen Corona-Krise läuft aus

Für Verbraucher galt aufgrund der Corona-Krise die Ausnahmeregel, Zahlungen für laufende Kosten wie Strom, Wasser, Gas, Telefon oder Internet aussetzen zu können. Diese Regelung läuft nun aus. Ab Juli müssen die gestundeten Beiträge nun nach und nach zurückgezahlt werden. Wer unsicher ist, wie die Rückzahlung ablaufen wird, dem rät die Verbraucherzentrale dazu, sich mit dem Anbieter oder dem Versorger in Kontakt zu setzen. (chy mit dpa)

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