SteuerentlastungWarum Angestellte im Juli mehr Gehalt bekommen

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Geldscheine

Durch Steuerentlastungen bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld ausgezahlt.

Köln – Angestellte bekommen ab Juli mehr Gehalt ausgezahlt. Im selben Monat erhalten sie mit ihrem Gehalt außerdem eine Art Nachzahlung. Worum es geht und wie viel Geld das ausmachen kann, lesen Sie hier.

Mehr Gehalt: Was steckt dahinter?

Bei allem Trubel um Tankrabatt, 9-Euro-Ticket und die 300 Euro Energiegeld sind weitere Vorhaben untergegangen, die Verbrauchern helfen sollen. Mit den Steuerentlastungen wurde aber auch beschlossen, den Grundfreibetrag und den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen. Das klingt zwar nicht so griffig, hat aber direkten Einfluss auf das Nettogehalt und bringt damit dauerhaft ein paar Euro mehr im Monat.

Beides gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Das bedeutet für Angestellte, ihnen wurde in den vergangenen Monaten zu viel vom Gehalt abgezogen. Nach den neuen Regeln hätten sie netto mehr verdienen müssen, wenn auch nur geringfügig. Sie können deshalb zusätzlich mit einer Nachzahlung rechnen.

Grundfreibetrag: Was wurde genau beschlossen?

Der Grundfreibetrag wird von 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Im Vorjahr hatte er noch bei 9744 Euro gelegen. Er wird für 2022 also um 603 Euro erhöht statt um 240 Euro. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, ab dem Einkommensteuer erhoben wird. Wer weniger verdient, muss keine zahlen. Wer mehr verdient, muss erst Einkommen darüber hinaus versteuern. Dieser Betrag soll jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin sicher sein und der Existenzsicherung dienen.

Geldautomat

Mit dem Juli-Gehalt werden viele Angestellte mehr Geld auf dem Konto haben. 

Zudem wird der Arbeitnehmerpauschbetrag (auch „Werbungskostenpauschale“) von 1000 Euro auf 1200 Euro angehoben. Diesen Betrag können Angestellte pauschal als Werbungskosten anrechnen lassen. Beides gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und wirkt sich darauf aus, wie viel Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Wie viel Geld macht das aus?

Gerade mit Blick auf die gestiegenen Preise macht die monatliche Differenz kaum einen Unterschied. Da aber mit dem ersten korrigierten Nettogehalt auch die Nachzahlung erfolgen soll, werden Angestellte das Gehaltsplus in diesem Monat merken. Der Bund der Steuerzahler Deutschland rechnet uns drei Beispiele vor:

Single mit Monatsbrutto von 2500 Euro

zahlt 124 Euro Lohnsteuer weniger im Jahr. Im Monat machen das etwa 10 Euro mehr Nettogehalt aus.

Nachzahlung:

Bei einer Korrektur im Juli würde er in diesem Monat einmalig 72 Euro mehr Nettogehalt bekommen. Bei einer Korrektur im Juni sollte er 62 Euro mehr bekommen haben.

Single mit einem Monatsbrutto von 4000 Euro

zahlt 136 Euro Lohnsteuer weniger im Jahr. Im Monat machen das etwa 11 Euro mehr Nettogehalt aus.

Nachzahlung:

Bei einer Korrektur im Juli würde er in diesem Monat einmalig 80 Euro mehr Nettogehalt bekommen. Bei einer Korrektur im Juni sollte er 68 Euro mehr bekommen haben.

Familie mit zwei Kindern, Doppelverdiener mit Monatsbrutto von je 3000 Euro

Sie zahlt insgesamt 256 Euro Lohnsteuer weniger im Jahr. Im Monat machen das etwa 21 Euro mehr Nettogehalt aus.

Bei einer Korrektur im Juli würde sie in diesem Monat einmalig 150 Euro mehr Nettogehalt bekommen. Ist die Korrektur bei beiden bereits im Juni erfolgt, sollte sie 128 Euro mehr bekommen haben.

Wieso kommt die Nachzahlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten?

Das Bundesfinanzministerium erklärte Anfang Juni: „Wir gehen davon aus, dass die Arbeitgeber die Anpassungen rasch vornehmen“, nannte aber keinen genauen Zeitpunkt.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt: Der Ablaufplan für die geänderten Lohnsteuerabzüge gelte seit Juni. „Die Softwarehersteller müssen diesen jetzt bei den Arbeitgebern implementieren.“ Sobald die Programme beim Arbeitgeber das Update erhalten haben, würden die Lohnsteuern mit den aktuellen Beträgen berechnet. „Vermutlich wird dies im Juni und Juli erfolgen.“

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Die Nachzahlung soll zum selben Zeitpunkt kommen: Die Verrechnung werde nach dem Update „mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung“ erfolgen. Der Arbeitgeber sei dazu verpflichtet, „wenn es ihm wirtschaftlich zumutbar ist“, so Karbe-Geßler. „Das wird in der Regel der Fall sein.“ Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt seien.

Gute Nachrichten zum aktuellen Stand: „Tatsächlich ist es jetzt so, dass die meisten Arbeitgeber die Rückrechnung für die letzten Monate mit der Abrechnung für Juni vorgenommen haben.“ Die Software sei entsprechend umgestellt worden. Viele Angestellte müssten das Gehaltsplus also bereits auf ihrem Konto finden: Es wurde ihnen Ende Juni mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt.

Woran kann es liegen, wenn sich auch mit dem Juli-Gehalt nichts ändert?

Dies könnte an der Umstellung der Programme beim Arbeitgeber liegen. „Hier ist gegebenenfalls die Softwareaktualisierung noch nicht erfolgt“ erklärt Karbe-Geßler. Sie ist sicher, dass die Programme für die Entgeltabrechnung in den Folgemonaten angepasst sein werden.

Die Nachzahlung ist Angestellten in jedem Fall sicher: „Arbeitnehmer, die keine Rückrechnung über den Arbeitgeber erhalten, werden die Verrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhalten.“

Haben auch Selbstständige, Rentner und andere etwas davon?

Der Grundfreibetrag gilt ebenso für Selbstständige, Freiberufler, Rentner und Auszubildende oder Studierende. Sie profitieren von dem höheren Grundfreibetrag, wenn sie eine Steuererklärung für 2022 machen. Der höhere Grundfreibetrag wird dort automatisch berücksichtigt. Die Rückzahlung erfolgt also erst ab Frühjahr 2023.

Die höhere Werbungskostenpauschale dagegen gilt nur für die Angestellten. Das Bundesfinanzministerium erklärt auf Anfrage, Selbständige sowie Rentnerinnen und Rentner seien nicht betroffen“, da der Lohnsteuerabzug „allein für Arbeitnehmer relevant“ sei.

Karbe-Geßler weist noch auf eine weitere Entlastung der Bürger aus dem neuen Gesetz hin: Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent statt 35 Cent. „Die höhere Entfernungspauschale kann in der Einkommensteuererklärung 2022 geltend gemacht werden.“ Die Formulare würden entsprechend angepasst. 

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