„Frustrierend“Leiter vom Weißen Ring fordert mehr Unterstützung für Opfer

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Bernd König, Leiter Weißer Ring

Herr König, die Zahl der Straftaten sinkt seit Jahren, die Aufklärungsquote steigt, es werden mehr Polizisten eingestellt – gibt es auch immer weniger Opfer?

Nein, diese Entwicklungen machen sich bei uns nicht bemerkbar, im Gegenteil: 2017 haben 1823 Menschen für den Bereich meines Landesverbandes NRW/ Rheinland Hilfe beim Weißen Ring gesucht, wir haben neben ungezählten Gesprächen insgesamt 569 000 Euro an finanziellen Hilfen ausgezahlt. Voriges Jahr waren es schon 2124 Opfer und 595 000 Euro. Das mag auch daran liegen, dass der Weiße Ring immer bekannter wird. Das ist auch unser Ziel.

Wie kann der Weiße Ring Opfern helfen?

Vor allem mit menschlichem Beistand. Unsere Mitarbeiter sind Ehrenamtler, sie widmen den Opfern das heutzutage Wichtigste: Zeit. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, helfen wir auch mit Geld, zum Beispiel mit Soforthilfen bis zu 300 Euro. Einbruchsopfern, die finanziell bedürftig sind, haben wir schon eine neue Einrichtung bezahlt. In besonders schlimmen Fällen helfen wir auch Stalking-Opfern, eine neue Wohnung zu finden und bezahlen den Umzug oder gewähren Darlehen für die Kaution. Wir helfen dabei, geeignete Therapien zu finden oder übernehmen die Kosten für eine rechtsanwaltliche Beratung.

Wie reagiert die Landespolitik auf Ihre Arbeit? Kriegt der Weiße Ring genug Unterstützung?

Wir bemühen uns um einen guten Kontakt zu Politikern, wir sind dabei auch wirklich nicht aufdringlich. Aber die Resonanz ist unter dem Strich etwas enttäuschend. Sehen Sie, wir verschicken beispielsweise jedes Jahr eine Broschüre mit einer Jahresbilanz des Weißen Rings an alle Fraktionen und an einzelne Politiker. Wir bieten an, für Gespräche zur Verfügung zu stehen, um unsere Ziele zu verdeutlichen. Die einzigen, die uns dieses Jahr daraufhin eingeladen haben, waren die Grünen. Das ist schon frustrierend. Auf der Ortsebene ist das glücklicherweise punktuell besser.

Sie waren fast 40 Jahre Staatsanwalt, die meiste Zeit in Bonn. Vor Gericht, so wird oft beklagt, steht der Täter im Mittelpunkt, dem Opfer wird wenig Beachtung geschenkt. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Als Staatsanwalt legt man den Fokus naturgemäß eher auf den Täter. Den Belangen der Opfer wird nicht immer die gebotene Beachtung geschenkt. Das ist bedauerlich. Gerade auf Druck des Weißen Rings wurden in den vergangenen Jahren viele Vorschriften und Paragrafen in Bezug auf die Opfer und ihre Rechte in Kraft gesetzt. Diesbezüglich ist in der Justiz aber immer noch eine gewisse Unkenntnis verbreitet. Es fehlt aber auch an Personal und Zeit, um sich um die Opfer kümmern zu können.

Was meinen Sie mit Unkenntnis?

Zum Beispiel ist einem Opfer auf seinen Antrag hin mitzuteilen, wenn der Täter aus der Haft entlassen wird. Oder dass man auch ohne Rechtsanwalt das Recht hat, zumindest gewisse Teile der Akten einzusehen. Meines Erachtens sollte häufiger von Videovernehmungen Gebrauch gemacht werden, damit ein Opfer nicht alles mehrfach erzählen muss und Gefahr läuft, retraumatisiert zu werden. Außerdem kann man in begründeten Fällen Anschriften und die persönlichen Daten von Opfern in einem gesonderten Vorgang führen, der bei der Staatsanwaltschaft verwahrt wird – vor allem bei Stalkingfällen ist das wichtig. Mein Bestreben ist, mit Gerichten und Staatsanwaltschaften den Kontakt zu suchen und diese Dinge zu vertiefen.

Im Strafrecht hat der Perspektivwechsel begonnen: Häusliche Gewalt ist seit einigen Jahren strafbar, der Stalkingparagraf kam hinzu, zuletzt der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Wo gibt es noch etwas zu tun?

Das stimmt, es hat sich vieles zum Positiven verändert – auch, weil der Weiße Ring dafür arbeitet. Ich finde, wir müssen die Prozesskostenhilfen im Zusammenhang mit einer Nebenklage überdenken: Ein Nebenkläger kriegt seine Kosten erstattet und einen Anwalt bezahlt, das ist gut. Aber dann hatten wir den Höxter-Prozess ...

.. ein Paar in Niedersachsen lockte Frauen mit Kontaktanzeigen ins Haus und misshandelte sie, zwei starben. Die Angeklagten bekamen langen Haftstrafen.

Ein Journalist berichtete mir, die Mutter eines Opfers sei zu jedem Prozesstag angereist, sie hatte am Ende Kosten um die 12000 Euro, die sie selbst tragen musste. Wir sollten überlegen, ob der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe erweitert – so, wie zum Beispiel für die Opfer des Anschlags in Berlin und der Amokfahrt in Münster.

Das Gespräch führte Tim Stinauer

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