„Räumung von RWE bestellt"Regierung zahlte Gutachten vor Einsatz im Hambacher Forst

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Ein Aktivist wird während der Räumung des Hambacher Forstes im September von Polizisten abgeführt.

Düsseldorf – Die Zweifel gibt es schon lange: Hatte die NRW-Landesregierung einen Grund konstruiert, um die Räumung des Hambacher Forsts im September 2018 durchsetzen zu können und für den Energiekonzern RWE die geplante Rodung vorzubereiten? Damals hatte die Landesregierung für viele Beobachter überraschend unter anderem mangelnden Brandschutz als Grund für die Räumung angeführt. Es sei Gefahr im Verzug, hieß es. Dass auch der Beginn der Rodungssaison kurz bevorstand, soll nur eine Art Zufall gewesen sein.

Den Vorwurf, Schwarz-Gelb habe den Wald auf Geheiß von RWE von den illegalen Baumhäusern und ihren Bewohnern befreit, wies die Landesregierung stets entrüstet zurück. Die Räumung des Hambacher Forsts war der größte Polizeieinsatz in der Geschichte des Bundeslandes.

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Eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hat nun überraschende Erkenntnisse zu Tage gefördert, die vor allem die Skeptiker bestätigen dürfte. Laut Stellungnahme des Bauministeriums hat sich die Vorbereitung der Räumung wie folgt abgespielt: Demnach hat RWE bereits am 2. Juli 2018 bei den beiden für den Hambacher Forst verantwortlichen Gemeinden Kerpen und Merzenich sowie bei der Aachener Polizei Antrag auf Räumung gestellt. Doch die Behörden ließen den Konzern abblitzen und lehnten die Anträge am 1. August ab.

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Landesregierung beauftragt externen Berater

Daraufhin hat sich die Landesregierung offenbar auf die Suche nach einer anderen Lösung und nach externen Beratern gemacht. Fündig wurde sie bei einer Großkanzlei in Münster, gespickt mit Spezialisten aus dem Bau-, Planungs- und Umweltrecht, manche von ihnen Honorarprofessoren. Am 10. August erhielten die Anwälte den Auftrag, ein Rechtsgutachten zu erstellen, in dem unter anderem geprüft werden sollte, „nach welchen Anspruchsgrundlagen und unter welchen Voraussetzungen die Ordnungsbehörden tätig werden können“, schreibt das Ministerium.

Etwa zwei Wochen später reisten Vertreter der Behörde selbst in den Wald, um sich einen Eindruck von den Häusern zu verschaffen, von denen manche bereits fast sechs Jahre zuvor hoch oben in den Wipfeln errichtet worden waren. Das Ergebnis: „Aufgrund der gewonnen Eindrücke war von der formell und materiell illegalen Errichtung baulicher Anlagen auszugehen, so dass ein bauaufsichtliches Einschreiten dringlich geboten erschien.“ Für das Gutachten und die rechtliche Beratung zahlte das Land an die Kanzlei nach eigenen Angaben 32.582 Euro.

Am 31. August gab die Landesregierung bei derselben Kanzlei ein weiteres Gutachten in Auftrag, das sich speziell mit bauordnungs- und versammlungsrechtlichen Fragen auseinandersetzen sollte. Dafür wurden weitere 24 942,40 Euro fällig. Insgesamt zahlte das Land nach eigenen Angaben an die Münsteraner Anwälte 57.524 Euro.

Ministerium räumt Abstimmung mit RWE ein

Das Ministerium räumt ein, sich in dieser Phase mit dem Konzern abgestimmt zu haben. Zwischen der Landesregierung und Vertretern von RWE hätten „Gespräche über die diesbezügliche Sach- und Rechtslage sowie die Einschätzung der Sicherheitslage Stattgefunden“. Bislang hat die Landesregierung stets betont, dass Räumung und geplante Rodung durch RWE in keinerlei Zusammenhang stünden.

RWE bestätigt das auf Anfrage, betont aber, nicht in die Entscheidung, den Wald wegen Brandschutzmängeln zu räumen, eingebunden gewesen zu sein.

„Die Antwort von Bauministerin Scharrenbach belegt, was alle ahnten: Das Argument, es sei Gefahr in Verzug, war ein Vorwand“, sagte Wibke Brems, Sprecherin für Energie und Klimaschutz der Grünen-Fraktion. „Die Räumung war von RWE bestellt und die Landesregierung machte alles möglich, um diesen Wunsch zu erfüllen.“ Brems fordert eine lückenlose Aufklärung und die Veröffentlichung des gesamten Rechtsgutachtens. 

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