Cannabisplantage im KellerMünstereifeler steht wegen Drogenhandels vor Gericht

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Die zentralen Vorwürfe hat der 44-Jährige (l.) im Prozess vor dem Bonner Landgericht als korrekt bezeichnet.

Bonn/Bad Münstereifel – Wegen Drogenhandel im großen Stil muss sich seit Mittwoch   ein  44-jähriger Gartenbauer vor dem Bonner Landgericht verantworten. Als die Drogenfahnder ihn am 7. Oktober 2020 in seinem Wohnhaus im Bad Münstereifeler Stadtgebiet aufsuchten, beschlagnahmten sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft 3,3 Kilo Marihuana. Im Souterrain entdeckten sie eine professionelle Plantage mit 242 Cannabis-Pflanzen, deren erwartete Ernte insgesamt 18 Kilo Marihuana ergeben hätte.

44-Jähriger kannte sich gut mit Pflanzen aus

Der heute 44-Jährige hat nach einer Ausbildung im Bereich Telekommunikation den Job bald ad acta gelegt. Im Garten- und Landschaftsbau arbeitete er für verschiedene Betriebe. Als er sich schließlich als Hausmeister für die Immobilien eines Schulfreundes verdingte, bot er als „Mädchen für alles“  vor allem auch die sorgsame Pflege der Gärten an.

Die Leidenschaft für Pflanzen und alles, was wächst, nutzte der 44-Jährige offenbar auch für seine kriminelle Beschäftigung: Den Keller in seinem Wohnhaus hatte er als Cannabisplantage ausgebaut. Durch einen anonymen Tipp wurden die Beamten  auf die Plantage aufmerksam.

Plantage während Corona weiter ausgebaut

Das Rauschgift habe er zunächst nur für seinen eigenen Konsum angebaut, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Immerhin habe er täglich sieben bis acht Gramm selbst konsumiert. Dann aber sei Anfang 2020 Corona gekommen, und sein Auftraggeber habe das Honorar für die Hausmeisterdienste nicht mehr bezahlt, ihn nur noch vertröstet. Da sei ihm  sein gärtnerischer „Nebenjob“ ganz gelegen gekommen: Um finanziell zu überleben, habe er seine Plantage im Keller ausgebaut  und die Ernte eben auch verkauft.

Drogen am Bahnhof verkauft

Der Hauptumschlagplatz für seine Drogen  war offenbar  der Bahnhof in Meckenheim: Laut  Staatsanwaltschaft wurde er  dort erwischt, als er im Juli 2020 insgesamt 300 Gramm für knapp 2000 Euro an einen Dealer verkauft habe.

Der illegale Handel jedoch, korrigierte ihn Marc Eumann, der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer, müsse aber schon vor Pandemie-Ausbruch floriert haben. Der erste angeklagte  Verkauf habe bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 stattgefunden: Damals soll der Angeklagte einem Mann  aus seiner Ernte insgesamt 678 Gramm Marihuana zu einem Preis von 4000 Euro angeboten haben.

Das sei auch korrekt, räumte der 44-Jährige ein, der die drei zentralen Anklagevorwürfe als richtig beschrieb. Nur dass im ersten Fall der Name des angeblichen Kunden, den er damals angegeben habe, nicht stimme: Den japanisch klingenden Namen habe er erfunden. Die wahre Identität jedoch wolle er nicht preisgeben, weil der Abnehmer ihm gedroht habe, seinen Hunden und seiner Freundin etwas anzutun. Der Prozess  vor dem Bonner Landgericht wird fortgesetzt.

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