Vier weitere Windräder in Rohrer KalkmuldeNaturschutzbund Euskirchen ist dagegen

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Die Windräder stehen mitten in der Landschaft der Rohrer Kalkmulde. Doch vier weitere, wesentliche größere sollen hinzukommen. 

Blankenheim-Reetz – Es sind auf den ersten Blick idyllische Bilder, die der Naturschutzbund Euskirchen (Nabu) ins Internet gestellt hat: Er hat gefilmt, wie gut vier Dutzend Rotmilane um die drei Windräder in der Rohrer Kalkmulde kreisen.

Die Mulde erstreckt sich von Rohr im Osten der Gemeinde Blankenheim bis nach Reetz und wird im Norden durch Mülheim begrenzt. In der Kalkmulde liegt die ehemalige Nike-Raketenabschuss-Station. Mittendrin drehen sich drei Windräder, das höchste ist 130 Meter hoch.

Ende des Jahres kommen vier Windräder dazu 

Das soll sich ändern. Am 19. Dezember, so die Mitglieder einer Mülheimer Bürgerinitiative gegen Windkraft in der Kalkmulde, erhielt ein Investor die Genehmigung, vier weitere Windräder zu errichten, die mit 229,13 Metern Höhe deutlich über die bisherigen hinausragen. 

Und die Öffentlichkeit, so die Mülheimer Bürger, habe erst ab dem 5. Februar die Möglichkeit, sich bei der Offenlage der Unterlagen zu informieren und Einspruch zu erheben.

Bereits 1000 Unterschriften gegen das Vorhaben

Zwischenzeitlich könne der Investor mit dem Genehmigungsbescheid in der Tasche schon Tatsachen schaffen und Arbeiten einleiten, die die wertvolle Tierwelt an dieser Stelle für immer vernichteten.

Claudia Rapp-Lange und Martina Handke-Kociok vom Nabu im Kreis Euskirchen sind ebenso empört, wie die Bürgerinitiative gegen den Windpark. Die weist darauf hin, dass im Vorfeld der Planung bereits 1000 Unterschriften beim Kreis Euskirchen gegen das Vorhaben eingereicht worden seien.

Das könnte Sie auch interessieren:

Größtes Feldlerchen-Vorkommen in NRW

Auf dem Areal hätten im Sommer bis zu 75 Feldlerchenpaare gebrütet. Es handele sich damit um das größte Feldlerchen-Vorkommen in Nordrhein-Westfalen, argumentierten die Beschwerdeführerinnen in einem Brief an Regierungspräsidentin Gisela Walsken in Köln.

Das Windpark-Unternehmen, so mutmaßen die Windpark-Gegner, wolle noch vor dem Einsetzen des Frühjahrverbots, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen, die Baufelder freimachen. Das würde verhindern, dass sich die geschützten Brutvögel dort ansiedeln könnten.

Viele Bitotope

Allein schon aus Artenschutzgründen müsse das Vorhaben verhindert werden, sagen Rapp-Lange und Handke-Kociok. Sie verweisen darauf, dass durch den Windpark ein wertvoller Biotopverbund zerschnitten werde und dass auch das „Natura 2000-Gebiet Gewässersystem Ahr“ beeinträchtigt werde.

Umgeben werde die jetzt zur Rede stehende Fläche, die sich von der Einmündung der K 71 in Richtung Reetz südwestlich über die Raketenstation und nach Süd-Osten die L 115 entlang bis fast zur Einmündung der K 79 in Richtung Rohr erstrecke, von weiteren Biotopverbünden.

In denen lebten geschützte Vogelarten wie Wespenbussard, Rotmilan oder Uhu, Eisvogel und vielen Arten mehr. Außerdem gebe es hier seltene Fledermausarten.

Dutzende Rotmilane fliegen im Oktober 2019 um ein Windrad in der Rohrer Kalkmulde.

Dutzende Rotmilane fliegen im Oktober 2019 um ein Windrad in der Rohrer Kalkmulde.

Rotmilane gefährdet

Man habe schon Rotmilane gefunden, die ganz offensichtlich durch den Flügelschlag der dort bereits existierenden drei Windräder getötet worden seien, sagen Rapp-Lange und Handke-Kociok.

Sie befürchten, dass sich derartige Vorfälle wiederholen und sogar noch zunehmen könnten. Insgesamt, so die Beschwerdeführer, sehe man es als große Ungerechtigkeit an, dass das Windkraft-Unternehmen sieben Wochen früher informiert worden sei als die Bevölkerung.

Amtsblatt ist Schuld

Kreispressesprecher Wolfgang Andres begründete am Dienstag, warum dies so geschehen sei. Der Kreis habe kein eigenes amtliches Mitteilungsblatt und sei deshalb auf das der Gemeinde Blankenheim angewiesen.

Für dieses Amtsblatt aber habe es einen Redaktionsschluss für den 2. Dezember gegeben, das Blatt sei am 18. Dezember erschienen. Die Genehmigung sei am 19. Dezember erteilt worden, die öffentliche Bekanntmachung nach Paragraf 10 Absatz 8 Bundesimmissionsschutzgesetz könne deshalb erst am 5. Februar erscheinen.

Nebenbestimmungen des Bescheides müssen eingehalten werden

Andres: „Zwar kann der Genehmigungsinhaber rein theoretisch sein Vorhaben realisieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die zahlreichen Nebenbestimmungen des Bescheides eingehalten werden.“

So müsse der Investor Baulasten eintragen lassen, den Baubeginn bis zu sechs Wochen vorher anzeigen und eine Bankbürgschaft zur Sicherung der Rückbauverpflichtung vor Baubeginn des Fundaments vorlegen.

Andres: „Maßnahmen, wie etwa das Pflügen von Flächen, oder Maßnahmen, die nicht vom Genehmigungsbescheid eingeschlossen werden, wie der Bau der Kabeltrassen, sind nicht als Baubeginn zu werten und dürfen vorab durchgeführt werden. Bislang ist jedoch noch kein Baubeginn angezeigt worden und es sind noch kein Unterlagen vorgelegt worden.“

KStA abonnieren