Brauche ich einen Corona-Test?Die wichtigsten Fragen zum Impfen im Kreis Euskirchen

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Wie lange noch? Erst wenn genug Impfstoff kommt, kann es in Marmagen losgehen.

Wie lange noch? Erst wenn genug Impfstoff kommt, kann es in Marmagen losgehen.

  • Am 8. Februar sollen die Impfungen in den Regionalen Impfzentren starten.
  • Doch es gibt noch einige Fragen.
  • Hier die Antworten der Kreisverwaltung Euskirchen.

Kreis Euskirchen – Auch wenn der Start sich um eine Woche verzögert, es gibt viele Fragen rund ums Regionale Impfzentrum in Marmagen. Sie reichen von der Anfahrt über den Ablauf und die Unterlagen bis hin zu der Frage: Was zieht man eigentlich so an in einem Impfzentrum?

Wo können sich Impfwillige anmelden?

Zunächst können sich alle Menschen, die 80 Jahre und älter sind, impfen lassen. Stichtag ist der 31. Januar 2021. Wer erst danach 80 Jahre alt wird, ist zu einem späteren Zeitpunkt dran. Die Impfberechtigten können sich ab Montag, 25. Januar, für einen Impftermin anmelden – telefonisch unter 0800/ 116 117 01, online unter www.116117.de.

Geht es auch ohne Termin?

Nein. Es ist sinnlos, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen, die Zahl der vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt.

Was kostet die Impfung?

Die Impfung ist für Impfwillige kostenlos.

Wie oft muss geimpft werden?

Zweimal. Die Zweite Impfung erfolgt drei Wochen nach der ersten Impfung. Der Termin steht bereits in der Bestätigung für den ersten Impftermin. Die kommt per Post. Diese Unterlagen sollten vor der Fahrt zum Impfzentrum ausgefüllt werden.

Wo ist das Regionale Impfzentrum des Kreises?

In der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Nettersheim-Marmagen: Dr.-Konrad-Adenauer Str. 1, 53947 Nettersheim.

Wird es einen weiteren Standort geben?

Im Gespräch ist eine Außenstelle, möglicherweise im Stadtgebiet Euskirchen. Aber darüber beraten Kreis und Land derzeit noch.

Wie kommt man zum Impfzentrum in Marmagen?

1. Mit dem Auto, kostenlose Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung, die maximale Entfernung zwischen Parkplatz und Haupteingang beträgt 350 Meter.

Impfhilfe der Geno Eifel

Unterstützung für ältere Menschen rund um die Corona-Impfungen in der einstigen Eifelhöhen-Klinik bietet die Generationengenossenschaft Geno Eifel an. Hilfe kann sowohl bei der Online-Anmeldung für einen Impf-Termin geleistet werden als auch für die Fahrt nach Marmagen und die Begleitung während des Prozederes im Impfzentrum.

Dieses Angebot richtet sich nach Angaben von Corinne Rasky nicht nur an die aktuell rund 500 Mitglieder der Genossenschaft, sondern – gemäß der Impf-Reihenfolge – aktuell an alle Über-80-Jährigen. Die Hilfen sind laut Rasky kostenfrei.

Ehrenamtliche Helfer haben sich bereits aus den Reihen der Geno Eifel gemeldet. Weitere Unterstützung wird jedoch auch hier noch benötigt – für Helfer ist eine Mitgliedschaft bei diesem Angebot ebenfalls nicht erforderlich. Laut Corinne Rasky werden den Helfern, die die Fahrten nach Marmagen übernehmen, die Spritkosten erstattet.

Wer Hilfe benötigt oder helfen möchte, kann sich bei der Geno Eifel unter Tel.: 02441/ 88861 oder per E-Mail melden. Infos zur Genossenschaft gibt es auf ihrer Webseite. (rha)

2. Bus und Bahn: Nettersheim ist über Bus und Bahn an alle Kommunen im Kreis angebunden. Ab Nettersheim Bahnhof zur Eifelhöhenklinik Marmagen wird ein zusätzlicher Bus auf der Linie 820 eingerichtet. Der Bus fährt auf direktem Weg und muss vorher nicht bestellt werden. Vom Bahnhof Nettersheim fährt der Bus stündlich zwischen 13.40 Uhr bis 19.40 Uhr nach Marmagen , zurück ebenfalls stündlich in der Zeit von 14.05 Uhr bis 20.05 Uhr. Die letzte Fahrt von Marmagen fährt um 20.40 Uhr bis Kall Bahnhof. Am Bahnhof in Nettersheim besteht Anschluss an die Bahn in Richtung Weilerswist und Dahlem. Für die letzte Fahrt nach Kall besteht am Bahnhof in Kall auch Anschluss an die Bahn in Richtung Weilerswist und Dahlem.

An den Tagen der Impfungen können der Impfling (Menschen über 80 Jahre) und die Begleitperson die Busse und Bahnen im Kreisgebiet kostenlos für die Hin- und Rückfahrt nutzen. Die schriftliche Terminbestätigung für die Impfung gilt zusammen mit dem Personalausweis als Fahrkarte für den Impfling und die Begleitperson.

3. Die Taxiunternehmen stehen auch für Fahrten zum Impfzentrum zur Verfügung. „Die Fahrzeuge erfüllen die hygienischen Bedingungen, die für den Transport die erforderliche Sicherheit vor Ansteckungen bieten können“, so die Verwaltung. Auch Krankentransportkapazitäten stehen zur Verfügung.

Wer bezahlt die Anfahrt?

In der Regel der Impfwillige. Anspruch auf Kostenübernahmen für gesetzlich Krankenversicherte haben Menschen mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder h (hilflos) sowie Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 oder 5, Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 bei besonderer Beeinträchtigung der Mobilität.

Eine ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt ist erforderlich, wenn eine Fahrt mit dem Taxi erfolgen muss.

Ist eine Begleitung erforderlich?

Nein, wird aber vor allem bei älteren Impfwilligen empfohlen.

Was muss der Impfwillige mitbringen?

Terminbestätigung und alle von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesandten Unterlagen, wenn vorhanden; Impfpass, Elektronische Gesundheitskarte, medizinische Unterlagen (beispielsweise Herzpass, Allergiepass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste. Der Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung kommt mit der Post nach Terminvereinbarung.

Im Impfzentrum ist die Nutzung von FFP2-Masken notwendig. Diese können bei Bedarf auch vor Ort bereitgestellt werden.

Ist ein negativer Corona-Test Voraussetzung?

Nein.

Welche Kleidung ist angebracht?

Alle Bereiche des Regionalen Impfzentrums sind beheizt. Es wird um Kleidung gebeten, die einen möglichst störungsfreien Impfablauf ermöglicht, etwa weite Oberbekleidung, die eine problemlose Impfung am Oberarm ermöglicht.

Gibt es vor Ort medizinische Infos?

Weitergehende Fragestellungen sollten im Vorfeld mit dem Hausarzt besprochen werden.

Im Impfzentrum besteht aber die Möglichkeit, ärztlichen Rat zu individuellen medizinischen Fragestellungen einzuholen.

Wie ist der Ablauf im Impfzentrum?

Die Impfung erfolgt nur, wenn keine Komplikationen vorliegen. Das wird in einem Anamnese- und Einwilligungsbogen abgefragt, der mitgebracht werden soll. Nach Einlasskontrolle sind die Hände zu desinfizieren, verbunden mit einer berührungsloser Temperaturmessung. Die mitgebrachten Unterlagen des Impflings werden zur Registrierung benötigt. Je nach Auslastung werden die Impflinge direkt den Impfstellen zugewiesen. Im Gebäude gibt es einen großen Wartebereich, der die Mindestabstände gewährleistet. In der Impfstelle erfolgt die Impfung durch medizinisches Fachpersonal. Offene Fragen können im Bedarfsfall mit den dortigen Ärzten geklärt werden. Nach der Impfung wird ein rund 30-minütiger Aufenthalt im Nachbeobachtungsbereich empfohlen.

Wie wird der Impfstoff verabreicht?

Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden.

Kann ein Impfstoffwechsel erfolgen?

Nein. Bei der zweiten Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der ersten.

Besteht eine Wahl des Impfstoffs?

Nein. Ein Grund sind die derzeit knappen Impfdosen.

Kann bei Erkältung geimpft werden?

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5 Grad leidet, sollte erst nach Genesung geimpft werden. Unter diesem Wert bestehe kein Problem.

Sollten Schwangere sich impfen lassen?

Zur Anwendung der Covid-19-mRNA-Impfstoffe in der Schwangerschaft und in der Stillzeit lägen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor, so die Kreisverwaltung. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. „In Einzelfällen kann Schwangeren mit Vorerkrankungen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden“, so die Kreisverwaltung. Die Stiko halte es für unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstelle.

Werden Menschen geimpft, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben?

Vorerst nicht. Sie stehen wegen der Impfstoffknappheit in der Priorität nicht ganz oben. „Es gibt jedoch keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung darstellt, wenn man bereits eine Infektion durchgemacht hat“, so die Verwaltung. Möglicherweise schütze diese sogar vor einer Reinfektion.

Sind Impfungen beim Hausarzt möglich?

Noch nicht. Es steht zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Außerdem müssen manche Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (- 75 °C) gelagert werden. Darüber hinaus sind anfangs Impfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar. In der ersten Phase erfolgen die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams im Einsatz, die weniger mobile Menschen etwa in Altenheimen aufsuchen.

In der zweiten Phase sollen Impfungen zum Großteil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass genug Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung steht und ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.

Gelten die Schutzregeln auch für Geimpfte?

Ja, zum Schutz für einen selbst und für andere.

Weitere Informationen finden Sie unter corona.kreis-euskirchen.de oder beim Bürgertelefon des Kreises für Fragen rund ums Impfen (8 bis 20 Uhr) unter Tel.:  02251/15-800 oder per Mail.

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