EuskirchenLadendieb bedrohte Detektiv mit Messer – „Gestohlen, um Heroin zu kaufen“

Lesezeit 2 Minuten
Heroin (1)

Symbolbild

Euskirchen – Als der Ladendetektiv ihn festhalten wollte, wurde der Mann plötzlich rabiat und zog ein Messer: So schilderte am Donnerstagvormittag ein 35-jähriger Zeuge aus Gelsenkirchen, was sich am 20. Oktober 2015 vor einem Euskirchener Lebensmittel-Discounter abgespielt haben soll.

Mit den Worten „Ich steche dich ab“ habe der 49-Jährige, der jetzt vor dem Euskirchener Schöffengericht auf der Anklagebank saß, den Ladendetektiv bedroht. Er habe den Angeklagten dabei beobachtet, wie er drei Garnituren Mako-Satin-Bettwäsche und zwei Damen-Lauf-T-Shirts im Wert von insgesamt 73 Euro in seine Tasche gesteckt und den Laden verlassen habe, ohne zu zahlen. Auf dem Parkplatz habe es dann den Vorfall mit dem Messer gegeben. Reflexartig, so der Ladendetektiv, habe er den Mann von sich gestoßen und sei vom Parkplatz in Richtung Vogelrute geflüchtet. Der Angeklagte sei zum Parkplatz eines anderen Geschäfts gelaufen. Er habe den Flüchtigen beobachtet und die Polizei informiert, so der Detektiv.

Schon vor der Aussage des Zeugen hatte der Angeklagte, der der Justiz wegen einer ganze Reihe ähnlicher Taten im Ruhrgebiet und am Niederrhein bekannt ist, eingeräumt, dass der Anklagevorwurf zutreffe: „Ja, das stimmt alles.“

Er sei drogenabhängig und habe zur Zeit der Tat in Euskirchen unter Entzugserscheinungen gelitten. Daher habe er gestohlen, „um sich Geld für seine tägliche Dosis Heroin zu beschaffen“. Am Tag konsumiere er etwa vier Gramm.

Zu Beginn der Hauptverhandlung des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen hatte Verteidiger Wolfgang Zeitler das Gericht darüber informiert, dass sein Mandant eine Haftstrafe verbüße, nachdem er vor kurzem vom Landgericht Düsseldorf wegen ähnlicher Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden sei. Ob diese Strafe komplett verbüßt werden müsse, hänge davon ab, ob sein Mandant eine Entziehungskur mache oder nicht.

Da das Düsseldorfer Urteil dem Gericht noch nicht vorlag, verzichtete das Schöffengericht darauf, die Hauptverhandlung fortzusetzen. Denn das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Beurteilung der jetzt vorliegenden Straftat haben, hieß es.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beurteilte die Tat weitaus härter als der Strafverteidiger. Die Anklagevertreterin bewertete den Euskirchener Vorfall als schweren räuberischen Diebstahl, weil der Angeklagte die Beute mitgenommen habe. Der Verteidiger konterte, der Zeuge habe nicht die ganze Zeit sehen können, ob der Angeklagte die Tasche mit der Beute nicht doch noch weggeworfen habe.

Diese Fragen will das Schöffengericht in einer weiteren Sitzung klären. Dann soll auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der begutachtet, inwieweit der Angeklagte damals schuldfähig war.

KStA abonnieren