Euskirchenerin vor GerichtMutter missbraucht eigenen Sohn bei Sado-Maso-Spielen

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Landgericht Bonn (1)

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Euskirchen – „Eine Mutter, die ihren eigenen Sohn missbraucht, das ist selten. Das verhandeln wir nicht oft“, eröffnete Richterin Jeaninne Dietzmann gestern die Urteilsbegründung. Eine Mutter, die es zulasse, dass ihr eigenes Kind für Sexspiele benutzt werde, lasse alle mit vielen Fragen zurück. Eine Antwort hätten sie in diesem Prozess nicht bekommen.

Was die Kammer jedoch am meisten erschüttert habe, sei die „vorherrschende Gleichgültigkeit“ über das, was damals in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Euskirchen passiert sei. Die Angeklagte, der diese Worte galten, schaute mit leeren Augen durch alles durch, dann nahm sie ihr Gesicht in die Hände und drehte sich weg.

Freund soll Initiator gewesen sein

Zu drei Jahren Haft wurde die 36-jährige Verkäuferin schließlich von der 2. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen, einer davon schwer, verurteilt. Zunächst hatte die Angeklagte es zugelassen, dass sie mit ihrem damaligen Freund vor den Augen ihres Sohnes intim wurde, wobei ihr Partner nackt und sie nur leicht bekleidet war. Später wurde der Zehnjährige zur Teilnahme gezwungen. Wenn er sich weigere, würde ihm der Computer entzogen, so die Drohung.

Initiator der Sado-Maso-Spiele war der 37-jährige Freund gewesen, der die Kindsmutter „aus Spaß, zur sexuellen Erregung und zur Bestrafung“ mit Gewalt und Psychoterror gefügig und zur Sex-Sklavin gemacht hatte.

Ein System, aus dem die 36-Jährige nicht mehr rauskam: Für den Mann, den sie liebte und der 2007 bei ihr einziehen konnte, obwohl sie über „seine sexuelle Vorliebe“, seinen Sadismus, Bescheid wusste. Damals habe sie noch gehofft, es sei eine Phase, hieß es im Urteil. Tatsächlich wurde es immer grausamer und sie immer höriger, bis sie alle gewalttätigen Abarten bediente, ihre Wohnung zum Bordell machte und aus Angst vor Sanktionen nicht mal mehr ihr Kind schützte.

Initiator bereits angeklagt

Für die Bonner Kammer war es bereits der dritte Aufguss einer mehr als üblen Geschichte: Im vergangenen Jahr bereits war der 37-jährige Initiator wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, schweren Missbrauchs sowie Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Und auch eine weitere Gespielin des Mannes, die in die Wohnung eingezogen war, war im Frühjahr bereits zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die 32-Jährige hatte den Jungen ebenfalls zu Sexspielen aufgefordert. Besonders perfide: Die Szene war von dem 37-Jährigen aufgezeichnet und der Mutter des Jungen, die zu diesem Zeitpunkt nach schwersten Verletzungen durch Schläge des Sadisten im Krankenhaus gelegen hatte, geschickt worden. Mit den Worten: „Sei stolz auf deinen Jungen. Wir hatten viel Spaß!“

Da alle drei Angeklagten geständig waren, musste der Junge in keinem der Verfahren als Zeuge vor Gericht gehört werden. Wie es ihm gehe, habe das „introvertierte Kind“ niemandem anvertraut, hieß es im Urteil. Auch nicht dem leiblichen Vater, bei dem es heute lebt. Seine Mutter sieht er kaum.

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