Geldstrafe wegen TierquälereiLandwirt lässt verletztes Kitz liegen

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Euskirchen/Mechernich – Richter Gisbert Unkelbach fand deutliche Worte. „Das Tier muss unvorstellbar gelitten haben“, begründete er die mit 3000 Euro deutliche Geldstrafe, zu der er einen Landwirt aus Zülpich wegen Tierquälerei verurteilt hatte. „Es wäre Ihre Menschenpflicht gewesen, anzuhalten“, hielt er dem Angeklagten vor.

Der Fall hatte im vorigen Jahr Schlagzeilen gemacht. Nachdem der Landwirt mit seinem Traktor eine Wiesenfläche bei Glehn gemäht hatte, hatte der Eigentümer des Geländes, ein pensionierter Landwirt, ein schwer verletztes Rehkitz gefunden, dem die Läufe durch das Mähwerk teilweise durchtrennt worden waren. Gegenüber der Polizei und dieser Zeitung beschuldigte er den Zülpicher, er müsse das verletzte Tier gesehen haben und habe es einfach auf der Wiese liegenlassen. Er erstattete Anzeige.

Vor Gericht wiederholte er die Vorwürfe. „Er hat immer wieder nach links gesehen, genau zu der Stelle, wo ich kurz darauf das Rehkitz gefunden habe“, sagte der 64-jährige Rentner aus Glehn mehrfach. Bereits sechs Wochen vorher seien auf dieser Wiese zwei Kitze gefunden worden, nachdem der Angeklagte dort gemäht habe.

Der bestritt die Vorwürfe. Er habe nur nach rechts gesehen, wo an seinem Traktor das Mähwerk angehängt gewesen sei, ein Tier habe er nicht gesehen. Er schilderte, dass er an diesem Tag mehrere Flächen zu mähen gehabt habe.

Auftraggeber schweigt

Dreimal sei er außen um die Wiese herumgefahren, dann habe er in der Mitte gemäht und von dort nach außen. „Ich muss erst die Wendeflächen frei mähen“, rechtfertigte er sich. Jäger und Tierschützer plädieren dafür, dass Flächen von innen nach außen gemäht werden, um Tieren eine Flucht zu ermöglichen.

Der Pächter der Fläche, der den Auftrag zum Mähen gegeben hatte, verweigerte die Aussage. Der Richter machte deutlich, dass auch ihn eine Schuld treffen könne. Denn der zuständige Jagdpächter sagte, er sei vor der Mahd nicht angerufen worden, um die Fläche abzugehen und dort liegendes Rehwild zu vertreiben.

Diese Aussage gab letztlich den Ausschlag. Aus rund 180 Metern Entfernung habe er das verletzte Rehkitz bereits liegen sehen, als der Besitzer der Fläche ihn gerufen habe, berichtete der Jäger. Das Tier habe auf dem geschnittenen Gras gelegen, den Kopf gehoben und versucht, aufzustehen. Dann habe er es von seinen Leiden erlöst.

Nicht eindeutig zu klären war dagegen die Frage, ob der Angeklagte das Reh habe sehen können, bevor er es verletzte. Zwar wiesen die Schnittverletzungen darauf hin, dass das Reh gestanden habe, doch sei es auch möglich, dass es im letzten Moment versucht habe, wegzuspringen und bis dahin geduckt gelegen habe, sagte der Jagdpächter. „Es muss ein Unfall gewesen sein“, fasste Richter Unkelbach zusammen. (sev)

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