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GerichtEuskirchener Ehepaar bauten im Garten Cannabis an

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Hanfpflanze (Symbolbild)

Hanfpflanze (Symbolbild)

Euskirchen – Der Angeklagte bezeichnete es in seinem Schlusswort selbst als „eine Riesendummheit“, seine ebenfalls angeklagte Ehefrau versicherte, „so etwas“ werde sie nie wieder tun.

Vor dem Schöffengericht Euskirchen musste sich das Ehepaar verantworten, weil bei ihm eine nicht geringe Menge Rauschgift gefunden worden war, so dass die beiden sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten mussten. Sie gaben die Tat zu.

Polizeibeamte hatten nach dem Hinweis eines Nachbarn drei große Cannabis-Pflanzen im Garten und drei kleinere in Blumentöpfen gefunden. 652 Gramm Marihuana summierten sich, der Wirkstoffgehalt war zwar gering, übersprang mit 10,2 Gramm aber immer noch deutlich die „nicht geringe Menge“, was aus dem Rauschgiftfund ein Verbrechen machte.

Starke Schlafapnoe

Tatsächlich, so die Verteidiger des Ehepaares, Elmar Mettke und Hagen S. Seipel, hätten ihre Mandanten wegen gesundheitlicher Probleme den Weg zum Cannabis gesucht. Der Mann, 63 Jahre alt, leide unter extrem starker Schlafapnoe und wollte versuchen, sich durch Cannabis-Konsum die Angst vor dem Einschlafen zu nehmen.

Nach dem Hinweis eines Arztes hätten sie bei einer Party Hanfsamen erhalten und selbst eine winzige Zucht angefangen. „Wir wussten nicht, welche der Pflanzen männlich und welche weiblich waren. Deshalb habe wir direkt sechs angepflanzt. Die sind uns dann über den Kopf gewachsen“, sagte die 60-jährige Angeklagte. Bei der Durchsuchung hatten sich beide sehr kooperativ gezeigt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Vera von Schnakenburg glaubte dieser Darstellung, so dass es des Schlussplädoyers der beiden Verteidiger gar nicht bedurft hätte, die milde Strafen für ihre Mandanten erbaten.

Das Strafrecht habe einen solchen Fall sicher nicht berücksichtigt. Hagen S. Seipel wies darauf hin, dass der Wirkstoffgehalt der Pflanzen so gering sei, dass „man kiffende Jugendliche nicht dazu bewegen könnte, dieses Zeug zu konsumieren“. Da liege der Wirkstoffgehalt nämlich bei 30 Prozent und mehr. Und das wäre dann eine wirklich nicht geringe Menge gewesen.

Der Vertreter der Bonner Staatsanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass man auch einen solchen Fall nicht bagatellisieren dürfe, und hatte für beide Angeklagte jeweils sechs Monate Haft gefordert.

Das Gericht aber sah den minderschweren Fall als gegeben an. Es verurteilte die beiden bis dato straffreien Angeklagten zu jeweils 120 Tagessätzen à 20 Euro, so dass die sechs Cannabispflanzen das Ehepaar 4800 Euro zuzüglich der Anwalts- und Gerichtsgebühren kosten werden.

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