Geständnis abgelegtLandgericht reduziert Haftstrafe für Euskirchener Brandstifter

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Vor dem Bonner Landgericht legte der Brandstifter in der Berufungsverhandlung nun doch ein Geständnis ab.

Bonn/Euskirchen – Seine Unschuld hatte der 38-Jährige in seinem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Euskirchen immer wieder beteuert: Nein, er habe keine Brände gelegt. Vielmehr habe ihm ein Kriminalkommissar, der ihm übel habe mitspielen wollen, die Brandstiftungen untergejubelt. „Aus Rache“, wie er beteuerte.

Zeugin hatte Angeklagten erkannt

Aber der Amtsrichter hatte dem Angeklagten, der vielfach vorbestraft ist, nicht geglaubt und ihn wegen dreier versuchter schwerer Brandstiftungen und Sachbeschädigungen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Eine Zeugin hatte ihn in der Nacht zum 20. Mai 2020 in der Innenstadt von Euskirchen beobachtet und erkannt. Der Angeklagte jedoch wollte das Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung ein.

Die Geschichte mit seiner Unschuld war nun vor dem Bonner Landgericht schnell vergessen. Der Berufungsrichter machte dem 38-Jährigen deutlich, dass, wenn er kein Geständnis ablege, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt drohe. Angesichts des notorischen Alkohol- und Drogenmissbrauchs des Angeklagten sei das durchaus naheliegend. Das wollte dieser dann aber doch nicht und entschied sich nach Beratung mit seinem Verteidiger, ein volles Geständnis abzulegen.

„Es war die Nacht vor der Beerdigung meiner Mutter“, erzählte der 38-Jährige. Die Frau war zwar schon zwei Monate zuvor gestorben, habe aber wegen der Pandemie nicht beigesetzt werden können. „Mit ihrem Tod bin ich nicht zurecht gekommen“, gestand er. So wie schon im Leben nicht: Er sei ein ungewolltes Kind gewesen, von den Eltern misshandelt worden – und bereits mit sechs Jahren ins Kinderheim gekommen. „In der Nacht“, so der Angeklagte, „hat es dann irgendwie Klick gemacht.“

Gegen drei Uhr war er losgezogen und hatte innerhalb einer halben Stunde mit einem Feuerzeug drei Brände in der Euskirchener Innenstadt gelegt. Altpapiertonnen und Kartonagen, die nah an mehrstöckigen Gebäuden standen, fingen sofort Feuer. Zweimal in der Kirchstraße, wo die Flammen auf die Fassaden übergriffen und die Hitze auch das doppelverglaste Fenster einer Arztpraxis zum Bersten brachte. Schließlich, keine 270 Meter weiter, brannte es in der Carmanstraße, wo zehn Abfalltonnen zur Abholung bereit standen.

Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern

In allen drei Fällen konnte durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr ein Übergreifen auf die Wohn- und Geschäftsgebäude verhindert werden. Der Sachschaden wird mit rund 10.000 Euro angegeben.

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„Das tut mir alles sehr leid“, sagte der Angeklagte, der im Gefängnis an einer Resozialisierungsmaßnahme teilnimmt und stolz ist, einen begehrten Job in der Gefängnisküche zu haben, wo er eine Ausbildung zum Kantinenkoch plant. Das Berufungsgericht nahm das Geständnis an und reduzierte die Haftstrafe um sieben Monate auf drei Jahre und drei Monate Haft.

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