Griff ans BeinAmtsgericht verurteilt 23-Jährigen wegen sexueller Belästigung

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Amtsgericht_Euskirchen

Amtsgericht Euskirchen (Symbolbild)

Euskirchen – Der unerlaubte Griff an den Oberschenkel einer 20-jährigen Studentin in einem Nahverkehrsbus hatte am Freitagmorgen für einen 23-jährigen Flüchtling aus Syrien ein juristisches Nachspiel. Der Mann, der seine Unschuld beteuerte und erklärte, es habe diese Berührung nie gegeben, wurde von Amtsrichterin Johanna Wieland zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch unklar, denn Verteidiger Hagen S. Seipel kündigte an, man werde in Berufung gehen.

Sichtlich aufgewühlt

Höchst unterschiedlich stellten der Angeklagte und die junge Frau den Zwischenfall dar, zu dem es eine Vorgeschichte gab. Der bis dato unbescholtene Angeklagte, der eine Ausbildung als Lagerist absolviert und zusätzlich regelmäßig in einem Gastronomiebetrieb arbeitet, erklärte, er habe die junge Frau vor dem zur Rede stehenden Vorfall nur ein- oder zweimal gesehen und sich an jenem 19. Oktober 2018 nur neben sie gesetzt, weil sie auf seine Frage, ob der Platz neben ihr frei sei, zugestimmt habe. Man habe sich über Musik unterhalten. Mehr sei nicht geschehen.

Ganz anders die Aussage der sichtlich aufgewühlten jungen Frau. Immer wieder sei man zufällig im gleichen Bus gefahren, mehrfach habe sie der Angeklagte angesprochen, habe sie auch gebeten, ihm bei sich zu Hause Amtspapiere zu übersetzen. Das habe sie aber abgelehnt mit dem Hinweis, dass ihm die Behörden helfen würden.

Er habe sie dann gegen ihren Willen umarmt. Beim nächsten zufälligen Treffen am Bahnhof habe sie ihm deutlich gemacht, sie wünsche keinen Kontakt zu ihm. Dennoch habe sie sich später bei Bahn- und Busfahrten regelrecht verfolgt gefühlt, denn es sei wohl kein Zufall gewesen, dass der junge Syrer im gleichen Zug oder Bus mit ihr gesessen habe auf Strecken, die sie fahren wollte.

Vor Schreck wie erstarrt

An jenem 19. Oktober habe sich der Angeklagte, ohne zu fragen, neben sie auf den Sitz am Busausstieg gesetzt, habe ihr einen Ohrhörer ins linke Ohr gedrückt und dabei fast ihren Ohrring herausgerissen. Er sei immer weiter an sie herangerückt, habe ihr an den Oberschenkel gefasst, ihren Intimbereich aber nicht berührt, sagte die junge Frau bei der sensiblen Befragung durch Amtsrichterin Johanna Wieland. „Ich war vor Schreck wie erstarrt“, schilderte die Zeugin. „Ich wusste nicht, was ich tun sollte. Ich habe auf dem Handy an eine Freundin geschrieben und gehofft, dass er aufhört.“

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war der Fall klar. Hier handele es sich um einen Fall von sexueller Belästigung, der mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 33 Euro, also 1980 Euro zu ahnden sei.

Schlüssige Aussage

Verteidiger Hagen S. Seipel hingegen forderte Freispruch für seinen Mandanten. Es habe sich um den plumpen Versuch eines Flirts gehandelt, aber nicht um sexuelle Belästigung. Der junge Mann sei verlobt. Doch Amtsrichterin Johanna Wieland sah diesen Fall anders. Nach ihrer Überzeugung sei die Aussage der jungen Frau schlüssig. Die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 1200 Euro wegen sexueller Belästigung.

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