Tierquälerei nicht zu beweisenBauer aus Euskirchen freigesprochen

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Euskirchen/Bonn – Zu widersprüchlich und zu übertrieben waren dem Bonner Landgericht die Schilderungen der Zeuginnen, die einem 64 Jahre alten Tierhalter aus Kleinbüllesheim Tierquälerei vorgeworfen hatten.

Wie von der Staatsanwältin beantragt, wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte jetzt am Ende der Berufungsverhandlung freigesprochen.

Fohlen mit Eisenstange geschlagen

Im Januar dieses Jahres hatte das Euskirchener Amtsgericht den Mann noch wegen Tierquälerei zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Laut dem erstinstanzlichen Urteil hatte der 64-Jährige im November 2011 ein Fohlen beim Verladen auf einer Weide in Rheder mit einer Eisenstange geschlagen. Vom Angeklagten war dies stets bestritten worden.

Blutlache

Dass der Mann mit einer Eisenstange auf das Fohlen eingeschlagen hat, ließ sich nach Meinung der Berufungsrichter nicht nachweisen. Die Zeuginnen, zwei Jugendliche und zwei erwachsene Spaziergängerinnen, machten laut Urteil widersprüchliche Angaben.

Möglicherweise habe der Angeklagte auch eine Gerte oder einen Holzstock benutzt. Auch beim geschilderten Verletzungsbild sei übertrieben worden.

Sogar von einer Blutlache sei die Rede gewesen. Fotos davon gab es allerdings nicht. Stattdessen hatte sich ein Polizist das Tier aus mehreren Metern Entfernung angeschaut und keine Verletzung gesehen. Daher war kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Doch nach etwa zwei Monaten war von Tierschützern Anzeige gegen den Tierhalter, dem inzwischen ein Pferdehaltungsverbot auferlegt wurde, erstattet worden.

Das Gericht stellte nun fest, dass „nicht jeder rohe Umgang mit einem Tier im Sinne des Gesetzes eine Tierquälerei ist“. Das Zufügen von „erheblichen“ Leiden oder Schmerzen habe nicht sicher festgestellt werden können.

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