WindenergieUnternehmen will vier weitere Windkraftanlagen errichten

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Kleinbüllesheim/Dom-Esch – Zwischen Kleinbüllesheim und Dom-Esch soll ein Windpark entstehen. Die WKN AG mit Hauptsitz in Husum hat beim Kreis Euskirchen bereits eine Genehmigung für zwei Windenergieanlagen beantragt. Ein Windrad soll südlich der Kreisstraße 15 und westlich der Landesstraße 210, das zweite Windrad südöstlich der L 182 zwischen L 210 und Straßfeld entstehen.

In einer Informationsveranstaltung stellte das Unternehmen sein Vorhaben nun den Bürgern vor. „Das ist eine freiwillige Veranstaltung der WKN AG. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht keine öffentlich Erörterung vor“, erklärte Achim Blindert, Leiter des Geschäftsbereichs Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall des Kreises Euskirchen. Derzeit werde geprüft, ob die Anlage genehmigungsfähig sei.

Laut Projektentwickler Thorkild Croll betragen die Nabenhöhen der beiden Windräder 98 und 104 Meter, der Rotordurchmesser 98 Meter. Somit erreichen sie eine Höhe wie die Windräder an der Autobahn 1 bei Frauenberg. Die Nennleistung beträgt 2,3 Megawatt pro Anlage. Die Betreiber rechnen mit einer Leistung von etwa neun Millionen Kilowattstunden jährlich und somit pro Windrad mit rund 2000 Betriebsstunden unter Volllast. Das entspricht etwa dem Jahresverbrauch von 1800 Vier-Personen-Haushalten.

Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung in Kleinbüllesheim beträgt 620 Meter. Den Schwerpunkt seines Ausführungen legte Croll auf die Immissionen der Anlage. „Nachts kommen die Anlagen gegebenenfalls an die kritischen Grenzen“, führte er aus: „Die Anlagen sind zu hören, das lässt sich nicht vermeiden. Aber es liegt im gesetzlich erlaubten Bereich.“ Die Frage einer Anwesenden, welche Art Geräusch zu hören sei, erklärte Croll, dass es ein Rauschen sei. Laut des Prognosegutachtens könne nachts an der Weidesheimer Alemannenstraße ein Geräuschpegel von 35 Dezibel erreicht werden. Dies entspricht dem dort erlaubten Grenzwert und etwa dem Geräuschpegel in einer Bibliothek, so Croll.

Auch die Immissionen durch Schattenwurf erläuterte Croll. „An zwei Stellen liegt der prognostizierte Schattenwurf über den Empfehlungen“, erklärte er. Der Richtwert liege bei 30 Stunden pro Jahr. Zudem dürfe es täglich höchstens eine halbe Stunde Schattenwurf geben. Letzteres aber könnte an zwei Grundstücken in Kleinbüllesheim um eine Minute pro Tag übertroffen werden. „Bei einer möglichen Überschreitung schaltet sich die Anlage von selbst ab“, versicherte Croll.

Außerdem schalte sie ab, wenn im Winter die Gefahr von Eiswurf bestehe. „Bei verschiedenen Windverhältnissen zeigt die Anlage jeweils ein bestimmtes Leistungsmuster“, erläuterte der Projektentwickler. Weiche die Anlage davon ab, könnte Eisbildung vorliegen und die Anlage schalte automatisch ab.

Als externer Gutachter stellte der Rostocker Dr. Norbert Brielmann sein Artenschutzgutachten vor, in das Daten aus über 25 Beobachtungsterminen in den Jahren 2007 bis 2015 eingeflossen sind. Schützenswerte Vögel, die im betroffenen Gebiet heimisch seien, seien Fledermäuse, Grauammern, Rohrweiden und ein Uhu. Der Weißstorch, auf den einige der Anwesenden aufmerksam machten, sei nur eine Zug-Rast-Erscheinung und werde daher nicht erfasst.

Ihre vollständigen Pläne offenbarten Croll und Andreas Hornig, Jurist des Unternehmens, erst, als sie aus dem Auditorium darauf angesprochen wurden. Die beiden Windräder sind nur der erste Schritt. Vier weitere Anlagen, die die Lücke zwischen den beiden ersten Windrädern schließen sollen, sind bereits in der Planung. Eine Antwort auf die Frage nach deren Standort gab es zunächst nicht. „Es ist nicht der Sinn der heutigen Veranstaltung, die anderen vier Anlagen hier zu zeigen“, entgegnete Croll.

Schließlich präsentierte er die Pläne aber doch. Demnach sollen zwei von ihnen westlich der L 210 zwischen K 15 und der Straße „Am Heiligenhäuschen“ errichtet werden, die anderen beiden an der L 182. Die Pläne liegen dem Kreis derzeit zur Vorprüfung vor.

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