Zwölf Joints am Tag gerauchtEuskirchener Junkie bewahrt Marihuana im Tresor auf

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Justitia an einer Mauer

Eine Justitia mit verbundenen Augen an der Mauer eines Gerichtes (Symbolbild).

Euskirchen – Als Manfred K. (Name geändert) sich am 1. März 2018 in einem Taxi seiner Wohnung in Euskirchen näherte, ließ er den Fahrer gar nicht erst anhalten. Er hatte gesehen, dass in dem Mehrfamilienhaus, in dem er lebte, ein Polizeieinsatz lief. K. ahnte wohl, dass dieser Einsatz mit ihm zu tun haben könnte, und wies den Chauffeur an weiterzufahren. Kurz darauf war die Tour aber zu Ende: Die Polizei nahm ihn aus dem Taxi heraus fest.

Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten Beamte bei Manfred K. an jenem Tag 275,9 Gramm Marihuana. Weil niemand öffnete, hatten sie sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung verschafft. Der unerlaubte Besitz der Drogen führte den 27-Jährigen jetzt auf die Anklagebank. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Angeklagter legt Geständnis

K. hatte ein Geständnis abgelegt. Seine Verlobte Magdalena A., die ebenfalls angeklagt worden war, wurde freigesprochen. Sie lebt mit ihrem Freund zusammen. Das Marihuana hatte K. in einem Tresor aufbewahrt. Er habe es für den Eigenbedarf erworben, sagte er. Seinen Konsum, so der 27-Jährige weiter, hatte er in den zurückliegenden Jahren nach und nach auf zwölf Joints pro Tag gesteigert. Kurz nach der Festnahme habe er das Marihuana-Rauchen eingestellt und sei seither „clean“.

Magdalena A. (23) sagte, dass sie keine Drogen nehme. Mit dem Marihuana ihres Freundes habe sie nichts zu tun gehabt. Sie sei davon ausgegangen, dass er „gelegentlich“ einen Joint rauche, sagte ihr Verteidiger Hagen Sven Seipel. In dem Tresor, der während ihrer Anwesenheit stets verschlossen gewesen sei, habe sie aber keine Betäubungsmittel vermutet, „stattdessen Herrenmagazine“, so der Anwalt. Hätte A. vom Inhalt des Tresors gewusst, „wäre sie dazwischengegrätscht“, so Seipel.

WhatsApp-Verhandlungen mit dem Dealer

Das sichergestellte Marihuana war in sechs Klarsichttüten verpackt. Manfred K. zahlte 6,50 Euro pro Gramm, als er insgesamt 300 Gramm von einem Dealer erworben hatte. Der Verkäufer ist nicht bekannt. Die Behörden hatten auf dem Smartphone des Angeklagten zwar einen Whats-App-Dialog mit Preisverhandlungen entdeckt, der Dealer konnte aber nicht identifiziert werden.

Schmitz-Jansen – dies ließ er durchklingen – hält es für möglich, dass K. ebenfalls als Drogenverkäufer aktiv war. Es sei ja üblich, damit den Eigenbedarf zu finanzieren. Aus Mangel an Beweisen verfolge das Gericht diesen Ansatz aber nicht weiter, sagte der Vorsitzende Richter.

Er zitierte aus einem Gutachten, wonach sich der Anteil des Wirkstoffs THC in dem Drogenfund auf mehr als 40 Gramm belief. Bereits bei 7,5 Gramm spreche man von Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“, was entsprechend hart zu bestrafen sei, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie forderte für K. zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 500 bis 1000 Euro. K.s Verteidiger Elmar Mettke plädierte dagegen auf ein Jahr.

Er verwies auf das Geständnis seines Mandanten, das strafmindernd zu werten sei, und attestierte ihm eine positive Sozialprognose. Damit bezog er sich auf den Umstand, dass K. 2020 seine Ausbildung in der Gastronomie-Branche beenden will.

Regelmäßiges Drogenscreening angeordnet

Wie es im Urteil hieß, muss er sich für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit einem Bewährungshelfer unterstellen und sich vierteljährlich einem Drogen-Screening unterziehen. Richter Schmitz-Jansen schrieb dem Angeklagten ins Stammbuch, er solle das Urteil als Warnschuss verstehen: „Bei einem Rückfall werden Sie alles verlieren.“

K., der seine Drogenkarriere nach Angaben seines Verteidigers im Alter von 15 Jahren als Gelegenheitskiffer begann, hatte vorher erklärt, seine Freundin habe ihm die Pistole auf die Brust gesetzt: „Wenn ich wieder anfange, ist es mit uns vorbei.“

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