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Genehmigung erteiltWindanlagen in Vlatten werden ohne Heimbachs Einverständnis gebaut

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Acht Windräder bei Vlatten sollen abgebaut und durch fünf modernere und höhere ersetzt werden.

Heimbach-Vlatten – Nun ist es amtlich. Der Kreis Düren hat das Repowering des Windparks in Vlatten genehmigt. Und das, obwohl die Stadt Heimbach zweimal ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben versagt hat.

Acht Windräder sollen bei Vlatten durch fünf modernere und leistungsfähigere ersetzt werden. Verantwortlich dafür ist die Firma Wind Repowering GmbH & Co. KG aus Erkelenz. Deren Geschäftsführer, Guido Beckers, zeigte sich am Montag erleichtert: „Wir sind froh, dass der Kreis Düren unserem Antrag zum Repowering gefolgt ist und wir nun starten können.“ Es sei ein langer Weg bis zur Genehmigung – knapp zwei Jahre nach Einreichen des Antrags – gewesen und die zuständige Behörde habe alles „sehr, sehr intensiv“ geprüft.

Bürger sollen beteiligt werden

Die Firma wolle die neuen Anlagen in „größtmöglichem Einvernehmen mit den Anwohnern“ bauen. So sei angedacht, dass die Bürger der Stadt Heimbach und der angrenzenden Kommunen die Möglichkeit bekommen, sich an den Anlagen zu beteiligen. Das könnte beispielsweise über eine Genossenschaft geregelt werden, so Beckers. Ähnlich dazu sei eine Beteiligung der Kommunen an den Anlagen denkbar, sodass die finanzielle Beteiligung über Gewerbesteuer- und Pachteinnahmen hinausgehen würde. Zudem seien weitere Informationsveranstaltungen geplant und interessierten Bürgern biete seine Firma Workshops zum Thema Emissionen an, sagte Beckers.

Doch trotz seiner Bemühungen wird er es bei einigen Anwohnern schwer haben. „Nicht begeistert“ sei noch milde ausgedrückt, erläuterte Christoph Pranter von der Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm am Montag seine Reaktion auf die erteilte Genehmigung. Von einer Bürgerbeteiligung ist der Vlattener wenig überzeugt. Damit werde nur der Konflikt zwischen Windkraftbefürwortern und -gegnern im Ort verstärkt. Mit seiner Entscheidung hebele der Kreis die kommunale Entscheidungshoheit aus. Im Grunde sei das ein Verstoß gegen das Grundgesetz, das die kommunale Selbstverwaltung garantiere.

Eine Instanz weniger

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Investitionsbeschleunigungsgesetz.  Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und so Projekte schneller umzusetzen, wie beispielsweise den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur.

Damit einhergehend hat es auch Auswirkungen auf  Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen. So entfällt nun die aufschiebende Wirkung bei Klagen gegen die Zulassung von Windanlagen. Bisher durften geplante Anlagen nicht gebaut werden, solange ein Gerichtsverfahren anhängig war. Das ist jetzt nicht mehr so.  Zudem falle nun bei Klagen gegen die Genehmigung eine Instanz weg, erklärte  Heimbachs Bürgermeister Jochen Weiler. Klagen müssten nun direkt beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Tatsächlich steht in Artikel 28, Absatz 2, des Grundgesetzes: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Laut dem Baugesetzbuch kann die zuständige Behörde ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Kommune ersetzen. Und genau das hat der Kreis mit seiner Genehmigung getan. Der Stadt, Naturschutzverbänden und den Bürgern steht es nun frei, bis zum 8. Februar gegen die Genehmigung zu klagen. Pranter sagt, die Bürgerinitiative prüfe das noch.

Ähnlich sieht es bei der Stadt aus. Er habe den Bescheid samt Anhang an alle Ratsmitglieder verschickt, berichtete Bürgermeister Jochen Weiler. Nun gelte es zu prüfen, inwieweit ausreichend auf die Einwände von Naturschutzverbänden und Bürgern eingegangen worden sei. Dazu werde die Stadt auch juristischen Rat einholen.

Weiler mahnt zu Sachlichkeit

Ende Januar soll dann in einer Ratssitzung entschieden werden, ob die Stadt klagt. Im Allgemeinen mahnte Weiler zur Vernunft. Die Stimmung nun aufzuheizen, bringe nichts. „Wir sollten schon gucken, dass wir das recht sachlich diskutieren“, so sein Appell. Guido Beckers sieht einer möglichen Klage noch gelassen entgegen: „Das lassen wir auf uns zukommen.“

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Allzu bald werden die neuen Windräder so oder so nicht in Vlatten aufgestellt. Becker rechnet mit der Bauphase frühestens für 2022. „Da muss noch einiges an Arbeit reingesteckt werden“, sagt er. Eile sei auch nicht unbedingt geboten, denn die Förderung der alten Windkraftanlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz laufe noch bis zum Ende des Jahres.

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