30.000 Euro SchadenL204 wird wieder aufgerissen – zu nah an die „Flitsch“-Bahn gebaut

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Fein säuberlich werden derzeit bei Anstois die Elemente der Stützmauer entfernt und die Straße ein Stück verengt.

Fein säuberlich werden derzeit bei Anstois die Elemente der Stützmauer entfernt und die Straße ein Stück verengt.

  • Erst im Frühjahr wurde die L204 saniert. Nun wird die Straße erneut aufgerissen.
  • Der Bund der Steuerzahler prangert diese Verschwendung von Steuergeldern an. 30.000 Euro müssen für die Sanierung ausgegeben werden. Lesen Sie hier, wie es dazu kam.

Anstois – Für Janine Bergendahl vom Bund der Steuerzahler NRW ist die Sache klar: „Das ist ein klassisches Beispiel von Steuergeldverschwendung, da wurde offenbar wieder nicht genug geplant.“ Sie bezieht sich damit auf die derzeitigen Bauarbeiten an der L 204 in Höhe der Mastertmühle bei Anstois. Nachdem die Straße im Frühjahr komplett saniert worden war, wird sie derzeit dort erneut aufgerissen.

Der Grund: Bei den Bauarbeiten war übersehen worden, dass die Stützmauer der Straße zu nahe an die Eisenbahnlinie der Oleftalbahn „Flitsch“, die zwischen Kall und Hellenthal verkehrt, herangerückt war.

Derzeit ist eine Baufirma aus Irrel damit beschäftigt, die Stützmauer abzureißen und die Straße soweit zurückzubauen, dass ein Mindestabstand zum Bahngleis eingehalten wird. Es seien 26 Zentimeter, die die Mauer vom Bahngleis wegrücken müsse, erläuterte Gerhard Decker, Leiter der Euskirchener Niederlassung von Straßen NRW. Zurzeit ist die L 204 in Richtung Kall komplett gesperrt, die Bauarbeiten sollen voraussichtlich am 26. November beendet sein.

Alles für die „Flitsch“: Die Oleftalbahn wird künftig wieder den vorgeschriebenen Platz haben, wenn sie an Anstois vorbeifährt.

Alles für die „Flitsch“: Die Oleftalbahn wird künftig wieder den vorgeschriebenen Platz haben, wenn sie an Anstois vorbeifährt.

„Die Maßnahme wird rund 30 000 Euro kosten“, sagte Decker. Sie werde über einen Nachtrag im Landeshaushalt finanziert. Im vergangenen Jahr habe man für 117 Millionen Euro gebaut, der Schaden sei also nicht so hoch.

Ist die Vermessung schuld?

Doch wie konnte es überhaupt zu der fehlerhaften Bauausführung kommen? „Wenn einer was falsch gemacht hat, ist es meines Erachtens die Vermessung“, vermutet Decker. 2015 hatte ein Vermessungsingenieur einen Grundplan angefertigt und sich dabei hinsichtlich der Bahnstrecke auf Katasterunterlagen des Kreises verlassen. Die seien aber offenkundig falsch gewesen.

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Bei der Frage, ob er denn einmal bei der Kreisverwaltung nachgehört habe, von wann die fehlerhaften Angaben in den Katasterunterlagen stammen und ob jemand dafür verantwortlich gemacht werden könne, musste Decker passen. „Was soll ich denn jetzt machen? Den Kreis verklagen, weil da ein paar Zentimeter falsch waren?“, ärgerte er sich. Von sich aus werde er keinen Schuldigen benennen. Fehler passierten, so etwas sei Pech.

Das Ministerium

Am Mittwoch hat das Verkehrsministerium NRW eine Stellungnahme zu den Straßenbauarbeiten an der L 204 bei Anstois abgegeben. Darin wiederholt das Ministerium weitgehend die Darstellung des Behördenleiters Gerhard Decker.

Abweichend dazu sagte Ministeriums-Sprecherin Stephanie Hagelüken aber, dass es sich um einen außergewöhnlichen Vorfall handele. Derzeit sei nicht genau geklärt, wer für die Begleichung des Schadens aufkommen werde: „Wir befinden uns noch in der Klärung.“

Bei den Vorbereitungen, so das Ministerium, sei die Achslage der angrenzenden Bahnstrecke aus Katasterunterlagen entnommen worden. Die habe nicht mit der tatsächlichen Lage der Bahnlinie übereingestimmt. Daher sei es zu der fehlerhaften Bauausführung gekommen. (pe)

Um das Problem aus der Welt zu schaffen, wäre es am einfachsten gewesen, die Bahngleise von der Stützmauer weg zu verschieben. „Dann hätte aber eine Umweltverträglichkeitsstudie gemacht werden müssen, das hätte Jahre gedauert. Das wäre ja Quatsch gewesen“, meint Decker. Damit die Oleftalbahn, die in dieser Saison nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung fahren durfte, wieder dauerhaft auf der Strecke unterwegs sein könne, werde jetzt die Straße zurückgebaut.

Hatte es nach Feststellung der fehlerhaften Sanierung von Seiten des Landesbetriebs Straßen NRW zunächst geheißen, für ein „Museumsbähnchen“ werde man die Straße nicht zurück bauen, so musste die Behörde doch zur Kenntnis nehmen, dass es sich um eine von der Rhein-Sieg-Eisenbahn betriebene öffentliche Strecke handelt, auf der jeglicher Schienenverkehr, darunter auch Gütertransport, möglich sein müsse. Janine Bergendahl vom Bund der Steuerzahler NRW weist darauf hin, dass es sich bei den 30 000 Euro um Geld handele, dass nun an anderen Stellen fehle. „Kindergärten und Schulen sind nicht immer im besten Zustand in NRW“, sagte sie. Es sei nicht akzeptabel, dass man achselzuckend sage: „Das ist halt passiert, wir machen das beim nächsten Mal genauso.“

Zu einem vernünftigen Fehlermanagement gehöre Einsicht und ein Schuldbekenntnis. Dies sei auch ein gutes Signal für die Bürger, dass Verantwortung übernommen werde.

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