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Kommunalwahl 2020Die Wahl im Heimbach wird überprüft

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Peter Cremer

Peter Cremer berichtete von der knappen Wahl.

Heimbach – Knapp, ganz knapp war es bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag in Heimbach. Mit 1237:1155 Stimmen machte CDU-Mann Jochen Weiler gegen den parteilosen, von SPD und UWV unterstützten Dirk Nagelschmidt das Rennen. Auch wenn die 82 Stimmen Vorsprung noch auf der Internetseite der Stadt ausgewiesen sind, weiß man im Rathaus bereits, dass es noch knapper ist. Wie Bürgermeister Peter Cremer (parteilos) berichtet, beträgt der Vorsprung nach derzeitigen Erkenntnissen nur noch 42 Stimmen.

Am Montag hat laut Cremer ein Bürger Bedenken wegen des Wahlausgangs in den Bezirken Vlatten-Süd und -Nord an ihn als Wahlleiter herangetragen. In dieser Funktion hat er die Kontrolle gestartet. Und festgestellt, dass zwei Stimmzettel-Packen in einem Umschlag gewesen und darauf Durchstreichungen gewesen seien, die dort eigentlich nicht sein sollten. Daraufhin habe er die Siegel gebrochen und mit zwei Rathaus-Mitarbeitern als unabhängigen Zeugen die Vlattener Stimmzettel erneut gezählt. Tatsächlich bestätigten sich die Zweifel für den Wahlbezirk Vlatten-Süd. 20 Stimmen verschieben sich laut Cremer zu Gunsten Nagelschmidts. Auch damit hat Jochen Weiler die Wahl noch gewonnen.

Neuauszählung möglich

Doch das weitere Verfahren ist noch unklar. Um die formalen und juristischen Fragen zu klären, hat die Stadt nun den Kreis Düren sowie den Städte- und Gemeindebund eingeschaltet und lässt sich von Juristen beraten.

Eine Frage ist beispielsweise, ob die komplette Bürgermeisterwahl neu ausgezählt wird. Ausschließen konnte Cremer dies am Dienstagabend nicht. Das Gesetz und die entsprechenden Kommentierungen verlangen das laut Cremer zwar nicht ausdrücklich, schließen es aber auch nicht aus. Die Bürger und/oder Kandidaten können nach Cremers Ansicht eine Neuauszählung nicht verlangen.

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Theoretisch kann es laut Cremer, der bis Ende Oktober im Amt ist, zu einem Kuriosum kommen. Der Wahlausschuss des alten Stadtrats wird ein Ergebnis feststellen. Dagegen kann jeder Wahlberechtigte Einspruch einlegen. Damit hat sich dann der Wahlprüfungsausschuss zu beschäftigen – der aber vom neuen Rat, der sich Anfang November konstituiert, bestimmt wird. Und dann ist der neue Bürgermeister ebenfalls im Amt.

Bis dahin will Cremer, dem ein derartiger Fall in seiner jahrzehntelangen Verwaltungstätigkeit noch nicht untergekommen ist, alles daransetzen, dass die Fragen juristisch korrekt geklärt werden: „Ich will mir auf keinen Fall nachsagen lassen, dass ich zu faul zu sei, nachzuzählen oder etwas unter der Decke halten will.“

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