Kreis EuskirchenReitwege sind für Fußgänger und Radfahrer tabu

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Die mit dem runden, blauen Schild gekennzeichneten Reitwege dürfen nur von Reitern und ihren Pferden genutzt werden.

Die mit dem runden, blauen Schild gekennzeichneten Reitwege dürfen nur von Reitern und ihren Pferden genutzt werden.

Kreis Euskirchen – Es ist Sonntagnachmittag. Auch an einem nasskalten Wintertag wird der Stotzheimer Hardtwald als Naherholungsgebiet genutzt. Reiter, Spaziergänger und hartgesottene Mountainbiker sind unterwegs – und das mitunter auf Wegen, die für sie eigentlich tabu sind.

Dazu gehören auch die Strecken, die mit einem blauen, runden Schild samt einem Reiter-Symbol gekennzeichnet sind. Das Schild weist einen Sonderweg für Reiter aus, der nur von Reitern samt Pferden genutzt werden darf. Alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen den Weg nicht nutzen und müssen bei Missachtung mit einem Ordnungsgeld rechnen. Der Hardtwald zählt zu den fünf Wäldern im Kreis, in denen nach der Reitregelung nicht überall geritten werden darf.

Reiter müssen Reitkennzeichen besitzen

Zudem ist im Waldgebiet Schornbusch bei Flamersheim, dem Billiger Wald, dem Stadtwald Bad Münstereifel und dem Kottenforst im Bereich Weilerswist das Reiten nur in den entsprechenden Bereichen erlaubt. Sowohl auf eigens gekennzeichneten Reitwegen als auch im Wald müssen die Reiter ein entsprechendes Reitkennzeichen besitzen (siehe „Landesnaturschutzgesetz“).

Landesnaturschutzgesetz

Wer im Kreis Euskirchen in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz ein gültiges Reitkennzeichen. Der Reiter muss es gut sichtbar am Zaumzeug seines Pferdes anbringen.

Die Nutzung von ordnungsgemäß gekennzeichneten Wanderwegen und Wanderpfaden sowie Sport- und Lehrpfaden im Wald ist auch mit Reitkennzeichen nicht gestattet. Die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist aber zulässig.

Die Plakette muss bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises beantragt werden und kostet für Privatpferdehalter beim Erstantrag 40,50 Euro. Bei einer Verlängerung werden 30,50 Euro fällig. Die Plakette muss jährlich beantragt werden. Die Betreiber von Reiterhöfen, die Pferde für das Reiten in der Natur vermieten, müssen beim Erstantrag 90,50 Euro für ein Reitkennzeichen bezahlen. Die Verlängerung kostet 80,50 Euro. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen unterwegs ist, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.

Simone Kurth, Vorsitzende des Ausschusses Pferdebetrieb im Kreisverband Pferdesport Euskirchen, begrüßt die Wege-Trennung: „Es ist für alle Beteiligten gefährlich, sich einen Weg zu teilen. Als Reiter hat man kaum eine Chance, einer Mutter mit Kinderwagen auszuweichen, wenn die sich in einer nicht einsehbaren Kurve aufhält.“ Zudem sei es gefährlich, wenn Hundebesitzer mit Schleppleine ihren Vierbeiner auf einem Reitweg Gassi führen. „Wenn sich das Pferd mit den Beinen in der Leine verheddert, ist der Sturz programmiert“, so Kurth.

Im Hardtwald sind die Reitwege mit Lavasand präpariert. „Da ist es auch im Winter nicht matschig. Das verleitet Spaziergänger dazu, auf Wegen zu gehen, auf denen sie eigentlich nichts zu suchen haben“, berichtet Kurth. Es sei allerdings häufig so, dass die Spaziergänger das blaue, runde Schild gar nicht kennen – oder auf Nachfrage zumindest nicht kennen wollen.

Diese Erfahrung hat auch Förster Michael Holzwarth vom Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde gemacht. „Eigentlich sollte das Schild bekannt sein. Dennoch ist es bereits vorgekommen, dass ich Spaziergänger verwarnt habe, die bewusst mehrfach das Schild ignoriert haben“, sagt er. Er könne sich aber als Förster nicht auf die Lauer legen, um Reiter und andere Waldnutzer ausfindig zu machen, die sich nicht an die Regeln hielten. „Das ist nicht meine Aufgabe und dafür habe ich auch gar keine Zeit“, so der Förster.

Behörden wollen verstärkt in Aufklärung investieren

Um künftig ein besseres Miteinander in den Wäldern zu gewährleisten, wollen die Forstbehörde, Reitvereine und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises nun noch einmal verstärkt in die Aufklärungsarbeit investieren. Ein erstes Treffen aller Beteiligten hat es bereits gegeben. „Es soll zusätzliche Info-Schilder auf den Parkplätzen rund um den Hardtwald geben, auf denen, allen Gruppen die Reitwege-Regelung ausführlich erklärt wird“, sagt Wolfgang Andres, Pressesprecher des Kreises.

Auf ordnungsrechtliche Maßnahmen solle zunächst verzichtet werden, sagt Andres auf Nachfrage. Auch die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gehen laut Andres davon aus, dass die „Fremdnutzung“ häufig in Unkenntnis der bestehenden Regelungen erfolgt. Wie Andres bestätigte, seien die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde bei Ordnungswidrigkeiten verantwortlich, die mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden können. „ Dazu muss uns eine Anzeige mit Namen und Adresse vorliegen – egal ob von Förster, Reiter oder Spaziergänger“, sagt er. Anschließend komme es dann, so Andres, zu einer Anhörung.

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