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Landrat rät zu VorsichtStadt Euskirchen erreicht 50er Inzidenzmarke

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Katharina

Günter Rosenke ist der Landrat des Kreises Euskirchen.

Kreis Euskirchen – Der Kreis Euskirchen hat einen Inzidenzwert von 33,5 erreicht. Das teilte Landrat Günter Rosenke am Samstagmittag mit. Am Freitag lag der Wert noch bei 25,8 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Doch in den zurückliegenden Tagen war die Zahl der täglich festgestellten Neuansteckungen auch im Kreis Euskirchen rasant gestiegen.

„Die Stadt Euskirchen hat bereits den Wert von 52,9 erreicht“, sagte der Landrat am Samstag. Es seien 32 Fälle hinzugekommen. Weilerswist lag bei 45,1, Kall bei 36. Daher sollten sich die Bürgerinnen und Bürger in Euskirchen und Weilerswist schon nach den Regeln verhalten, die bei einem Inzidenzwert von 50 gelten, empfahl Rosenke.

Der Hintergrund: Zwar ist der Inzidenzwert für den Kreis noch unter 50, das aber vor allem wegen niedriger Zahlen etwa in Blankenheim (Freitag akut infiziert 0), Dahlem, Hellenthal (je 2), Nettersheim (1) und Schleiden (2). Diese Zahlen für den gesamten Kreis, in dem vergleichsweise wenig Menschen auf großer Fläche leben, sagen wenig über die Ansteckungsgefahren in den enger besiedelten Kommunen Euskirchen und Weilerswist aus.

Strengere Regeln für Kreis Düren

Der Kreis Düren vermeldete am Samstagvormittag einen Inzidenzwert von 54,0. Damit treten am Montag die entsprechenden Regelungen in Kraft. „Es ist wichtig, dass wir jetzt handeln. Nur so haben wir eine Chance, das Virus erneut einzudämmen. Ich bin mir sicher, dass wir das, was Anfang des Jahres gelungen ist, jetzt ein weiteres Mal gemeinsam schaffen. Ich kann nur an alle appellieren, diese verschärften und die bekannten Regeln einzuhalten und private Pläne stets zu überdenken. Ich weiß, dass das schwierig ist. Aber wir sind nun alle gefordert. Es betrifft uns alle, es ist ein Kampf, den wir gemeinsam führen und führen müssen“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn.

Mit Gültigkeit ab dem 19. Oktober 2020 gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und ein generelles Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem dürfen private Feiern im öffentlichen Raum, beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen, nur noch mit höchstens 10 Personen stattfinden. Im öffentlichen Raum und in der Gastronomie dürfen maximal 5 Personen zusammenkommen.

Zudem gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu erwarten ist. Eine genaue Auflistung der Orte wird in der Allgemeinverfügung konkretisiert.

Stand Samstagvormittag sind 178 Menschen im Kreis Düren mit dem Coronavirus infiziert, 1051 sind wieder genesen. Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie 1271 Menschen positiv auf das Virus getestet.

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