Missbrauch an EnkelinOrtsvorsteher aus Kreis Euskirchen rechtskräftig verurteilt

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Symbolbild

Kreis Euskirchen – Wegen des sexuellen Missbrauchs an seiner damals 13-jährigen Enkeltochter ist ein Mann aus dem Kreis Euskirchen jetzt rechtskräftig zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes verurteilt worden.

Der aktive Kommunalpolitiker hatte vor dem Euskirchener Jugendschöffengericht bis zuletzt seine Unschuld beteuert und war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Unmittelbar vor dem an diesem Mittwoch anstehenden Beginn der Berufungsverhandlung hat der Mann seinen Berufungsantrag zurückgezogen.

Übergriff im Jahr 2015

Juristen werten die Zurücknahme des Berufungsantrags als Schuldeingeständnis. Der Beschuldigte gilt damit als verurteilter Sexualstraftäter. Der Mann soll, so die Überzeugung des Euskirchener Jugendschöffengerichts, im Juli 2015 mindestens einmal gegenüber seiner Enkeltochter übergriffig geworden sein.

20 weitere Vorfälle, die in der Anklage aufgeführt waren, ließen sich nach Ansicht des Gerichts nicht eindeutig beweisen und wurden im Hinblick auf die zu erwartende Strafe des jetzt vom Gericht bewerteten Übergriffs vorläufig eingestellt.

Schon nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte die Fraktion, für die der Angeklagte ein Mandat in einem Rat innehatte, diesen aus ihren Reihen ausgeschlossen. Der Verurteilte gab in der Folge auch sein Parteibuch zurück. Jetzt droht ihm auch der Verlust des Ratsmandats und der seines Postens als Ortsvorsteher, da er nun rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr Dauer verurteilt ist. Er darf deshalb laut Strafgesetzbuch für fünf Jahre kein politisches Ehrenamt mehr ausüben.

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