Polizisten beleidigtRaser muss nach tödlichem Unfall ins Gefängnis

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Es war bereits der Berufungsprozess.

Fulda/Euskirchen – Der 29-Jährige hatte Alkohol getrunken und Cannabis konsumiert, als er am 3. Februar 2018 in Rotenburg an der Fulda gegen 5.15 Uhr die Gewalt über sein Auto verlor. Nicht nur, dass er unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand – der Euskirchener war auch viel zu schnell unterwegs, sodass er auf die Gegenfahrbahn geriet.

49-Jährige starb noch an der Unfallstelle

Er prallte  mit einem Nissan zusammen, den eine 49-Jährige steuerte. Die Kollision war so heftig, dass sie schwer verletzt wurde und noch an der Unfallstelle starb. Jetzt wurde der Euskirchener, der den Zusammenstoß verursacht hatte, von der 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Fulda zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Berufungsprozess

Bei dem Prozess handelte es sich um ein Berufungsverfahren.  Der Angeklagte, mittlerweile 30 Jahre alt, hatte  schon im April 2019  am Amtsgericht Bad  Hersfeld eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs  Monaten erhalten, und zwar wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen falscher Verdächtigung und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie der Fuldaer Gerichtssprecher Patrick Krug auf Anfrage mitteilte.

Viel zu schnell unterwegs

Die Kammer habe die erste Verurteilung  hinsichtlich der Strafhöhe bestätigt, so Krug. Für die Richter, die eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen konnten, habe nach der Hauptverhandlung festgestanden, dass der Euskirchener in jener Nacht nicht mehr in der Lage gewesen sei, sein Fahrzeug sicher zu führen. In einer Kurve, in der nur Tempo 30 erlaubt gewesen sei, sei er mit einer Geschwindigkeit von 75 bis 80 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen – mit fatalen Folgen für die Nissan-Fahrerin.

Beifahrer bezichtigt, gefahren zu sein

Sein Beifahrer (23) erlitt schwere Verletzungen. Auf dem Weg zum Rettungswagen, so Gerichtssprecher Krug, habe der Euskirchener angegeben, dass nicht er, sondern der 23-Jährige am Steuer gesessen habe. Diese Behauptung sei vor Gericht aber widerlegt worden, so Krug. Im Krankenhaus habe sich der Euskirchener  heftig gegen eine Blutentnahme gewehrt, zwei Polizisten angegriffen und sie als „Schwachköpfe“ und „Hundesöhne“  beleidigt.

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