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Eilantrag für Unterricht zuhauseSchleidener Familie will Sohn vor Virus schützen

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Kevin und Jessica Schumacher aus Oberhausen mit ihren Kindern

Schleiden-Oberhausen – Noch steht nicht fest, ob die elfjährige Julyana Schumacher aus Oberhausen weiter von ihren Eltern zu Hause unterrichtet werden darf. Die Richterin am Verwaltungsgericht in Aachen hat am Montag noch kein Urteil gefällt.

Jessica und Kevin Schumacher wollen damit ihren Sohn Joel vor dem Coronavirus schützen. Der Dreijährige ist seit seiner Geburt mehrfach schwer erkrankt und gehört deshalb nach der Einschätzung von zwei Ärzten zu den Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken.

Unterdessen ist in der Parallelklasse von Julyana am Johannes-Sturmius-Gymnasium in Schleiden ein Kind positiv getestet worden. Jessica und Kevin Schumacher hatten in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Aachen Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag gestellt, nachdem zuvor die Befreiung von Julyana vom Präsenzunterricht ausgelaufen und eine neue Bescheinigung abgelehnt worden war.

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Gericht prüft Eilantrag noch

„Das Gericht prüft die Angelegenheit sehr sorgfältig“, erklärte der Anwalt der Familie, Michael Janßen aus Aachen. Außerdem warte man auf eine weitere Stellungnahme der Gesundheitsamtes des Kreises Euskirchen. „Was bisher vorliegt, ist etwas dünn“, sagte der Anwalt, der kurzfristig mit einem Urteil rechnet.

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Dass es an dem Gymnasium aktuell einen Corona-Fall gebe, habe er dem Gericht mitgeteilt. „Das zeigt, dass die Gefährdung real und konkret ist“, so Janßen. „Zumal die Lehrer ja auch dieselben sind und es in einigen Fächern auch gemeinsamen Unterricht gibt“, ergänzte Jessica Schumacher.

Der Anwalt und die Mutter sind sich einig: Die Maskenpflicht bietet keinen hundertprozentigen Schutz. Nach Einschätzung des Gesundheitsamts gibt es bei Joel „keine Belege und sonstige Hinweise auf eine Vorerkrankung“. Aus wissenschaftlicher Sicht sei der Junge kein Risikopatient.

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