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SchleidenEltern wollen Heimunterricht vor Gericht erstreiten

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Jessica Schumacher will ihre Tochter Julyana weiter zu Hause unterrichten, um ihren Sohn Joel zu schützen.

Jessica Schumacher will ihre Tochter Julyana weiter zu Hause unterrichten, um ihren Sohn Joel zu schützen.

Schleiden-Oberhausen – Jessica und Kevin Schumacher aus Oberhausen kämpfen weiter darum, ihre Tochter Julyana zu Hause unterrichten zu dürfen, um damit ihren Sohn Joel zu schützen. Der Dreijährige ist seit seiner Geburt mehrfach schwer erkrankt und gehört deshalb nach der Einschätzung von zwei Ärzten zu den Menschen, die ein erhöhtes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken.

Nachdem der Antrag, Julyana vom Präsenzunterricht am Johannes-Sturmius-Gymnasium weiter zu befreien, abgelehnt wurde, haben die Eltern beim Verwaltungsgericht Aachen Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag gestellt. „Ziel ist eine vorläufige Befreiung vom Unterricht“, sagt der Anwalt der Familie, Michael Janßen aus Aachen. Der Jurist geht davon aus, dass in Kürze eine Entscheidung fällt.

„Zahlreiche Menschen haben sich gemeldet“, beschreibt Jessica Schumacher die große Unterstützung, die die Familie erfahren hat, seit über ihren Fall in dieser Zeitung berichtet wurde. Die Schumachers hatten wegen des Gesundheitszustands von Joel seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie neben der elfjährigen Julyana auch Tochter Amy (9) und Sohn Julian (7) zu Hause unterrichtet. Julyana wechselte im Sommer zum Sturmius-Gymnasium, wurde aber nach Aussagen der Mutter dort nur gut eine Woche unterrichtet. Danach durfte sie wieder zu Hause bleiben.

Schulleiter fordert Präsenzunterricht

Schulleiter Georg Jöbkes fordert nun die Teilnahme am Präsenzunterricht und verweist darauf, dass die Vorgaben der Bezirksregierung und ein Gutachten des Gesundheitsamts des Kreises Euskirchen ihm keine andere Wahl lassen. Das Gesundheitsamt war zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei Joel „keine Belege und sonstigen Hinweise auf eine Vorerkrankung“ gibt. Aus wissenschaftlicher Sicht sei der Junge kein Risikopatient. Dagegen schreibt der Hausarzt in seinem Attest vom Oktober, dass Joel „eine deutlich erhöhte Anzahl von Infektionen hat, die meist über mehrere Wochen gehen“. In zweieinhalb Jahren habe er 14 Lungenentzündungen gehabt, leide unter Herzrhythmusstörungen und Angstzuständen. Deshalb habe der Kleine schon vor dem ersten Geburtstag den Pflegegrad zwei zugesprochen bekommen.

Nun ist das Verwaltungsgericht Aachen am Zug. „Die Richter müssen zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Joel und der Schulpflicht für Julyana abwägen“, erklärt Rechtsanwalt Janßen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften in Nordrhein-Westfalen seien sehr restriktiv.„Die Schulpflicht wird sehr hoch gehangen.Gleiches gilt für die Anforderungen an die Atteste“, so der Anwalt.

Eine normale Bescheinigung wie bei einer Krankschreibung reiche nicht aus. „Es muss genau aufgeführt sein, wann welche Behandlung durchgeführt wurde und mit welcher Begründung. Da kann man schon von Misstrauen gegenüber den Ärzten sprechen“, kritisiert Janßen. Die Mediziner hätten wenig Lust auf diese Mehrarbeit, vor allem dann, wenn es um ein Gerichtsverfahren gehe. Vor dem Hintergrund ist Janßen froh, dass die Ärztin, die den Dreijährigen gut 18 Monate behandelt hat, Auszüge seiner Patientenakte zur Verfügung gestellt hat, die er dem Gericht übermittelt hat.

„Das sind ja keine Spinner.“

„In diesem Fall muss das Kindeswohl von Joel, aber auch von Julyana über der Schulpflicht stehen“, erklärt die Medizinerin, deren Patient Joel bis Anfang des Jahres war. Ihr Fazit: „Der Junge war ein Sorgenkind, dass häufiger und schwerer erkrankte als andere Kinder.“ Neunmal sei er 2019 in ihrer Praxis gewesen und oft sofort in eine Kinderklinik überwiesen worden.

Sie habe selbst bei dem Kleinen unter anderem eine Lungen- und eine Mittelohrentzündung diagnostiziert. „Das Krankenhaus hat ja auch nicht umsonst der Familie nach der Geburt einen Monitor zur Überwachung mit nach Hause gegeben“, sagt die Medizinerin. „Aber es ist doch albern, dass man nachweisen muss, dass ein Kind kranker ist als andere“, spricht die Ärztin Klartext. Im Moment dürfe man nicht das Risiko eingehen, dass sich der Junge infiziere und schwer erkranke: „Das wäre dann auch für Julyana eine große Belastung.“ Ferner müsse berücksichtigt werden, dass die Eltern auch in der Lage seien, die Kinder zu unterrichten.

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„Aus meiner Sicht muss die Präsenzpflicht in diesem Fall angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens zurückstecken“, betont auch Janßen, der selbst drei schulpflichtige Kinder hat. Die Ängste der Familie Schumacher müssten ernstgenommen werden: „Das sind ja keine Spinner.“ Es könne ja nicht sein, dass die Mutter und Joel die Familie verlassen und zu Verwandten ziehen. Die Eltern hatten diese Notlösung ins Auge gefasst, falls Julyana nicht weiter zu Hause unterrichtet werden darf. „Für solche Fälle müssen angemessene Regelungen her“, fordert Janßen. Zumal die Gruppe der Betroffenen nicht so groß sei.

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